Beiträge von Pfeiffer Mainz

    Bei einem Neugeborenem ist nach paragelaufener Infusion eine kleine Hautnekrose entstanden, die mit Varihesiveplatte zur besseren Wundheilung versorgt wurde. Der MDK akzeptiert nur die T80.8 Sonstige Komplikation nach Infusion etc. Wir hatten die R02 Hautnekrose als spezifische Beschreibung der Komplikation und des Aufwandes dazukodiert (in Analogie zu T80.2 und Septischem Schock) Haben wir damit eine Chance?

    Ích habe bisher immer D61.10 für Aplasie der roten Reihe plus D69.58 für Thrombopenie plus D70.18 bzw. D70.10 kodiert, wenn EKs und TKs gegeben wurden und eine Granulopenie vorlag.

    Jetzt stellt eine MDK-Gutachterin fest, dass bei Verwendung der D61.10 bereits alle 3 Reihen enthalten wären und eine zusätzliche Kodierung eine Doppelkodierung wäre. Die Angaben im ICD-Katalog sind teils widersprüchlich, auch die Kodierempfehlung Nr 60 der SEG 4 hilft nicht viel weiter.

    Wer kennt das Problem, wie machen´s andere?
    Danke für ein paar Tipps.

    Ich habe ein Kind nach großer Mißbildungs-Korrektur-Op (Blasenekstrophie), das zur Sicherung des Op-Erfolges nachbeatmet wurde bis 1. postop Tag, Gesamtbeatmungsdauer 26 Stunden. Wenn ich keine Diagnose wie J96.0 eingebe, fällt die Beatmungszeit überhaupt nicht ins Gewicht, und der Erlös für den Fall ist ziemlich mager. Wer weiß Rat?

    BiPf, MedControlling KI Mainz