Hallo EKCM,
ich denke die ansprechrochenen Probleme sind weit verbreitet. Die Privatkasse hat jedoch sicherlich nur in Teilen recht.
zu a) Ihr Schuldner ist im Zweifel der Patient, nicht die private Versicherung. Daher sollten Sie sich solchen Fällen an den Versicherten wenden und ihn um eine entsprechende Entbindung von der Schweipflicht bitten.
zu b) Nein, die private Krankenkasse ist nicht an die Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch gebunden. Vielmehr hat auch die Privatversicherung die gesetzlichen Zahlungsfristen zu beachten. Meiner Meinung nach liegt die Beweislast bei Beanstandungen jedoch auf seiten der privaten Versicherung. Vielleicht werfen Sie mal einen Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofes mit dem AZ IV ZR 278/01. Das geht zumindest ein wenig in diese Richtung.
Gruß
Googs