Guten Morgen Forum und ein frohes neues Jahr 2006! :sonne:
Ich bräuchte mal eine (oder gerne auch mehrere) Meinungen zur Verschlüsselung für folgenden Fall:
Pat. hatte im anderen KH bei einem epilept. Anfall eine Infusion mit Phenytoin erhalten. Diese ging para, so dass eine Nekrose auf dem Handrücken entstand. Die Verlegung zu uns erfolgte zur weiteren Versorgung der Nekrose (Nekrosektomie, später plast. Deckung)
Ich habe hier als HD die T23.7 (Verätzung 3. Grades HG und Hand) gewählt, da Phenytoin-Lösung alkalisch ist und laut Fachinfo dadurch Nekrosen verursacht. Dieser Kode ist ja spezifischer als z.B. die T80.2 (und damit nach DKR D002 zu verwenden). Der Kode T95.2 (Folgen einer .. Verätzung...)ist m.E. nach DKR D005 nicht zu verwenden, da \"Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als HD zu verwenden\" gilt.
Der letzte MDK-Vorschlag für die Kodierung war L89.21 (Dekubitus), da \"ein sauberer Wundgrund vorgelegen habe\". Das widerspricht natürlich auch schon der Definition des Dekubitus (durch Druck verursacht).
Die Wahl der HD (Verbrennung oder nicht) hat dann natürlich Relevanz für die verwendeten OPS (Versorgung bei Verbrennung oder eben nicht) und damit natürlich auch deutliche Auswirkungen auf die DRG.
So, dann warte ich auf Vorschläge / Anregungen / Zustimmung oder Ablehnung zu Wahl der Hauptdiagnose.
Vielen Dank und frohes Schaffen weiterhin, J.Helling