Beiträge von GenS

    hier hilft es gelegentlich die Kasse unter Verweis auf §11(4) SGB V frühzeitig mit ins Boot zu holen.
    .....Die betroffenen Leistungserbringer sorgen für eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten und übermitteln sich gegenseitig die erforderlichen Informationen. Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgabe von den Krankenkassen zu unterstützen......

    Vielen Dank, Herr Horndasch, sehr guter Hinweis.
    Die Kasse wurde in "unserem" Fall auch involviert. Und schließlich wurde ja die Lösung auch gefunden. Auf jeden Fall war auch der MDK bei der Prüfung überzeugt, dass es wirklich nicht schneller hätte gehen können. Im Gutachten stand dann, m.E. korrekt, dass rein medizinisch eine frühere Entlassung möglich gewesen wäre, von der Versorgungssituation her war diese definitiv nicht möglich. Ich habe leider den Eindruck, dass der Teilsatz nach dem Komma nicht wirklich wahrgenommen wurde, denn das Schreiben der Kasse beinhaltete nur Standardformulierungen... Bin gespannt, wie es juristisch bewertet wird.
    Gruß
    GenS

    Hallo,
    wir hatten einen Fall, wo ein schwerbehindertes Kleinkind nach einem langen Aufenthalt zu einem bestimmten Zeitpunkt medizinisch hätte entlassen werden können, wegen einer desaströsen Familiensituation hatte er aber de facto kein Zuhause mehr. Die Bemühungen des Krankenhauses wurden früh genug gestartet, waren umfangreich und gut dokumentiert - auch vom MDK so bescheinigt. Trotzdem hat es gedauert, bis die Lösung gefunden wurde, und die große Kasse verweigerte die Bezahlung der strittigen Tage.
    Gruß
    GenS

    Hallo Herr Cramer,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Bei der Kodierung einer Dehnungsplastik orientieren wir uns im Grunde an Kodierleitfaden Dermatologie bzw. Lehrbuch "Operative Dermatologie" (Petres,Rompel). Dabei geht es (Zitat Kodierleitfaden) um weitreichende Mobilisation der seitlichen Wundränder zur Überbrückung eines nicht durch lediglich primäre einfache Naht zu verschließenden Defekts. Mehr ist es aber auch wieder nicht. Eine Mobilisation (mit Unterminieren) der Wundränder ist notwendig, aber auch hinreichend.
    Die Kollegen von der Gegenseite schreiben uns gerne zurück, eine Mobilisation der Wundränder gehöre zum primären Wundverschluss. Wenn dem so wäre, hätte Dehnungsplastik keinen Platz, zumindest kodiertechnisch nicht. Das Ergebnis einer Auseinandersetzung hängt bei uns vom konkreten Befund ab und auch davon, wie genau die Maßnahme im OP-Bericht beschrieben wurde.

    Ein Wundverschluss bei einer Amputation erfordert allerdings sehr oft eine Mobilisation der Wundränder, insofern bewegt man sich - imho - in die Richtung "integralen Bestandteil", es sei denn, es lag eine Besonderheit vor, die auch ausreichend beschrieben wurde.

    Gruß
    GenS

    Hallo medman2,
    da D50.* ein Exklusivum bei E61.1 darstellt und eine Eisenmangelanämie in diesem Fall in der Tat vorliegt, sehe ist es kritisch. Wobei nach der gleichen Logik wäre es denkbar, zwei Codes für verschiedene Arten der Anämie zu verwenden. Den Aufwand hatten Sie ja.
    Gruß
    GenS

    Guten Tag Herr Selter,
    vielen Dank für Ihre Einschätzung.
    Hier würde ich allerdings argumentieren, dass es in den meisten Fällen auch bei frustranem Ergebnis gelingt, zumindest Teile der thrombotischen Masse zu entfernen (d.h. unvollständig thrombektomieren). Eine Thrombektomie kommt im Grunde nicht immer einer Wiederherstellung des Durchflusses gleich.
    Gruß
    GenS

    Hallo F15.2,
    danke für die Bestätigung.
    War bei dieser Konstellation etwas unsicher, weil hier das Ergebnis mehr oder weniger als Bestätigung der Vollständigkeit interpretiert werden kann. Aber ich denke auch, dass die Thrombektomie hier als Prozess gesehen werden soll.
    Gruß
    GenS

    Guten Morgen,

    mir geht es um den OPS 8-836.80, wobei sich die Frage für mich allgemein stellt.

    Während der Intervention wurde eine Thrombektomie sowohl durch Aspiration, als auch durch Stentretrieving angestrebt bzw. durchgeführt - der Erfolg blieb jedoch aus, d.h. ein thrombotischer Verschluss der A. Carotis interna blieb erhalten.
    Ist hier die Kodierung einer Thrombektomie korrekt?
    Aus meiner Sicht ja, denn es geht m.E. um das Verfahren, nicht um das Ergebnis.

    Wie sind die Meinungen in der Gemeinde?
    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    GenS

    Hallo,
    ich bin hier mit kodierer2905. Die Bewertung des bisherigen Weaning-Verlaufs im verlegenden Krankenhaus ist nicht die Anrechnung der Beatmungsstunden von dort.
    Ein anderes einfaches Beispiel, wo die Daten des Patienten aus einem anderen Aufenthalt und/oder aus einer anderen Einrichtung hinzuzuziehen wären, - Kodierung der chronischen Nierenkrankheit (Übersicht der Werte über 3 Monate).
    Gruß
    GenS

    Hallo medman2,
    was heißt reduzieren? Die Vorgabe ist so spezifisch wie möglich zu kodieren. Von zwei Alternativen "sonstige Anämie" und "sonstige Eisenmangelanämie" scheint die zweite spezifischer zu sein, finden Sie nicht? Eine 1:1-Abbildung des klinischen Sachverhalts wird es vermutlich nie geben.
    Gruß
    GenS