Beiträge von schweinchen-dick

    Guten Tag!
    Ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen.
    Gibt es eine Verjährungsfrist, nach der eine Forderung nach der Zuzahlung zur Stationären Behandlung ungültig wird.
    Bei meinem Beispiel wurde die Zuzahlung für einen Krankenhausaufenthalt vom 30.3. bis 5.4. 2003 (!) erst jetzt, im November 2005 gestellt.
    Ist die Einforderung der Zuzahlung nach über 2 Jahren noch möglich?
    Vielen Dank, Bine