Beiträge von fimuc

    Guten Morgen Forum,

    im Rahmen einer MDK-Prüfung hatte ich mal einen Fall mit Verweildauer-Überschreitung, bei dem der MDK einige Tage mitten im Aufenthalt gestrichen hat.

    Die Frage, die sich mir nun im Nachhinein stellt: Müsste dann nicht eigentlich für den Behandlungsteil nach den gestrichenen Tagen formal ein neuer KH-Fall angelegt werden? (Ob diese Fälle dann gemäß FPV evtl. zusammengeführt werden müssen, ist hier jetzt erstmal sekundär.)

    Was meint das Forum?

    Beste Grüße und Danke für die Antworten,
    fimuc

    Hallo Forum,

    da das Problem kürzlich mal wieder aktuell geworden ist:

    Ab welchem Aufwand also werden Adhäsionen und deren operative Lösung als \"relevant\" im Sinne der DKR 1102a (die auch im nächsten Jahr unverändert bleibt) betrachtet?

    Beste Grüße,
    fimuc

    Hallo lorelei,

    so ungern, wie ich Herrn Selter widerspreche, aber ich halte den angegebenen Link für Ihr Problem nicht einschlägig. Dort wurde die Frage unter der Voraussetzung diskutiert, dass \"Fallzusammenführung\" als Prüfgrund von vornherein angegeben war.

    Bei der von Ihnen geschilderten Prüfungsankündigung würde ich die Frage nach Fallzusammenführung aber weder unter \"Voraussetzung\", noch unter \"Art\" bzw. \"Umfang\" der Leistung subsumiert sehen.
    Folglich stellt dies eine Ausweitung der Prüfung außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist dar und kann deshalb m. E. abgelehnt werden.

    Allerdings ist auch diese Problematik bereits hier im Forum - kontrovers - diskutiert worden.
    Beim praktischen Vorgehen ist zugleich zu bedenken, dass nach jetzt abgeschlossener Prüfung, falls eine neue Rechnung erstellt werden muss, die 6-Wochen-Frist erneut zu laufen beginnt und Sie die Frage nach Fallzusammenführung deshalb wieder einholen könnte.

    Beste Grüße,
    fimuc

    Hallo Herr Selter,

    meine Überlegung war, in Anlehnung an die DKR \"geplante Folgebehandlung\", dass die Fraktur als Ursache der Materialimplantation bei dessen Entfernung zumindest ND sein müsste (der T-Kode als HD ist in diesem Fall ja unstreitig).

    Zitat


    Original von Selter:

    ... die Fraktur als ND, wenn mit der ME die Sache nicht abgeschlossen ist.

    Diese Argumentation ist wesentlich schlagkräftiger, das erkenne ich gerne neidlos an.

    Beste Grüße,
    fimuc

    Hallo Herr Selter,

    woraus leiten Sie die HD S73.0- bei einer traumat. TEP-Lux. her? Nehmen Sie bei einer nichttraumat. TEP-Lux. dann auch die M24.3- als HD? Und jeweils die Z96.6 als ND zur Beschreibung? Oder T84.0?
    Im alphabetischen ICD-Verzeichnis des DIMDI wird keine Unterscheidung nach der Ursache getroffen, sondern pauschal für die Lux. einer Hüftendoprothese die T84.0 angegeben.

    Und da die HD T84.0 in die am niedrigsten bewertete DRG führt (bei OPS 8-201.g), sehe ich quasi schon die Anfragen auf meinen Schreibtisch flattern. Aber vielleicht ist den Kassen der Unterschiedsbetrag ja auch nicht hoch genug.

    Beste Grüße,
    fimuc

    Hallo Herzog13, hallo Forum,

    die T84.5 ist hier in jedem Fall zu kodieren, da spezifischer als die T81.4 (s.a. Exkl. bei T81.4).

    Bleibt die Frage M00.05 oder T84.5 als HD. Hierzu wurde bei einer ähnlichen Diskussion im Forum (finde leider nicht mehr, wo) sinngemäß argumentiert, dass die T84.5 als HD (+ Keimangabe) zu verwenden ist, weil es sich nach der Prothesenimplantation nicht mehr um ein natürliches Gelenk handelt.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende,
    fimuc

    Hallo Forum,

    wieso eigentlich \"Symptom\"?
    Auch wenn das VHF auf dem Boden des M. Basedow entstanden sein sollte: müsste es nicht eher als \"Manifestation\" gesehen werden und dann auch HD sein, weil \"Ätiologie vor Manifestation\" nur im Kreuz-Stern-System gilt?

    Beste Grüße,
    fimuc