Guten Morgen Forum!
Ich bitte um Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt, bei dem ich mir mit der Zueisung zu der Geeigneten DKR unschlüssig bin:
Pat. mit bekanntem Ossär metastasiertem Prostatakarzinom wird aufgrund AZ-Verschlechterung, Fazialisparese und Gehörverlust vorstellig.
Es erfolgt eine Diagnostik in Form von CT und MRT des Schädels, wo sich der Verdacht einer Kleinhirnmetastase stellt sowie Knochenmetastasen in Schädelbasis und 1. Halswirbel. Eine spezifische behandlung erfolgte nicht.
Gleichzeitig wurde nach Abschluß der Diagnostik ein nicht mehr durchgängiges Portsystem gewechselt, für folgende Chemos. eine direkte Behandlung des Ca erfolgte aber nicht.
Wie ist nun die richtige Kodierung?
1. HD D43.2 Neubildung unsicher gehirn
ND C61
ND C79.5
ND T85.6
DKR 008b Verdachtsdiagnosen
oder
2. HD C61
ND s. o.
DKR 0201f Malignom-Kode als HD für jeden KH-aufenthalt...und zu notwendigen Folgebehandlungen
oder gar
3. HD nach Ressourcenverbrauch???
Für Ihre Meinung zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
goerli