Beiträge von Nagel

    Einen wunderschönen guten Morgen!

    am 6. Dezember 2022 hat "unsere" Regierungskommission ja ihre Vorschläge für eine neue Krankenhausvergütung vorgestellt (link zum BMG). Darin enthalten sind zwar die Namen der Leistungsgruppen (Tabelle A1), der link zu den vollständigen Anlagen funktioniert jedoch nicht (mehr?). Hat jemand diese Tabellen und kann/darf sie öffentlich zur Verfügung stellen?

    Herzliche Grüße und noch einen schönen Tag!

    Lars Nagel

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    zunächst einmal möchte ich mich bedanken für die zahlreichen Teilnahmen an der Umfrage. Gleichzeitig entschuldige ich mich für die lange Zeit bis zur Präsentation der Ergebnisse - in diesen Zeiten ist es doch recht schwierig, Dinge "nebenher" zu machen...

    Aber, wie versprochen möchte ich über den Ausgang der Umfrage informieren (siehe Anlage) und freue mich über ein feedback. Mich haben die Ergebnisse durchaus überrascht...

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die ersten Kodierunterstützungssysteme werden mittlerweile erwachsen und liefern immer bessere Ergebnisse (sofern die zugrunde liegende Dokumentation dies erlaubt). Die Einbeziehung von KI (künstlicher Intelligenz) soll nun den entscheidenden Schritt ermöglichen, und aus der bloßen Unterstützung eine automatisierte und vollständige Kodierung machen.

    Mich interessiert, wie Kodierfachkräfte und Medcontroller persönlich diese Entwicklung und sehen und für sich bewerten. Für ein aktuelles Stimmungsbild habe ich eine kurze Umfrage (2 min) erstellt und würde mich freuen, wenn möglichst viele Forumsteilnehmer ihre Erfahrung und Einschätzung mitteilen.

    zur Umfrage

    Herzliche Grüße aus Südhessen

    Lars Nagel

    P.S. Diese Umfrage steht in keinem Zusammenhang mit einem bestimmten Unternehmen oder Produkt, sondern dient ausschließlich dem fachlichen Interesse an dieser Fragestellung, die uns alle sicher noch beschäftigen wird.

    Sehr geehrte Herren,

    vielen Dank für die lebhafte Diskussion (an der ich leider nur lesend teilnehmen konnte, weil ich aus dem Urlaub meine login-Daten nicht griffbereit hatte). Ich fühle mich zunächst einmal bestätigt in der Feststellung, dass der Sachverhalt nicht wirklich eindeutig ist.

    Erschwerend kommt rückblickend der stationäre Ablauf dazu: tatsächlich erfolgte die stationäre Aufnahme in SSW36+6 aufgrund von einem Gewichtsverlust von 2,5kg in 1-1,5 Wochen, begleitet von allgemeiner Schwäche und Inappetenz. Auch wenn keinerlei Wehentätigkeit vorlag und trotz SSW 36 wurde die Patientin leider administrativ als "zur Entbindung" aufgenommen. Ebenfalls "leider" wurde der Verlauf der Schwangerschaft mit Wehenbelastungstest und schließlich Einleitung der Geburt 4 Tage später stark in den Vordergrund gestellt, trotz des auffälligen Leberbefundes im Oberbauch-Sono. Erst nach Entbindung wurde die weitere Diagnostik und letztendlich operative Versorgung vorangetrieben. In der Gesamtschau muss man dennoch sagen, die Tumorerkrankung hat nicht die "Schwangerschaft kompliziert", weil trotz der angegebenen Aufnahmesituation zunächst die mehr oder weniger natürliche Entbindung angestrebt wurde und die Schwangerschaft zum "regulären" Ende gebracht wurde; deshalb würde ich tatsächlich nicht einen O-Code sondern C-Code für den Tumor wählen.

    Bzgl. der Hauptdiagnose bin ich mittlerweile, nach mehrfachem Durchlesen der Dokumentation, etwas ernüchtert. Für mich, der ich aus der Inneren Medizin komme, würde der Sono-Befund die ganze Situation ändern; die Gynäkologen haben den Befund aber eher nur "zur Kenntnis genommen" und sich weiter auschießlich um die Schwangerschaft gekümmert. D.h. rückblickend habe ich zwardiese spezifische Aufnahmesituation, aber es sieht so aus, als hätten die Gynäkologen diese nicht als solche erkannt, sondern nur eine frühzeitige Aufnahme vor/zur Entbindung durchgeführt.

    Herzliche Grüße aus Südhessen

    L. Nagel

    Guten Morgen,

    ich suche heute Rat zur Kodierung in einem ziemlich tragischen Fall:

    Eine schwangere Frau kommt kurz vor dem Entbindungstermin (37. SSW) in unsere Klinik mit Schwäche, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust. Bei Aufnahme bestehen keine Wehen und keine Hinweise auf eine beginnende Geburtsphase. Dennoch wird sie zunächst gynäkologisch aufgenommen. Entbindung schließlich nach Einleitung (!) 4 Tage später. Im Sono in der ersten Tagen finden sich metastasenverdächtige RF in der Leber, die weitere Diagnostik wird aber erst nach der Entbindung vorangetrieben. Hier zeigt sich dann ein lokal fortgeschrittener und metastasierter Tumor des Kolon transversum. Die Patientin wird direkt im gleichen Aufenthalt chirurgisch operativ versorgt und die weitere Chemo initialisiert.

    Nun stellt sich die Frage nach der Hauptdiagnose bzw. der Handhabung der Diagnosen (ob mit oder ohne "O-Codes"): Die junge Frau kam ja primär nicht zur Geburt, sondern wegen der B-Symptomatik, somit könnte ja das Karzinom als HD gewählt werden (zumal bei Gleichzeitigkeit dann der höhere Aufwand auch dem Karzinom zuzurechnen wäre). Für das Karzinom jedoch ist nun zu entscheiden, ob ich die C18.4 als HD nehmen kann, oder unbedingt eine O-Diagnose erforderlich ist. Die Beispiele in der DKR 1510 sind hier wenig hilfreich; welche Krankheit in der Schwangerschaft ist hier nicht komplizierend? Auch im Abschnitt "Schwangerschaft als Nebenbefund" könnte man sagen, dass eine Fraktur durchaus die Situation der Schwangerschaft kompliziert, warum sind die Einschränkungen hier nicht vorhanden, aber bei einem Asthma dagegen schon? Und kann eine Schwangerschaft ein "Nebenbefund" sein, wenn letztlich doch eine Entbindung stattfindet?

    Worauf ich hinaus will: die Wahl einer O-Diagnose als HD führt in die O02A, eine im Vergleich schlecht bewertete Entbindungs-DRG, während die C18.4 in die G02B führt, was den med. Sachverhalt ja "eigentlich" adäquat abbildet - 2,078 vs. 3,383 RG in diesem Fall.

    Ich bin z.Zt. etwas ratlos, wer kann mir hier helfen?

    Herzliche Grüße aus Südhessen!

    Hallo,

    Ihre Frage ist zwar schon eine Zeit lang her, aber da das Thema sicherlich einige Kollegen betrifft, kurz eine (vielleicht etwas "platte") Antwort:
    Kommunikation ist alles!
    Die sehr, sehr allgemein gehaltene Gestaltung der Datenlieferung für WBE-Anträge lässt einem unheimlich viel "gestalterischen" Freiraum, der Ärztekammer aber auch viel Freiraum zu einer negativen Bewertung. Mein Tipp: In den Ärztekammern gibt es meist nur ein oder zwei Personen, die die WBE-Anträge betreuen, sprechen Sie mit diesen und fragen nach, wie Sie welche Formulierung zu verstehen haben. Auch den Mitarbeitern der Ärztekammer ist es angenehm, einen Kontakt für Rückfragen zu haben, zumal sicher hier und dort Personen mit dieser Aufgabe befasst sind, die ein eher eingeschränktes Verständnis für medizinische Zusammenhänge haben (aber dennoch bemüht sind, alles korrekt zu machen).

    Herzlichen Gruß
    Lars Nagel

    Guten Morgen,

    ich habe bislang über die Suchfunktion keine vergleichbare Anfrage finden können, was mich etwas verwundert: Bei uns (hessisches KH) werden in letzter Zeit alle DRG-Rechnungen mit einer Geriatrischen Komplexbehandlung von einer großen Krankenkasse in Bayern (!) abgewiesen, mit folgender Begründung:
    "Wir bitten um Erfüllung Ihrer Informationsobliegenheit nach § 301 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB V (u. a. Angaben über die im Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation). Wir verweisen diesbezüglich auf die HKG- Mitteilung Nr. 097/2015 sowie auf die BSG-Entscheidungen vom 14.10.2014 (Az. B 1 KR 25/13 R und B 1 KR 26/13 R). Die Zahlungs- und Prüffrist beginnt erst nach Zugang der entsprechenden Angaben. Eine Übermittlung in Papierform ist selbstverständlich möglich. Gerne auch per Fax: 0xxx/ xxxxxxx"
    Alle Diskussionen sind bislang zwecklos. Leider existiert im Anhang A (zum Schlüssel 2) zu Anlage 2 des §301 tatsächlich eine umfangreiche Schlüsselsammlung für "rehabilitative" Leistungen. Der Informationsgewinn geht für die Krankenkasse sicherlich gegen Null; unser Hinweis, dass der OPS-Code 8-550.- gerade eine zusammenfassende Darstellung nicht nur von Anzahl und Art der Leistungen, sondern zudem auch noch der Strukturvoraussetzungen ist, und dass sie sich doch bitte bei der hessischen Schwesterkasse die Ergebnisse der regelmäßig erfolgten MDK-"Strukturprüfungen" besorgen sollen, führt nicht weiter, die Kasse besteht auf diese Angaben. Der Hinweis, eine solche Übermittlung sei für die Geriatrie im Rahmen des DTA nach §301 sicherlich nicht intendiert, da nur max. 10 Datenfelder für die Therapien zur Übermittlung bereitstehen, wird mit der lapidaren Aussage gekontert, wir könnten die Angaben ja auch in Papierform übermitteln.
    Da wir im Grenzgebiet zu Bayern liegen und eine geriatrische Fachabteilung haben, würde dies einen erheblichen Aufwand bedeuten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie geht er/sie damit um?

    Herzliche Grüße aus Südhessen

    edit: Im Anhang habe ich einmal diese sinnvollen (?) §301 Schlüssel dargestellt.