Guten Morgen Forum,
im Rahmen einer MDK-Prüfung hatte ich mal einen Fall mit Verweildauer-Überschreitung, bei dem der MDK einige Tage mitten im Aufenthalt gestrichen hat.
Die Frage, die sich mir nun im Nachhinein stellt: Müsste dann nicht eigentlich für den Behandlungsteil nach den gestrichenen Tagen formal ein neuer KH-Fall angelegt werden? (Ob diese Fälle dann gemäß FPV evtl. zusammengeführt werden müssen, ist hier jetzt erstmal sekundär.)
Was meint das Forum?
Beste Grüße und Danke für die Antworten,
fimuc