Hallo Forum,
ich bin mir nicht ganz sicher, was unter einer solchen Ausstattung zu verstehen ist, Geräte auf die die Mitarbeiter der Abteilung regelmäßig Zugriff haben, oder Geräte, die zur Versorgung der eigenen Patienten grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Ein Beispiel:
Geräte wie MRT oder CT werden durch alle Fachabteilungen im Hause genutzt, stehen aber natürlich ausschließlich in der Radiologie und werden von den entsprechenden Mitarbeitern bedient. Sind diese daher ausschließlich der Radiologie (Variante A) zuzuordnen oder jeder Fachabteilung (Variante B)?
Ich habe bereits beide Varianten gesehen und bin etwas verunsichert. Da jedoch keine apparative Ausstattung des KH erfasst werden kann, obwohl Großgeräte der Radiologie in fast allen Fällen von sämtlichen Fachabteilungen genutzt werden, tendiere ich eher zur Variante A.
Vielleicht hat ja der ein oder andere eine Idee oder kann sagen wie es im eigenen Haus umgesetzt wird.
Gruß
S.Seyer