Beiträge von Aachen1

    Guten Morgen zusammen,

    hier muss man vielleicht erste einmal klären was der Hintergrund der vertraulichen Geburt ist, nämlich das die Mutter in keinem Fall ihre Identität preisgeben will und dies würde bei der Familienversicherung des Kindes dann nicht zu erfüllen sein. Hierzu ist das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu beachten den § 25 und §26. Damit ist es nicht möglich der gebärenden die offen Legung ihrer Identität zu fordern, was bei einer Familienversicherung notwendig wäre.

    Hier würde ich mit der Behörde noch einmal ins Gespräch gehen und ansonsten muss man diesen Behandlungstag streichen. Für alles wird es keine Regelungen geben können, leider.

    Hallo rokka,

    Hallo Forum,

    wann beginnt denn für den MD die Woche? Ich habe mich einmal bei Wikipedia umgesehen und es gibt da mindestens drei Varianten. Die nach der ISO von Montag bis Sonntag, der Interpretation der Christen von Sonntag bis Samstag und eine persische die von Samstag bis Freitag. Das kann man auch noch intensivieren, aber es scheint das es noch eine MD Variante geben kann. Scherz beiseite 8 Tage sind mehr als eine Woche. Hierzu noch einmal den Hinweis OPS Strukturmerkmal hier wird von der vollständigen Woche geschrieben und diese ist zum einen nicht mit einer Reihenfolge definiert und aus pragmatischen Gründen wäre eine Vollständige Woche mit 7 Tagen als erfüllt anzusehen. Aber vielleicht sehe ich dies auch gänzlich falsch, dann wäre auch ich hier um eine konkrete Antwort dankbar.

    Schönen Tag ?( :/

    Guten Morgen,

    ich denke es geht hier nicht um die AWP sondern um die Anzahl der Prüfaufträge und wenn ich so die FZF betrachte ( die mir gerade als Prüfauftrag vor liegen) gibt es immer zwei Aufträge des MD. Ggf. unterscheidet sich die von Bundesland zu Bundesland, aber das wäre mir auch neu. Zur Thematik der GKV Festlegung: eine Festlegung ist immer eine nette Sache hilft aber nicht weiter, da dies nur Empfehlungen für die Kostenträger sind.

    Einen schönen Tag noch. 8)

    Hallo MedConLisa,

    Hallo Forum,

    der MD wird sich wohl auf 0201u berufen, hierzu ist aber die KDE 583 zu lesen. Hier geht es um Tumor bedingte Epilepsie.

    Ich würde auch die G40.2 hier anwenden. Denn wenn man die Exklusiva zum ICD Kode R56.8 liest ist die Epilepsie hier ausgeschlossen und der Krampfanfall ist nicht mit der Epilepsie gleichzusetzten.

    Soweit meine Meinung.

    Schönen Gruß aus dem Rheinland

    Hallo Anyway,

    Hallo Forum,

    das diese Sätze irritieren und sie ein anderes Vorgehen praktizieren ehrt Sie und Ihre Klinik. Aber dies ist nicht immer so und sind es auch noch so Komplexe Diagnosefindungen. Darin Unterscheiden wir uns schon einmal. Einen Tipp oder eine Idee an Lucifer hätte ich, vereinbaren Sie mit den zuständigen Protagonisten DRG Besprechungen um diese Inhalte besprechen zu können. Das Ergebnis kann man dann wie von Anyway beschrieben verschriftlichen. Im Medizincontrolling geht es auch um viel Kommunikation mit allen.

    Guten Tag Forum,

    Hallo P-Breuer,

    meiner Ansicht nach wird man sich an den Wortlaut des Gesetztes halten, so war es bisher.

    Denn man muss bei einer Kürzung auch die Zuschläge anpassen, die zu einem Teil einen Prozentualen Anteil habenEinen schönen Tag.

    Im §275c heißt es "Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag",

    einen schönen Regen Tag (endlich) :)

    Hallo Fritzlar, haben sie Kontakt mit dem Träger der Sozialen Sicherung aufgenommen? Das wäre in solchen Fällen sinnvoll um die Kostenträgerschaft klären zu können. Die KK wird eine Isolierung ohne Krankheitszeichen nicht als KH Leistung bezahlen wollen. Ggf. bedarf es einer angeordneten Unterbringung durch die Gesundheitsbehörden. Klingt sehr dramatisch aber hilft am Ende des Tages die entstandenen Kosten für das KH zu sichern!

    Schönen Gruß