Hallo medcont,
mit \"zeitnah\" hat das tatsächlich nichts mehr zu tun - weder die Erstanforderung der Unterlagen noch die Nachforderung.
Wenn Sie die gewünschten Unterlagen nicht schicken, könnte ich mir allerdings folgendes Szenario vorstellen: Wiederum in etwa zwei Jahren wird diesem MD dann auffallen, dass noch Unterlagen ausstehen, und diese erneut anfordern oder aber unter Hinweis auf Ihre \"mangelnde Mitwirkung\" den Vorgang \"zu seiner Entlastung\" an die beauftragende Kasse zurückgeben. Oder schreiben, dass die ND´s XY etc. nicht belegt sind. Jedenfalls ist anzunehmen, dass die Kasse anschließend eine entsprechend niedrigere Rechnung verlangen wird, und wenn Sie die nicht erstellen, vor das Sozialgericht zieht oder den Differenzbetrag mit einem aktuellen Fall verrechnet. Dann müssten Sie Klage erheben.
So oder so wird es noch eine geraume Weile dauern, bis diese alte Geschichte endlich vom Tisch ist.
Und auch wenn Ihre Chancen vorm SG möglicherweise nicht schlecht sind wegen der nicht zeitnahen Prüfung: Würden Sie bzw. Ihre Geschäftsführung ggf. tatsächlich auch Klage einreichen? Lohnt der Aufwand finanziell?
Ist Ihre Kodierung andererseits vielleicht so \"wasserdicht\", dass nicht mit einem negativen Gutachten zu rechnen ist?
Ich habe eine so lange Bearbeitung noch nicht erlebt, und daher würde ich in einem solchen Einzelfall die Sache sehr pragmatisch angehen.
Gruß,
fimuc