Der MDK hat in dem konkreten Fall die ICD D68.3 als Hauptdiagnose akzeptiert, weil die Hypermenorrhoe sowohl Folge des niedrigen Quickwertes als auch Folge der Ovarialzysten sein kann.Es liegen zwei konkurrierende Hauptdiagnosen vor, wovon der behandelnde Arzt eine wählen darf.Um die Kausalität von Hypermenorrhoe und hämorraghischer Diathese aufzuzeigen wurde hier die D68.3 als Hauptdiagnose akzeptiert.Da ich die Argumente der Forumsmitglieder aber im Wesentlichen teile, gehe ich davon aus, dass hier die besondere Konstellation, dass zwei Ursachen für eine Folge vorlagen,für die Akzeptanz der D68.3 als HD verantwortlich war.
Dr. Thomas Bommes