Hallo Eastfries, hallo Forum,
Zitat
Original von Eastfries:Die wichtigen Schlagwörter sind zum einen Minderung und zum anderen Abrechnungsbetrag.
ich stimme Ihnen zu, für mich kommt allerdings noch ein drittes Schlagwort hinzu: \"MDK\".
Soll heißen, die 100-€-Regelung bezieht sich m.E. nur auf Prüfungen durch den MDK.
Zumindest in Bayern haben jedoch die KK das Recht, bei Fragen zur Abrechnung vor der Einleitung einer Prüfung durch den MDK einen Kurzbericht vom KH anzufordern, wenn die Abrechnung nicht plausibel erscheint. Auf diesem Wege könnte also auch nach dem fehlenden Reanimationscode bei Kodierung des \"Herzstillstandes mit erfolgreicher Wiederbelebung\" gefragt werden (siehe obiges Beispiel von Mr. Freundlich).
In diesem Fall die 100 € zu verlangen, sehe ich - unabhängig vom Ergebnis der Kassenanfrage - vom Gesetzestext nicht gedeckt, weil sich der nur auf Prüfverfahren mit Einschaltung des MDK bezieht.
Gruß fimuc