Beiträge von Seyer

    Hallo Forum,

    ich bin mir nicht ganz sicher, was unter einer solchen Ausstattung zu verstehen ist, Geräte auf die die Mitarbeiter der Abteilung regelmäßig Zugriff haben, oder Geräte, die zur Versorgung der eigenen Patienten grundsätzlich zur Verfügung stehen.

    Ein Beispiel:
    Geräte wie MRT oder CT werden durch alle Fachabteilungen im Hause genutzt, stehen aber natürlich ausschließlich in der Radiologie und werden von den entsprechenden Mitarbeitern bedient. Sind diese daher ausschließlich der Radiologie (Variante A) zuzuordnen oder jeder Fachabteilung (Variante B)?

    Ich habe bereits beide Varianten gesehen und bin etwas verunsichert. Da jedoch keine apparative Ausstattung des KH erfasst werden kann, obwohl Großgeräte der Radiologie in fast allen Fällen von sämtlichen Fachabteilungen genutzt werden, tendiere ich eher zur Variante A.

    Vielleicht hat ja der ein oder andere eine Idee oder kann sagen wie es im eigenen Haus umgesetzt wird.

    Gruß
    S.Seyer

    Hallo Herr Horndasch,

    Sie haben vermutlich Recht, wieder ein Punkt der Vergleiche zwichen einzelnen Krankenhäusern erschwert, wenn auch nicht allzu tragisch. Da werde ich wohl einfach noch einmal die Möglichkeit der Kommentierung nutzen ...

    Vielen Dank.

    Grüße aus dem Münsterland,
    S. Seyer

    ... und dabei dachte ich beim Einstellen der Frage, dass Sie vielleicht schon zu einfach ist. Grundsätzlich müssten doch alle KH mit der Fragestellung konfrontiert sein. Findet sich vielleicht doch noch jemand, der eine Idee hat?

    Guten Morgen zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Fallzählung bei ambulanten Fällen. Welche Fälle sind überhaupt zu zählen, nur ambulante Notfälle, oder auch die Zahlen aus den Ermächtigungsambulanzen der Chefärzte?

    Gibt es zu diesem Thema irgendwo eine vernünftige Hilfestellung?

    Viele Grüße
    Googs

    Guten Morgen zusammen,

    also ich finde die Sache irgendwie schon merkwürdig. Das CT bzw. MRT dient doch lediglich einer genauen Diagnostik. Um eine umfassende Komplexbehandlung durchführen zu können, ist diese selbstverständlich erforderlich. Die Behandlung an sich wurde vollständig von uns durchgeführt. Insofern meine ich, dass eine Kodierung auch erfolgen kann.

    Viele Grüße
    Googs

    Hallo Forum,

    ich habe nun ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, dass sie einen Fall prüfen möchten. Das Schreiben des MDK liegt direkt bei. So weit, so gut. Problem ist aber, dass das Schreiben von der KK erst nach ca. 7 Wochen abgeschickt wurde, das beigefügte Schreiben des MDK aber offenbar weit vorher geschrieben wurde, ca. 5 Wochen nach Rechnungsausgang. Die 6-Wochenfrist greift meiner Meinung nach in diesem Fall, da die Prüfung nicht innerhalb von 6 Wochen angezeigt wurde. Was meint ihr dazu? Noch konkreter wird bei dieser Frage:
    Was greift hier? Poststempel, Eingangstempel, Ausgangszeitpunkt?

    Viele Grüße
    Googs

    Guten Morgen Bern,

    ich habe es vielleicht ein bischen drastisch ausgedrückt, an der Stelle sollte ich mich wohl entschuldigen. Ich finde es aber immer noch etwas merkwürdig, dass ursächlich (\"Schuldige\") für die Prüfungen zur Kodierung die Kliniken sind (es gibt kassenseitig ziemlich viele, die diese Meinung vertreten). Sollten diese nicht in fahrlässiger Weise Kodierungen vornehmen oder gar absichtlich falsch kodieren, kann meiner Meinung die Ursache nur gänzlich im DRG-System legen.

    Hier sind die Erlöse sehr fallspezifisch aufgesplittet, ohne jedoch immer klare und nachvollziehbare Grenzen ziehen zu können. Dies ist aber immer noch weitaus fairer für alle als Tagessätze. Ich denke mit der Komplexität müssen wir wohl alle leben ...

    Und noch ein Beispiel, dass die Aufwandspauschale vielleicht doch etwas bewirken kann. Wir hatte im letzten Jahr eine Zeit lang das Problem, dass eine Kasse alle Fälle geprüft hat, in denen irgendwie eine Erlösminderung möglich schien. Prüfquote etwa 40%. Nachdem die Fälle kaum noch zu bearbeiten waren, wurde uns angeboten einen pauschalen Abschlag auf alle strittigen Fälle vorzunehmen, damit die Sache für beide Seiten weniger aufwändig ist. Nach Androhung eine gerichtlichen Weges hat die Kasse inzwischen fast alle Prüfaufträge zurückgezogen, merkwürdig ... Im Rahmen der nun fälligen Aufwandspauschale dürften solchen Vorgehensweisen vielleicht doch zurückgehen. Dies ist, nur um das klarzustellen, nichts was ich Ihnen unterstellen möchte Bern, sondern nur ein Beispiel.

    Viele Grüße
    Googs

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht liegen hier noch einige Mißverständnisse vor. Ich habe das Gefühl, das Bern davon ausgeht, dass die Krankenhäuser die Kodierung grundsätzlich zur Erlösmaximierung, weniger zur Korrekten Fallabbildung nutzen. Im Zweifel wird halt die ein oder andere Diagnose dazukodiert. Hier würden selbstverständlich die angesprochenen \"allgemeinen Rechtsgrundsätze\" greifen. Das wäre schließlich Betrug.

    Grundsätzlich entstehen Streitigkeiten bezüglich der Kodierung jedoch i.d.R. aufgrund von Interpretationsspielräumen und der bereits angesprochenen angesprochenen Informationsassymmetrie. Bewusste Falschkodierung ist doch (hoffentlich) eher selten. Abgesehen davon, bringt Upcoding in der Regel nicht viel, da das Geld beim Erlösausgleich wieder zu 100 % ausgeglichen wird (stark vereinfacht).

    Insofern kann ich einer KK unter Umständen natürlich auch nur zum Klageweg raten, wenngleich, da Kann ich Herrn Bern verstehen, Betrug natürlich schwer nachzuweisen ist. Dieses Problem wurde durch die 100€-Regelung sicher ganz bewußt nicht gelöst, man bewegt sich diesbezüglich nämlich auf sehr dünnem Eis ... In allen anderen Fällen sollte man sich doch an die formal recht eindeutige Regelung des § 275c halten.

    Viele Grüße
    Googs

    Hallo Beo,

    bei uns haben sich die Kostenträger durchaus mit einer vereinfachten Kalkulation anhand der Daten der DRGs E76B bzw. E76C zufrieden gegeben. Da die Kalkulation von den Kostenträgern häufig nicht in Detail überprüft werden kann (manchmal habe ich den Eindruck, dass die Kalkulation auch gar nicht interessiert), wird bei der Verhandlung meistens dann mit mit bereits verhandelten Preisen ein Benchmark vorgenommen und auf deren Basis \"gepokert\".

    Viele Grüße
    Googs

    Hallo Herr Winter, hallo Herr Selter,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antworten. Also die Coflex wird entsprechend korrekt als ZE abgerechnet (in 2006 noch NUB). Nachdem ich mir zu diesem Implantat noch einmal ein paar Informationen eingeholt habe, bin ich auch zu diesem Ergebnis gekommen.

    Unklar bleibt allerdings immer noch, ob eine Stabilisierung mit Hilfe der Dynesys (Firma Zimmer) in 2007 vernünftig abbildbar ist. Hier handel es sich doch wohl nicht um einen Spreizer, oder sehe ich das evtl. falsch?

    Viele Grüße
    Googs