Beiträge von Jhell

    Moin,

    ich habe das unter - gut gedacht, aber nicht weit genug gedacht - abgehakt...

    Das InEK hat diverse Konstellationen aus den Hybrid-DRGs ausgenommen, die eine erhöhte Fallschwere anzeigen. So hier das Rezidiv, aber z.B. auch onkologische Patienten (C-Nebendiagnose).

    Dass diese Patienten dann in der Praxis - über das DRG-System hinaus - gar nicht unbedingt über die "normale" DRG, sondern über eine AOP abgerechnet werden sollen/müssen, spielte bei der Konzeption offenbar keine Rolle.

    Die "Kontextfaktoren" und andere Bedingungen sind halt für die Hybrid-DRGs und die AOPs nicht identisch...

    Anders kann man das m.E. nicht erklären... Wenn man denn das System überhaupt noch erklären kann...

    Viele Grüße, Jan Helling

    Guten Tag in's Forum,

    darf ich fragen, ob denn jemand von Ihnen im KH Tätigen eine ambulante Ermächtigung für die Kardioversion (EBM-Ziffer 04421) beantragt/erhalten hat?

    Beste Grüße

    Moin,

    beantragt schon... so richtig glauben wir aber selber nicht daran, dass das bei der KV bzw. beim Zulassungsausschuss durchgehen wird. Aber zumindest können wir den Kostenträgern darlegen, dass wir uns um eine Behandlungs- und Abrechnungsmöglichkeit bemühen.

    Einfacher wäre eine Aufnahme in den AOP-Katalog.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt...

    Viele Grüße, JH

    Guten Abend,

    klar ist das bedrohlich, aber ganz überraschend kommt das ja nicht. Und es wird von Jahr zu Jahr mehr werden. Und ich kenne Abteilungen, die das bei privat versicherten Patienten schon lange ambulant machen, weil es da ja abrechenbar war...

    Dazu kommen dann noch so Sachen wie die Aufnahme der Kardioversion in den EBM, nicht aber in den AOP-Katalog...

    Einfacher wird es nicht... Und vor allem den Patienten kaum noch zu vermitteln... "Oh, Sie haben zwei Stents bekommen, dann blieben Sie doch über Nacht..."

    Viele Grüße, Jan Helling

    Moin Herr Horndasch,

    sollte es eigentlich noch nicht gegeben haben. Der Nachweis (Checkliste) ist ja erstmalig zwischen gestern und dem 31.12.2023 an die Kassen zu übermitteln. Danach können diese erst den MD beauftragen. In 2024 muss jedes KH (das sich erklärt hat) mit einer Prüfung rechnen, §20 Abs. 2 Buchstabe a MD-Qualitäts-Kontroll-RiLi..
    Eine Kontrolle vor 2024 könnte höchstens aufgrund von Anhaltspunkten durch die Kassen in Auftrag gegeben worden sein. M.E. grade zu diesem Zeitpunkt eher unwahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen.
    Viele Grüße, Jan Helling

    PS: Eine weitere Frage: Wer kann schon den Nachweis technisch übermitteln?

    Hallo Frau Enders,

    interessant. Diese Argumentation würden wir gerne regelmäßig nutzen, in aller Regel wäre das ja zu unseren Gunsten ;)
    Meine Argumentation ginge über den Titel der Gruppe 8-14 bis 8-17 "Therapeutische Katheterisierung, Aspiration, Punktion und Spülung" und den Titel der Kategorie 8-14 "Andere Formen von therapeutischer Katheterisierung und Kanüleneinlage". Beides beschreibt nach meinem Verständnis deutlicher das aktive Vorgehen, z.B. Legen einer Drainage o.ä.

    Bei 8-176 ist das "schon Liegen" der Drainage ausdrücklich aufgeführt, allerdings spülen Sie ja nicht.

    Viel Erfolg, Jan Helling

    Moin,

    Verweildauer von einem Tag könnte noch eine Rolle spielen... (auch außerhalb von Orbis). Alter sollte ja passen (ich bin mir gar nicht sicher, ob das im Grouper eine Rolle spielt...)
    Sonst würde ich es auf eine Konfiguration von Orbis schieben und dabin ich raus...

    Viel Erfolg, J.Helling

    PS: Sie brauchen keine Zulassung, sollten diese DRGs aber mit den Kostenträgern hinsichtlich Menge und vor allem Preis verhandeln.