Hallo Anyway,
das betrifft ja auch Gutachten, in denen das Fehlen eines in keinster Weise relevanten R- oder Z-Kodes moniert wird, was die KK zum Anlass nimmt, eine "MDK02" zu versenden.
Letztlich kann man da m.E. gar nichts machen, sondern ist der Beliebigkeit bzw. Willkür der Kassenseite ausgeliefert. Natürlich können Sie auf KK und GKV-SV zugehen, wie Medman2 geschrieben hat. Vielleicht erfolgt sogar nachträglich eine Korrektur. Aber dann ist das Quartal rum, die Daten sind geliefert - und die ganze Geschichte deshalb "rum um´s Eck".
Irgendwo fand sich im Gesetz auch der Passus, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, das betraf aber evtl. auch eine andere Detail-Regelung. Ist letztlich aber auch völlig egal, weil nach meiner Meinung für KH eh kein wirklicher Rechtsschutz besteht, so wie die Rechtsprechung des 1. Senats in Kassel ausgeprägt ist.
Viele Grüße,
fimuc