Beiträge von Nagel

    Zitat


    Original von Leonhardt:
    ... unser Vorgehen richtet sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und macht uns somit zu Verfassungsfeinden. Das teilte mir gestern jedenfalls unsere größte Krankenkasse mit...


    Sehr geehrter Herr Leonhardt,
    geben Sie\'s zu, Sie wurden enttarnt! 8o
    In nun fast unzähligen (576) Beiträgen haben Sie versucht Ihre Haut zu retten, und uns Ihre Verfassungstreue versichert. Alles Lug und Trug! Aber ich denke, es werden sich hier noch einige heimliche Sympathisanten finden (mich eingeschlossen), die bereit sind zu kämpfen :t_teufelboese: , wenn z.B. das SEK (oder war das SEG? ) des MDK die Krankenhäuser überfällt, um nach Art. 22 Nr.4 GG die freiheitliche Grundordnung unseres Landes zu retten!
    P.S. Wenn es interessiert, könnte ich die \"internen Umsetzungshinweise der GKV\" zur Neuregelung des § 275 (quasi die Ergänzung des GG?) einmal hier einstellen. (Habe heute aber leider keinen Zugriff).

    Schönen konspirativen Abend noch!

    Welch ein Fanal, Herr Wille!
    Ein weiterer Bericht, wie einen die unheilige Koalition KK&MDK an den Rand des Wahnsinns treiben kann (bzw. vom KHEntgG-Krankenhaus in eine BPflV-Einrichtung :sterne: ). Nach 8.000 MDK-Fällen unseres Hauses (460 Betten) machen wir jedoch dem Wahnsinn ein Ende und beschäftigen jetzt (sorry!) die Sozialgerichte...

    Hallo, Herr Miller,
    lassen Sie sich bloß nicht von der \"falschen Seite\" belehren und schauen Sie sich z.B. einmal diesen Thread aus dem März an (kommt Ihnen bekannt vor? Wie ist die Sache denn ausgegangen?): R63.3
    Sie haben natürlich Recht, nicht jedem Parkinson-Pat. muß bei der Essensaufnahme assistiert werden. Selbst wenn, weiß ich nicht (in bin kein Insider), ob die regelhafte Essenszubereitung bei der Kalkulation der DRG eingerechnet würde, nämlich erst dann wäre eine regelhafte Nicht-Kodierung gerechtfertigt.
    Ansonsten gilt: Mehraufwand da & dokumentiert = ND zu kodieren!

    Mit freundlichem Gruß!

    Gute Tag Herr Schmidt,
    willkommen im Forum!

    Nun, die N99.8 ist hier sehr unspezifisch. Es gibt zwar an, daß ein Zusammenhang mit einer wie auch immer gearteten medizinischen Maßnahme besteht, aber die Art der \"sonstigen ... Erkrankung\" ist hier doch wesentlicher, allein da man nicht sicher den Zusammenhang nachweisen kann. Also sollte hier der Infekt als solches kodiert werden N30.- oder N39.-, das hängt natürlich vom Befund ab. Da man ja interessanterweise später noch nachreserziert hat, konnte man ja evtl. sogar genau sagen, welche Teile des harnableitenden Systems entzündlich verändert waren. Achtung: Da ja noch Rest-Prostata existierte, ist zu beachten, daß eine evtl. Begleitprostatitis über die N41.3 zu verschlüsseln wäre!

    Mit freundlichem Gruß

    Zitat


    Original von Mr. Freundlich:
    ...und die Kündigung ins Haus stehen, denn wenn soviel Ressourcen gebunden werden und diese dann nicht mehr benötigt werden, was meinen Sie wo ein Klinikleiter dann den Rotstift ansetzt, sofern er Kostenoptimierung betreiben muss?

    Hallo Mr. Freundlich,

    ich denke, ganz so viele Ressourcen werden sicherlich nicht freigesetzt, denn natürlich besteht hier auch das Risiko, daß in Zukunft von Kassenseite evtl. \"unüberlegter\" geprüft wird, da ja die Mitteilungen dann möglichst schnell raus müssen...
    Außerdem wäre das (Rotstift) auch noch o.k., solange die Pat.versorgung durch die Streichungen nicht gefährdet wird, denn letztendlich geht es ja um den Patienten, meint

    Hallo Simone,

    wenn tatsächlich eine \"hypertensive Herzkrankheit\" vorlag (manchmal recht schwierig zu be- bzw. widerlegen), ist die Kodierung so korrekt. Die I50.14 ist zusätzlich wegen der Dekompensation (= Lungenödem) anzugeben, da das Lungenödem eine andere Therapie erfordert als die entgleiste hypert. Herzkrankheit.
    Ganz richtig ist auch auf die Kodierung der J90 zu verzichten, falls hier nicht punktiert wurde.

    Viele Grüße in mein Niedersachsenland!

    Hallo Jannis,

    es tut mir leid, das jetzt sagen zu müssen, aber:
    Bitte nicht diese Diskussion! Die hatten wir schon zu oft (zuletzt hier) und führt uns hier leider nicht weiter...
    Sorry!

    Mit freundlichem Gruß!

    P.S. Gruß an Herrn Selter: Diese kleine aber feine Ergänzung im nächsten OPS hatte ich bisher tatsächlich übersehen gehabt. Tausend Dank für diese gute Nachricht!

    Guten Morgen liebes Forum,
    (guten Morgen Sonnenschein...),

    leider (oder oftmals auch vernünftigerweise) spielt die Art der Anästhesie auch keine Rolle bei der Frage nach ambulant oder stationär, und für den prästationären Tag sollte es das i.d.R. auch nicht tun. Denn eine Aufklärung kann auch im vorstationären Aufenthalt erfolgen. Sicherlich gibt die ein oder andere Ausnahme. Ich würde mir da von allen Seiten ein \"silent agreement\" wünschen: generell gibt es den präoperativen stationären Tag bei kleinen und \"normalen\" OPs nicht mehr, aber die Kostenträger sollten dann bei Ausnahmefällen etwas kulanter sein.

    Mit freundlichem Gruß aus dem tatsächlich noch sonnigen Rhein-Main-Gebiet.