Beiträge von Nagel

    Hallo,

    hier muss man unterscheiden: Die Hämaturie an sich ist nach einer TURP nichts Ungewöhnliches, sondern \"normal\", aus diesem Grund erhält ja auch jeder Pat. zunächst einen Spülkatheter. In diesem Einzelfall geht es aber offensichtlich nicht um die \"normale\" Hämaturie (welche tatsächlich nicht zu kodieren wäre), sondern um eine, das Maß des Normalen überschreitende Nachblutung. Jetzt sind wir wieder mal in der unglaublich dankbaren Situation, das \"Maß des Normalen\" zu definieren. Schwierig, aber bei der TURP kann man etwa mit 2-4 Tagen Spülung rechnen. 11 Tage ist definitiv nicht normal und ein Mehraufwand, der die Nebendiagnosendefinition erfüllt.

    Schöne Grüße
    L. Nagel

    Hallo,
    hier stellt sich für mich die Frage, was vor der Rotationsplastik geschieht: erfolgt in selbiger Sitzung bereits die Tumorexstirpation, oder ist es ein zweizeitiger Eingriff, bei welchem der Tumor bereits (Tage ) vorher entfernt wurde es jetzt nur noch um die plastisch-rekonstruktive OP geht?
    In Fall 1 (einzeitige OP) habe Sie Recht und die plastische Deckung ist ein gesonderter Eingriff, der deutlich über einen 0815-Wundverschluss hinausgeht. Siehe auch DKR P001f, in der es heißt: dass \"eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren\" sind, sofern sie \"in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind\". Zudem trifft diese \"all inclusive\"-Regelung für den operativen Zugang zu (also die Laparoskopie ist bei einer lap. Galle nicht gesondert zu kodieren). Im vorliegenden Fall aber haben Sie den \"normalen\" Tumoreingriff erweitert um eine plastisch-rekonstruktive Komponente. Diese ist m.E. nicht regelmäßig Bestandteil der ersten OP und damit gesondert zu kodieren.
    Liegt Fall 2 vor (zweizeitige OP), dann ist die durchgeführte OP ebenfalls relevant für die Kodierung: sofern Sie in dieser OP-Sitzung \"nur\" die Wundhöhle und Wundverschluss operiert haben, könnte es sein, dass beides tatsächlich über einen Code abbildbar ist, wenn z.B. ein myokutaner Lappen mit Prothesenimplantation durchgeführt würde.

    Herzliche Grüße aus dem sonnigen Südhessen
    L. Nagel

    Im Westen nichts Neues (im Osten leider auch nicht). Getan hat sich allenfalls, dass Krankenkassen und MDK jetzt noch gezielter vorgehen und wohl flächendeckend die Frage nach der \"ultima ratio\" stellen. Bei der Antwort wird es sich oftmals leicht gemacht: \"Bein ab\" ist schließlich auch eine Alternative - die zudem die deutlich kürzere VWD bietet...
    Die Studienlage ist unverändert, was auch an der vielseitigen Anwendbarkeit des VAC-Systems liegt; da wären Studien für jede Indikationsstellung erforderlich. Anscheinend sind aber größere Studien in der Umsetzung, mit Ergebnissen ist aber so schnell nicht zu rechnen beim Thema \"chronische Wunden\" :(
    Interessant in dem Zusammenhang allerdings: die Wirksamkeit an sich wurde ja offensichtlich nachgewiesen; kritisch ist die Kostenfrage. Aber in den USA ist die VAC-Therapie sogar zur ambulanten (!) Wundversorgung zugelassen und wird von Medicare bezahlt, weil dies die wirtschaftlichere Wundversorgung ist. Seht her!
    Aber unser aller g-BA hatte schon immer einen besonderen Anspruch...

    Schon uralte Zusammenfassung
    >hier<

    Schönen Gruß aus dem sonnendurchfluteten Südhessen!
    L. Nagel

    Hallo toku,
    wenn ich den dargestellten Zusammenhang richtig verstanden habe, so bedeutet der \"Übergang\" des Pat. von KHB wieder ins KHA ebenfalls eine \"Verlegung\" gemäß FPV, da innerhalb von 24h. Somit fallen dann für KHB doch Verlegungsabschläge an, siehe §3 Abs. 2 (\"...[ist] bei einer Weiterverlegung die Abschlagsregelung nach Abs. 1 vorzunehmen.\").

    Zitat


    Original von TT:
    „Der Zeitraum zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung ....“

    Da dämmert es uns aber gewaltig!


    :erschreck:
    Das könnte in seiner Präzision glatt eine Vorlage für eine neue DIMDI-FAQ sein, oder?

    schneeregennasser Gruß aus Südhessen
    L. Nagel

    Sorry ETgkv, aber ich glaube der Vergleich hinkt - so schön er auch dargestellt wurde...
    Wenn Ihr \"bag\" (? ) einen Überdruck im Vergleich zur Umgebung aufweist, dann ist dort (im bag) bereits ein quasi unnatürlicher Zustand. Wenn Sie den \"bag\" jetzt dazu verwenden, in Versuch 2 Atemgase in die Lunge des relaxierten, intubierten Pat. zu bewegen, haben Sie genausoviel Erfolg wie mit dem Ambubeutel: Sie bewegen aktiv unterstützend Atemgase in die Atemwege des Patienten.
    Problematisch wird es jetzt beim \"Ausatmen\"; beim Versuch 2 kollabiert die Lunge, in Versuch 1 hängt es von der Atemleistung und \"Fitness\" des Patienten ab, was passiert...
    Damit ist auch das Grundproblem von CPAP beschrieben: inwiefern ist CPAP nur \"Sauerstoffzufuhr mit\'n bisschen Druck\", wann \"Atemunterstützung bei weitgehend erhaltener Atemarbeit\" und wann \"Atemunterstützung bei insuffizienter Atemarbeit\" (=Beatmung? ) ? M.E. liegt doch hier die magische Grenze zur Beatmung, oder?
    Herzliche Grüße
    L. Nagel

    Keine Stilblüte, aber interessanter medizinischer Sachverhalt:
    \"Die Aufnahme erfolgte nach Ingestion von 200ml Brennesselvernichter. Ein Suizidversuch konnte ausgeschlossen werden. Der Patient gab an, den Brennesselvernichter gegen seine chronischen Diarrhoen eingenommen zu haben!\"
    Wer ihm wohl diesen Tip gegeben hat...? :d_gutefrage:

    Zitat


    Original von Drizzt:

    Kenn die Vorraussetzungen für die N30.0.
    .... Es wurde nicht genau der Druckschmerz und oder brennen beim Wasserlassen dokumentiert. Meine Frage:
    Reicht der Keim und der Arztbrief und der Urikult um die N30.0 zu kodieren?

    Hallo,
    seien Sie ehrlich: eigentlich wissen Sie, worum\'s geht :d_neinnein:
    Der Unterschied ist durchaus die Lokalisation, einen Keim finden Sie (gerade im Urin) vielleicht bei 50% aller Patienten. Wenn Sie dann immer eine N30.0 kodieren, ist klar, warum letztlich die Harnwegsinfekte in der CCL-Matrix immer weiter abgewertet wurden. Sie sollten also schon die Symptome einer Infektion haben, die Sie auch den Harnwegen und - im Fall der N30.0 - dort der Blase zuordnen können. Ich gehen nicht so weit wie der MDK, der quasi als Standard-Nachweis einen cystoskopischen Befund haben möchte, aber die typische Algurie und/oder Druckschmerz über der Blase sollte doch bei einer echten Cystitis zu erheben und v.a. zu dokumentieren sein?

    Herzliche Grüße
    L. Nagel