Moin,
ich habe das unter - gut gedacht, aber nicht weit genug gedacht - abgehakt...
Das InEK hat diverse Konstellationen aus den Hybrid-DRGs ausgenommen, die eine erhöhte Fallschwere anzeigen. So hier das Rezidiv, aber z.B. auch onkologische Patienten (C-Nebendiagnose).
Dass diese Patienten dann in der Praxis - über das DRG-System hinaus - gar nicht unbedingt über die "normale" DRG, sondern über eine AOP abgerechnet werden sollen/müssen, spielte bei der Konzeption offenbar keine Rolle.
Die "Kontextfaktoren" und andere Bedingungen sind halt für die Hybrid-DRGs und die AOPs nicht identisch...
Anders kann man das m.E. nicht erklären... Wenn man denn das System überhaupt noch erklären kann...
Viele Grüße, Jan Helling