Beiträge von Master of ICD-10 Desaster

    Liebe Forumsmitglieder,
    ich habe bei einem Patienten, der zu einer stationären Chemotherapie (CIsplatin, 5-FU bei Zungen-CA) kam, Halslymphknotenmetastasen mitkodiert. Der Patient hatte kurz zuvor eine Neck Dissektion, und der MDK argumentiert nun, dass die Halslymphknotenmetastasen nicht kodierbar wären, da sie nun faktisch nicht mehr vorlägen. Ich allerdings bin der Auffassung, dass die Chemotherapie ja auch gegen die (zwei Monate zuvor entfernten) Lymphknotenmetastasen helfen soll. Nach R0-Resektion eines Bronchialkarzinoms würde ich dieses bei einer anschließenden stationären Chemotherapie doch auch immer noch kodieren, obwohl es \"zunächst weg\" ist, oder sehe ich das falsch? :d_gutefrage:
    Über Antworten würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Niedersachen

    Dr. A. Loßin

    Hallo Herr Stern,
    ich habe auf Ihr Anraten nochmals in die Akte geschaut, und bin fündig geworden: BGA vom 23.03. morgens: PaO2 46 mmHg.
    Aber ich habe da als Nichtmedizinerin (bin Dr. rer. pol.) kein gutes Gefühl zu behaupten, es wäre eine Sepsis mit Organkomplikation gewesen. Der Patient litt an einem Bronchialkarzinom ... ich denke, das könnte die Ursache gewesen sein, oder?

    Ach ja, das war eine Leukopenie mit 1,7 tsd/MyL

    Vielen Dank und viele Grüße von Astrid Loßin

    Sehr geehrter Herr Horndasch,
    danke für die Antwort.
    ... tja, schwierig, schwierig ...
    Unter der Prämisse, dass eine Keimfeststellung der Sepsis nach eineinhalb Tagen ausreicht würde der sachverständige Betrachter wohl sagen: \"Es kann beides Hauptdiagnose sein, nehmen Sie die mit dem größeren Aufwand.\" Ich würde antworten: \"Alles klar, ich nehme die Sepsis. Denn die ist maßgeblich für die Verweildauer und damit für den Gesamtaufwand des Patienten\"

    Ohne diese Prämisse würde er wohl sagen: \"Nehmen Sie den Tumor als Hauptdiagnose, das letzte Sepsiskriterium kam zu spät.\"

    Ob die Prämisse gilt oder nicht, kann ich nicht sagen.

    Ratlose Grüße von
    A. Loßin

    Liebe Forumsteilnehmer,
    ich habe da gerade einen MDK-Fall auf dem Tisch und würde mich über Ihre Einschätzung freuen.
    Die Ausgangssituation: Tumorpatient kommt am 22.03 um 17.44 Uhr in unsere stationäre Aufnahme und sagt, es ginge ihm sehr schlecht und er fühle sich ungewöhnlich schlapp, zunächst kein Fieber; im Aufnahmelabor vom 22.03. Leukos von 1,7 und Hb von 8,7. Herzfrequenz bei Aufnahme 110/min. Bereits am 22.03 erfolgt eine EK-Gabe. Der Patient fiebert am 23.03. nachmittags auf, eine Blutkultur vom 24.03 ergibt einen Keimnachweis.

    Der MDK sagt, die Sepsis hätte sich erst im Verlauf entwickelt und könnte daher nicht als HD kodiert werden. Der Tumor+Anämie müsse HD sein. Die Sepsis soll Nebendiagnose sein.
    Aus meiner Sicht war die Sepsis bei Aufnahme bereits vorhanden, wurde aber erst im Verlauf diagnostiziert und kann damit durchaus als HD in Betracht gezogen werden, da ja aufgrund der Leukos und HF bei Aufnahme davon auszugehen ist, dass auch die Blutkultur bei Aufnahme bereits positiv gewesen wäre. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob das \"diagnostische\" Vorliegen des letzten Sepsiskriteriums eineinhalb Tage nach Aufnahme nicht vielleicht doch ein bisschen spät ist ...

    Wie würden Sie entscheiden? :d_gutefrage:

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    von A. Loßin, Medizincontrolling Awo GSD

    Hallo Forum, hallo Herr Blaschke,hallo Mrs. DRG
    immerhin hat die Feststellung des Erregers ja diagnostischen Aufwand gemacht. Es ist schließlich davon auszugehen, dass gezielt nach einem Erreger gesucht wurde und es sich nicht um einen Zufallsbefund handelt. Mrs. DRG, ich kenne den Gesamtfall ja nicht, aber wie sähe es aus, wenn Sie den Erreger nicht ans Erysipel hängen, sondern an einen zusätzlichen Code Z22.3 ?- die DRG bliebe doch bestimmt dieselbe (oder?))und die medizinische Abgrenzungsproblematik würde sich zumindest kodiertechnisch erübrigen.
    Nichtsdestotrotz ist meines Erachtens der Keim in A46 nicht enthalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Guten Tag,

    bestimmt haben Sie recht, Herr Schaffert. Ich halte dass auch für die plausibelste Begründung, dass der PCCL aus irgendwelchen Gründen auf 3 rutscht. Logisch nachzuvollziehen ist das allerdings m.E. nicht. In meinem Fall lagen ja sogar Agranulozytose UND Portimplantation vor - und das alles kommt in eine DRG, die per definitionem eine Agranulozytose und eine Portimplantation ausschließt. Tja, dann schaue ich wohl nochmal nach, ob ich noch Nebendiagnosen übersehen habe - ansonsten: Pech gehabt. ;(
    Wenn man übrigens den Fall mit den Nebendiagnosen D630, D7018 und D7010 kodiert (ich gebe zu, dass diese Kodierung merkwürdig ist), nimmt der Grouper die eine Agranulozytose als Schweregradsteigerung und die andere als Gruppierungsdiagnose und man landet wieder in der R61B.

    Viele Grüße und vielen Dank

    Hallo liebes Forum,
    es ist zum verzweifeln, nicht nur dass die Sonne gnadenlos auf die arbeitende Bevölkerung herniederbrennt :sonne: , sondern zu allem Überfluss sitze ich hier noch vor einem Kodierproblem wie mit einem Brett vor dem Kopf:

    Eine Pat. kommt u.a. mit chron. lymph. Leukämie (C91.10), Anämie (D63.0) und arzneimittelind. Agranulozytose (z.B. D70.18 ). Während des Aufenthalts wird u.a. ein Port implantiert (5-399.5).

    Wenn man diesen Fall (so minimalistisch dargestellt) kodiert, kommt man in unserem medico S System und auch im Webgrouper der Uni Münster auf die DRG R61E mit einem PCCL von 4. Die R61E heißt \"Lymphom und nicht akute Leukämie ohne Dialyse, ohne Sepsis, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, mit äußerst schweren CC\". Da frage ich mich aber doch, warum der Grouper denn nicht gesehen hat, dass der Fall eine Agranulozytose und eine Portimplantation hatte. Er hätte damit eigentlich in die DRG R61B kommen müssen - das Definitionshandbuch bestätigt dieses. ... bin da wirklich ratlos. Packt man beispielsweise noch einen Harnweginfekt mit Keim dazu, erreicht man plötzlich die R61B, weil der Grouper dann plötzlich die Agranulozytose erkennt, komisch ...

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand das erklären könnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. A. Loßin

    P.S: Das Thema muss natürlich heißen \"DRG R61B\", das kann ich jetzt aber nicht mehr ändern.