Beiträge von Mönig, Ulrike

    Hallo Forum,

    wer kann mir helfen? Wir haben bei einem Patienten ein Defi-Aggregatwechsel durchgeführt (DRG F10Z), der noch innerhalb der Gewährleistungspflicht liegt. Der Hersteller ist nun bereit, dieses defekte Gerät zu ersetzen. Wir sind der Auffassung, dass die DRG F10Z abzüglich der Gerätekosten mit dem Kostenträger abzurechnen ist, da ja die ärztlichen Leistungen und die Unterbringung auch noch vergütet werden müssen. Der Kostenträger verweigert jedoch die Zahlung des stationären Aufenthaltes, da er der Auffassung ist, dass die stationäre Aufnahme einzig und allein auf Grund des Gerätedefektes erfolgte und nicht aus medizinsichen Gründen. Die kompletten Leistungen seien mit dem Gerätehersteller abzurechnen.
    Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mit dazu Tipps geben.

    Viele Grüße
    Ulrike Mönig
    Klinische Kodierfachkraft :sterne: :sterne: