Hallo,
aus meiner Sicht wurde die Klage durch das Krankenhaus zurückgenommen - die Kasse könnte ja höchstens die Revision zurücknehmen, nicht aber die "Klage". Das erklärt auch, warum dort steht, dass die Urteile des SG und LSG wirkungslos sind (ohne Klage keine Urteile). Wäre die Revision durch die Kasse zurückgenommen worden, wäre das Urteil des LSG rechtskräftig.
Grüße