Hallo Herr Schaffert,
das liebe ich, sich auf Urteile berufen, die man nicht zur Verfügung stellen kann... (und vermutlich gar nicht selber gelsen hat...)
Und in der Tat, wenn alle Urteile aus dem Saarland auch woanders gelten würden, wüßte ich mehrere, die ic nutzen würde...
Wobei auch der Spitzenverband Bund eine solche Regelung nicht kennt, s. Schreiben vom 08.02.2011:
\"An keiner Stelle der von der Selbstverwaltung auf Bundesebene getroffenen Vereinbarungen sind Einschränkungen bzw. Ausschlüsse bezüglich der erworbenen Blutererkrankungen bzw. Blutgerinnungsstörungen formuliert worden. Demnach können also
entweder auf Landesebene oder auch für ein einzelnes Krankenhaus Zusatzentgelte für sowohl angeborene als auch temporär und dauerhaft erworbene plasmatische, zelluläre und gefäßbedingte Blutgerinnungsstörungen nach Mengen und Preisen verhandelt und vereinbart werden.\"
Aber auch die DKG war von dieser klaren Aussage überrascht...
Gruß, JH