Beiträge von JanH

    Guten Morgen,

    der MD wurde da ja durch die Klarstellungen des BfArM schon "eingebremst". Aber auch dort finden Sie:

    "Der OPS legt nicht fest, dass für einen Therapiebereich oder ein Verfahren mehrere qualifizierte Personen vorzuhalten sind, ... Das bedeutet, dass sowohl das Vorhalten eines Therapiebereiches als auch die Gewährleistung eines Verfahrens auch durch eine Person ...sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass diese Person für den Therapiebereich oder das Verfahren nicht zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Vertretung ...sicherzustellen. Dies kann auch durch Kooperation erfolgen"

    (Klarstellungen 2022)

    Um eine Vertretungsmöglichkeit kommen Sie also zumindest bis zu einer Änderung des OPS nicht herum.

    Das kann auch eine niedergelassene Kollegin (so bei uns), eine Kollegin aus einem anderen Krankenhaus o.ä. sein, z.B. als Minijob oder mit Kooperationsvertrag.

    Es bleibt kompliziert...

    Viele Grüße, Jan Helling

    PS: Und auch wenn "Neuropsychologe" zumindest in unserem Bundesland kein geschützter Begriff ist, sollte man schon eine Begründung vorweisen können, warum sich jemand als solches bezeichnet...

    Moin,

    eine ungewohnte Rolle für mich, aber "unseren" MD Nord kann ich hier einmal lobend erwähnen:

    Die letzten Bescheide kamen heute per Post, parallel "aufgrund zu befürchtender langer Postlaufzeiten" per Mail.

    Allerdings haben bei uns auch die Kassen und Kassenverbände mehrfach darum gebeten, die Bescheinigungen vor dem 1.1. zur Verfügung zu stellen. Offenbar auch beim MD.

    Die wenigen Ablehnungen sind erläutert und zumeist nachvollziehbar. Einige Aspekte könnte man anders sehen, die sind aber nie entscheidend. An manchen Stellen wurde darauf hingewiesen, wie die Dokumentation/der Nachweis für die nächste Prüfung "MD-konformer" zu gestalten wäre. Auch durchaus diskutabel.

    Auf eine Rückfrage wurde vom MD zeitnah und mit hilfreichem Inhalt geantwortet.

    Auch im Vorwege der Prüfungen hatten wir mit dem MD Nord sowohl direkt als auch über die Landeskrankenhausgesellschaft einen konstruktiven Austausch.

    Das alles ändert natürlich nichts daran, dass diese Prüfungen wieder einen ordentlichen Batzen auf unseren "Bürokratie-Berg" draufsetzen.

    Weiter viel Erfolg und frohe Festtage, Jan Helling

    Moin

    und vielen Dank!

    in Bunt findet man das in ähnlicher Form dann auch hier: https://mediqon.de/medizinischer-dienst-public/

    Dass wir uns im Norden schon immer benachteiligt fühlten wird endlich öffentlich...

    Liegt ja aber bestimmt nicht an unserem MD, sondern an unserer schlechten Kodierung...

    Die Diskussion sei freigegeben, ich hole schon einmal das Popkorn...

    PS: Man lege Karten mit Prüfquoten und Karten mit der Auskömmlichkeit der Zuweisungen an die Kassen daneben und oh, welch Wunder...

    Moin,

    zumindest 3M (QS-Med Suite) und Saatmann (QS-Monitor) bieten Schulungen zu Ihren dafür zu nutzenden Werkzeugen an...

    Weitere Hersteller werden hier gerne entgegengenommen...

    Und ja, auch ich habe den Eindruck, dass noch lange nicht alle realisiert haben, dass man da nicht mehr eine selbstausgewertete Tabelle per Mail oder Post schicken darf...

    LG, J.Helling

    Hallo zusammen,
    drei kurze Anmerkungen:

    1. MDK-Gutachten:

    Primäre Fehlbelegung. Der Aufenthalt hätte um 1 Tag verkürzt werden können.

    Das ist natürlich grober Quatsch und passt ja auch inhaltlich schon nicht zusammen. Spricht nicht unbedingt für die Sorgfalt bei der Begutachtung...

    2. Stationärer Aufenthalt?
    Hätten sie eine Reanimation wenn auch nur kurz fortgeführt, eine Schmerztherapie zumindest geplant o.ä. wäre sich die Mehrheit im Forum wohl einig, dass es sich um eine begonnene stationäre Behandlung, bzw. um eine solche Behandlung, die in einem anderen Setting nicht möglich gewesen wäre, gehandelt hätte.
    Man kann argumentieren dass der Patient offenbar in einem anderen Setting nicht hätte versorgt werden können, ergänzend mit §70 Abs. 2 SGB V. Konnte man ja nicht wissen, dass er nicht doch noch ein paar Minuten länger lebt und z.B. eine Schmerztherapie benötigt hätte...
    Aufgrund des doch sehr kurzen Aufenthaltes und des "geplantes Nichtstun"
    und "warten auf den Tod des Patienten" (zugegeben, zugespitzt
    formuliert) würde ich mir allerdings überlegen, wertvolle Zeit nicht in andere MDK-Fälle zu investieren...

    3. Notarzt:
    Es klang hier z.T. Kritik am Notarzt an, warum er den Patienten nicht zuhause hat sterben lassen. Wer das selber schon einmal gemacht hat weiss, wie schwierig die Situation vor Ort manchmal ist. Auch z.B. die emotionale Belastung von Angehörigen, selbst wenn diese eigentlich wie hier aufgrund der Grunderkrankung mit dem Tod rechnen. Insofern bitte ich alle, die nicht sicher aufgrund eigener Erfahrung in solchen Situationen von sich behaupten können, dass sie es "besser" gemacht hätten, von Kritik abzusehen. Immerhin hat dieser Notarzt nicht "das volle Programm gefahren" (ist im Zweifel immer der einfachere Weg) sondern schon durch die Absprachen mit den Angehörigen sehr bewußt und gezielt gehandelt. Und ob es für ihn absehbar war, dass der Tod so schnell eintreten würde, können wir hier ex post sicherlich nicht beurteilen.

    Nur meine Meinungen,
    viele Grüße,
    J.Helling

    Hallo,

    in der Tag, es gibt keinen Basisentgeltwert auf Bundes- und/oder Landesebene, darauf dürften wir auch noch ein paar Jahre warten...
    Einen Anhalt darüber, wie Sie mit ihrem Wert im Vergleich liegen gibt es derzeit nur im Vergleich ;)
    Die 235,70 Euro sind die Bezugsgröße, die das InEK für die Kalkulation des PEPP-Systems genutzt hat (näheres in den Abschlussberichten zur Weiterentwicklung des DRG bzw. hier des PEPP-Systems).

    Viele Grüße, Jan Helling

    Guten Morgen,
    jetzt stehe ich auf dem Schlauch...
    Aus der amtlichen Begründung zu §4 "Jahreswechsel":
    "Nach der fingierten Entlassung werden Patientinnen und Patienten nicht in eine höhere Vergütungsstufe
    eingestuft, vielmehr läuft die Einstufung im neuen Entgeltkatalog fort, als wenn keine fingierte Entlassung vorgenommen worden wäre."

    Erstens hatte ich das bisher so nicht aus dem Verordnungstext herausgelesen, zweitens wie soll das denn praktisch gehen? Das kann sich ja maximal auf Verweildauer für die Stufenermittlung beziehen!? Also egal, welche PEPP ich in dem neuen Fall ermittlte, ich fange mit der Stufe für "ganz viele" Tage an? Alles andere wäre ja schon praktisch nicht umsetzbar...

    Wie sehen Sie/seht Ihr das?

    Danke und viele Grüße,
    J.Helling