Beiträge von GenS

    Hallo,
    ich finde die KDE 528 interessant.

    Kodierempfehlung: Die Kodes aus G82.- dienen der Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen (Querschnittlähmungen sind Folge von Schädigungen des Rückenmarks oder der Cauda equina) oder Hirnerkrankungen. In dem beschriebenen Fall liegt eine Rückenmarkschädigung nicht vor, so dass der Code G82.01 nicht zusätzlich angegeben werden kann.

    Im Hinweistext zum G82 im ICD-Katalog steht aber folgendes:
    Diese Kategorie dient zur Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen oder Hirnerkrankungen, wenn andere Schlüsselnummern nicht zur Verfügung stehen.
    Diese Kategorie dient auch zur multiplen Verschlüsselung, um diese durch eine beliebige Ursache hervorgerufenen Krankheitszustände zu kennzeichnen.

    Ich befürchte, dass der zweite Absatz von den Erstellern der Kodierempfehlung unabsichtlich übersehen wurde.

    Gruß
    GenS

    Hallo,
    ich war aktuell mit Budget-Sichtweise (nach Entlassung) beschäftigt, daher möglicherweise die Verwirrung.
    Im Grunde gilt das Katalog und die PEPPV für die im Jahr aufgenommene Patienten, insofern haben Sie offensichtlich Recht.
    Es wäre anders, wenn der dritte Fall am 01.01.2015 aufgenommen worden wäre.
    Gruß
    GenS

    Hallo Cyre,
    danke!

    Die Argumentation des MDK ist auch für mich nicht schlüssig. Denn für eine "klassische Metastasierung" benötigt man keine DKR, die Codes sind eindeutig genug. Oder will der MDK damit meinen, dass auch erst histologisch gesicherte Metastasen als Metastasen zu werten sind? Aber auch dann braucht man keine DKR, denn es ist eigentlich ganz klar und nicht nur auf Befall von Blut- und Lymphgefäßen beschränkt. Aus meiner Sicht hebt die DKR 0214 gerade die besondere Bedeutung einer Lymphangiosis carcinomatosa hervor - sie ist nicht als eine lokale Ausbreitung, sondern als eine Metastasierung zu werten/kodieren.

    Gruß
    GenS

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne diesen alten Thread aufwärmen.
    Bei uns lehnt der MDK die Kodierung einer Lymphangiosis carcinomatosa ab mit der Begründung, die DKR 0214 beziehe sich auf eine klassische Metastasierung (Tumorbefall distant zum Primärtumor) und ein Befall der Blut- und Lymphgefäßen mit Tumorzellen zum lokalen Tumorbefall gehöre.
    Ich kann es so der DKR nicht entnehmen, und Sie?

    Gruß
    GenS

    Hallo,

    vielen Dank für die Rückmeldung.
    MDK sagt schlicht "Der Patient ist nicht mit einer linksventrikulären Sonde versorgt", was immer das bedeuten mag.
    Unser Widerspruch (Grund für die Umprogrammierung muss abgebildet werden und dieser Grund ist eben mit T82.1 abbildbar) kam ungeöffnet zurück und die Kasse empfielht uns Klage, wenn wir es denn wollen.
    Gibt es andere Meinungen in der Gemeinde? :)

    Gruß
    GenS

    Guten Tag zusammen!

    Folgender Fall: Patient im implantierten Defibrillator und bekanntem Exit-Block der linksventrikulärer Elektrode wird mit kardialer Dekompensation aufgenommen und behandelt. Nebenbei erfolgte wegen des Exit-Blocks eine Umprogrammierung des ICD.
    Frage: ist hier aus Ihrer Sicht der Exit-Block mit T82.1 kodierbar?

    Gruß
    GenS

    Hallo,
    so etwas hört man gerne :)
    Beachten Sie bitte aber auch die Hinweise von anderen Kollegen.
    Bspw. die Idee von merguet, dass es sich um eine Verwechselung bei der Kodierung von akuten und alten ("Folgen von...") Schlaganfällen handeln könnte - kommt in der Praxis immer wieder mal vor, und gerade bei hoher Personalfluktuation.
    Gruß
    GenS