Beiträge von Aachen1

    Daher war meine Frage, was man (der Patientin solidarisch gegenüber) der Kasse mitteilen kann, warum das in diesem Fall unbedingt erforderlich ist und die Kasse die Kosten im Verlauf doch übernimmt.

    Die Kasse hat alle Informationen von Ihnen mit der Aufnahmeanzeige bekommen. Es geht hier primär um die Versicherte die Ihrer Leistungspflicht gegenüber der KK nicht nachgekommen ist. Hier können Sie nicht helfen, das muss die Versicherte schon alleine mit der KK regeln. Solidarität hin oder her damit Ihre Leistung irgendwann, am besten noch in diesem Jahr, vergütet wird ist mit Solidarität nicht viel zu gewinnen. Denn aus Solidarität kommt die Versicherte auch nicht auf sie zu wenn das Krankenhaus sie entlassen würde weil es kein Geld hat.

    Es klingt unerbittlich und zynisch, ein Weg aus diesem Dilemma ist der Versicherten, die einen Behandlungsvertrag unterschreiben hat, die Rechnung der Behandlung zu kommen zu lassen.

    Man sollte da auch einmal an sich und die Kollegen denken, die von diesem Entgelt bezahlt werden müssen.

    Guten Morgen Forum,

    Guten Morgen Frau Zierold,

    gerade weil die Versicherten dies wissen ist es umso schlimmer dies mit dem Krankenhaus nicht im vorhinein zu besprechen. Was den Fall von Rapunzel angeht spätestens wenn das Krankenahaus dem Versicherten eine Rechnung gestellt hat kommt auch in diese Sache Bewegung. Das ist zwar keine schöne Angelegenheit aber um an sein Entgelt zukommen die einzige Möglichkeit, leider.

    Was mich aber interessieren würde ist, gab es bei der Datenübermittlung der Aufnahme keine Abweisung oder einen Hinweis das hier ein ruhender Leistungsanspruch besteht? Dass muss Ihnen die KK mitteilen, wenn die KÜ übermittelt wurde wäre mein Argument das es für sie nicht erkennbar war das im Innenverhältnis zwischen Versicherten und KK eine Diskrepanz bestand.

    Hallo NuxVomica,

    die Therapien die durchgeführt werden sind immer im Kontext zu den Teammitgliedern des Behandlungsteams zu sehen. Da taucht eine MFA nicht auf. Da sie kein Krankenpflegeexamen hat ( da MFA) ist hier Ihr Angebot mit Sicherheit hilfreich aber keinen Eintrag wert, da die Quali fehlt. So meine Ansicht.

    Einen schönen Tag noch

    Hallo Kodierer_FR,

    Hallo Forum,

    eine Kasse, die eine Forderung stellt und diese prüfen möchte, kann dies nur in sachlich-rechnerischer Weise ohne Hilfe des MD. Die Angaben von BGA Werten ohne den Kontext mit der Kurve und den Beatmungsparametern ist keine sachlich-rechnerische Prüfung mehr. Auf solche Abenteuer sollte man sich nicht einlassen, das entbehrt auch jeglicher Logik und der Tatsache, dass eine KK sich nur mit dem MD medizinischen Sachverstand beiziehen kann. Also was will ein SoFa (Sozialversicherungsfachangestellte(r)) mit den BGA-Werten anfangen, wenn er außer diesen nichts sonst hat? Da ist es eher möglich bei Nacht den Mont Blanc zu besteigen, als aus / mit den BGA Werten irgendwelche Rückschlüsse auf Notwendigkeit und Durchführung einer Beatmung zu erhalten.

    Sachen gibt´s, das glaubt man nicht.?(

    Hallo Forum,

    wer hat in der Communitiy bereits Erfahrungen mit der Dokumentation von Komplexkodes wie Geriatrisch frühreha; Palliativ Komplexbehandlung oder Parkinson Komplexbehandlung im KIS von IMedOne?

    Gibt es überhaupt bereits solche Tools und wie Anwenderfreundlich sind diese ? als Beispiel Frage.

    Ich hoffe auf eine rege Antworten.

    Vielen Dank

    Guten Morgen Rokka,

    eine Wohngemeinschaft unterliegt nicht dem Wohn- und Teilhabe Gesetz ( Heimgesetzt) und wird auch nicht durch die zuständige WTG Behörde (Heimaufsicht) kontrolliert und beobachtet. Es gibt zwei Möglichkeiten der WG eine Eigen Organisierte (die Bewohner selber als Verein z.b. Demenz WG) oder eine Anbieter Organisierte. Nur bei der letzteren wird die zuständige WTG Behörde einen Blick in die Räumlichkeiten werfen wollen um eine entsprechende Bestätigung für die Kostenträger auszustellen. Hierzu muss aber auch erwähnt werden das es für einen Anbieter die bessere Lösung ist wenn man aktiv auf die WTG Behörden zu geht und erklärt das man eine solche WG plant und die Nutzung offen legt. Solche WG werden von Ambulanten Intensivpflegediensten betreut und die können nur in der eigenen Wohnumgebung handeln und abrechnen.

    Es ist die persönliche Wohnumgebung in die der Patient entlassen wird.

    Einen schönen Tag allen zusammen.