Beiträge von eki1

    Hallo!
    Mein Problem: ein beatmeter Pat. wurde von unserem KH in ein benachbartes KH verlegt, weil wir keine Beatmungsgeräte mehr frei hatten und wir einen Pat. postop. ungeplant nachbeatmen mussten.
    Das hatten die verlegenden Ärzte auch so in ihrem Brief geschrieben. Es wurde mit dem aufnehmenden KH ausgemacht, dass wir den verlegten Pat. bei nächster Gelegenheit auch wieder zurück übernehmen, was wir auch nach 14 Tagen wieder taten, weil dieses Haus mit dem Weaning des Pat. überfordert war.
    Nun haben wir eine (Beatmungs) DRG abgerechnet und das andere Haus auch.
    Die KK sagt nun, dass sie das Ganze rund 11.000€ mehr kostet, als wenn der Pat. in einem KH geblieben wäre und sie wollen, dass nur wir eine DRG abrechnen und das andere KH seinen Aufenthalt mit uns abrechnet. Konkret würde das bedeuten, dass wir rund 20.000€ von unserer DRG \"hergeben\" sollen.
    Die KK argumentiert, dass es ja keinen medizinischen Grund für die Verlegung gab.
    Meine Frage.
    Geht das die KK was an?
    Ist die Versorgung eines intern plötzlich aufgetretenen Notfalls keine medizinische Notwendigkeit?

    Wie sieht das Forum die Sache?

    Hallo!
    Ich bin in Baden Württemberg tätig, wo ja der Landesvertrag gilt. Nun gibt es seit ca. 4 Wochen ein neues Spielchen der KK, wonach sie Fälle, die vom MDK zu unseren Ungunsten beurteilt wurden, bei denen aber die im Landesvertrag geregelte Frist von 6 Monaten schon abgelaufen ist, einfordern wollen.

    Bisher waren eigentlich alle der Meinung: die Prüfung muss innerhalb von 6, bzw. 4 Wochen eingeleitet sein und die Begutachtung muss innerhalb von 6 Monaten vorliegen

    Die KK behaupten jetzt \"es genügt, wenn innerhalb von 6 Monaten die Prüfung eingeleitet wurde\".
    Von 1 KK haben wir jetzt schon ein Anwaltsschreiben, lt. BWKG ist das Urteil auf das sich dieser Anwalt jedoch bezieht aus einer Zeit vor Inkraftreten des Landesvertrags.

    Hat jemand anders auch solche Erfahrungen gemacht?

    Danke für die Antworten. Irgendwie scheine ich diesbezüglich einen Hänger zu haben. War das nicht irgendwann mal ganz am Anfang der DKR anders? Da ich eigenlich sei 2004 nur noch sporadisch einzelne Dinge kodiere bin ich nicht mehr so up to date, aber es ging darum, ob es ok ist, wenn wir viele Fälle von \"D40.0\" haben, wo wir doch irgendwann die Histo haben und dann auch wissen ob gut oder böse. Man hat es halt jetzt bei der Leistungsplanung gemerkt.

    Hallo zusammen!

    Ich hatte grade eine Diskussion in der es darum ging, ob ich bei einem Pat. z.B. D40.0 kodiere oder warte bis die Histo kommt und dann entsprechend die bösartige Neubildung oder eben die Gutartige kodiere.
    Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass sogar mal in den DKR stand, dass dies nicht zulässig ist, sondern dass man die bei Entlassung bestehende (Verdachts)diagnose kodieren muss. Ich kann es aber in den DKR nicht explizit finden, die Regel Nr. D008b erwähnt halt leider nichts wie Histo oder Mikrobio, sondern nur die allseits bekannte Meningitis.
    Wer kann helfen?

    Meines Wissens sind Aufnahme- und Entlasstag rechnerisch als 1 Tag zu betrachten.
    Da im DRG eine pauschale Vergütung stattfindet kann man nicht sagen, dass man am Entlasstag einfach nichts mehr macht. Bei uns wird oft wie folgt entlassen: \"wenn das EKG / Röntgenbild / Blutbild /der Quickwert morgen bei der Kontrolle in Ordnung sind, dürfen Sie heim\". Ich denke, das ist auch richtig.
    Wenn der Pat. noch eine Kontrolle bekommt, die eine Sedierung verlangt, z.B. Gastro, dann fände ich es ok, wenn er noch über Nacht bleibt, weil viele ein bisschen \"rauschig\" sind danach.
    Ansonsten versuchen wir so gut es organisatorisch geht, die Leute heim zu schicken.
    Wenn Sie auf die berechnungstechnisch optimale Verweildauer achten, dann sollten Sie Ihre Untersuchungen so über die \"notwendigen\" Tage verteilen, dass man Ihnen keine Verzögerung nachsagen kann, Sie aber gleichzeitig genug Aufenthaltstage haben.

    Hallo!

    Ich möchte gerne wissen, ob es zu folgendem Problem eine rechtliche Grundlage gibt:

    • Ein stat. Fall wird der KK in Rechnung gestellt.
    • Die KK ist anderer Meinung und beauftragt den MDK
    • Der MDK will eine ärztliche STellungnahme
    • Das KH bekommt einen Brief von der KK mit den Worten \" wenn Sie sich nicht binnen 3 Wochen melden, werden wir den Fall mit einem anderen Fall verrechnen\"

    -> was sie dann auch prompt tun (wenn das KH es nicht schafft den Arzt zu bewegen etwas zu schreiben), mit der Folge, dass in der FiBu sehr schwer nachzuvollziehen ist wer was wann zu welchem Fall gezahlt hat.

    Meine Frage:
    Gibt es zu dem Verhalten eine rechtliche Grundlage? Gibt es zu irgendwelchen Fristen eine Grundlage?