Hallo Herr Balling, hallo Herr Bartkowski.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Verzeihen Sie mir den Widerspruch gegen gleich zwei Chirurgen, allerdings bin ich hinsichtlich der Einordnung der Perianalvenenthrombose etwas anderer Meinung. Es handelt sich meines Erachtens nach sehr wohl, wie kodiert, um eine Thrombose anderer Venen und eben nicht um \"äußere Hämorrhoiden\". Dies konnte mir im Laufe des Tages auch das DIMDI bestätigen. Nach deren Meinung liegt hier das Problem vor, dass die I82.8 eine recht \"hoch bewertete\" Diagnose ist, es zur Zeit aber keine spezifischere Verschlüsselung für die Perianalvenenthrombose gibt.
Soweit das DIMDI.
Zur Begründung des stationären Aufenthaltes hilft mir im vorliegenden Fall Folgendes:
a) recht ausgedehnter Befund/Eingriff (zwei Stellen)
b) sehr schmerzgeplagter Patient (i.v. Analgesie postoperativ)
c) postoperative Tamponade (deswegen wohl auch b)).
Folglich bin ich vorsichtig optimistisch, dass ich den Fall so durchkriegen kann.