Hallo Herr Dr. Bartkowski,
man könnte so weit gehen und behaupten, dass hier ein Widerspruch zwischen den DKR und dem OPS-Regelwerk vorliegt und daher die DKR Vorrang haben. Die DKR P001e Prozedurenkomponente besagt, die Prozedur ist vollständig mit all ihren Komponenten abgebildet. Ich denke aber, diese Diskussion können wir abschliessen.
Die Grundlage für die Kodierung von Diagnosen und Prozeduren ist aus meiner Sicht nicht deshalb legitim, weil entsprechende Kodes zur Verfügung stehen. Es sollte doch in jedem Fall eine medizinische Indikation und Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar sein. Die Überlegenheit der Verwendung aktiver Verschlusssysteme gegenüber den herkömmlichen passiven Verschlussystemen scheint bisher nicht durch eine Studie belegt zu sein. Zumindest kenne ich diese Studie nicht. Insofern bin ich gespannt, wie sich der Tenor diesbezüglich weiter entwickeln wird.
Mit freundlichen Grüßen