Beiträge von WKA

    die Kodierung richtet weniger, was mehr bewertet ist, sondern was sachgerecht den Fall abbildet


    Darum gehts ja gerade. Ich habe argumentiert , dass der Ovarialprolaps tatsächlich die sachgerechtere Diagnose ist. Er ist immerhin vorher sonographisch diagnostiziert worden und verbietet einen Repositionsversuch, ausserdem ist die OP dann auch eilig, ggf. sogar im Dienst zu erledigen.

    Hallo Forum,

    ein 6 monatiges Mädchen kommt mit Schwellung in der Leiste. Sonographisch Hernie mit Ovar als Inhalt.

    OP (Herniotomie mit Rückverlagerung des Ovars) des Nachts bei drohender Ovarialnekrose.

    Verschlüsselung : N83.4 Prolaps oder Hernie des Ovars und der Tuba uterina als HD. ND Leistenhernie.

    Wird vom MDK so nicht akzeptiert

    Alternativvorschlag: Inkarzerierte Leistenhernie. Ich frage mich nun, wozu die Diagnose N83.4 überhaupt da ist, wenn sie in diesem Fall nicht verschlüsselt werden kann, führt allerdings in eine (zugelassene?) FehlerDRG, ist damit deutlich besser bewertet.


    Gruß

    Hallo,
    wir bekamen in der letzten Zeit mehrfach Schwierigkeiten mit dem MDK wegen der Codierung einer IVH II als Nebendiagnose. (I61.5), da eine über die Befundehebung hinausgehender Resourcenverbrauch nicht dokumentiert sei. (Als Dokument hat nur der Arztbrief vorgelegen).
    Immerhin bekommen solche Kinder bei unsAEP´s sowie eine neurologische Untersuchung mit Kontrollterminen, ausserdem besteht sicher ein erhöhter Gesprächsbedarf bei den Eltern. - Wie argumentieren? Lohnt der Gang zum Kadi?

    Gruß

    Schönen guten Tag,

    Ein Säugling (ehemals FG) wird auswärtiug wegen eine Leistenhernie operiert. Intraoperativ wird keine Hernie gefunden. Nach der OP kommt es zu einer Apnoe mit Reintubation und cardialer Reanimation. Daraufhin Verlegung in unsere Kinderklinik. Bei der Aufnahme wird das Kind extubiert, noch 3 Tage überwacht und dann gesund nach Hause entlassen. - Was kann man denn da kodieren?

    Die KK schlägt vor I46.0 - kann man das so machen (Hier ja keine weiteren Maßnahmen)

    Danke fürs freundliche Wilkommen und die Antworten.
    Tatsächlich schreibt die KK:

    Selbst bei konkurrierenden Diagnosen war der Resourcenverbrauch zur Behgandlung der Intoxikation höher zu bewerten als die Exploration durch den Psychologen.

    Mein Gedanke war: damit ist die Gleichwertigkeit der Diagnosen anerkannt.
    Zumindest bestand doch die F-Diagnose bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme
    und hat retrospeektiv die Länge der Behandlung und den zusätzlich Aufwand
    der Psycho-Diagnostik (und Trherapieeinleitung) verursacht.

    Lohnt sich hier der Aufwand des Klageweges?

    Gruß

    Wilhelm Kampmann

    Ein 17 jähriges Mädchen mit Migrationshintergrung wurde stationär mit Medikamentenintox an unsere Klinik für Kinder und Jugendmedizin überwiesen (Amitriptilin und Paracetamol). Sie hatte 2 Abschiedsbriefe geschrieben. Sie war somnolent, und wurde 2 Tage auf Intensiv überwacht. Insgesamt jedoch 9 Tage Aufenthalt, wobei unser Psychologe reichlich zu tun hatte und letzlich auch eine weite Psychotherapie bei F 43.2 empfohlen hat.
    Die KK und der MDK berufen sich -auch nach Widerspruch- auf den Resourcenverbrauch wobei die Intensivzeit höher zu bewerten sei, als die Exploration durch den Psychologen und wollen lediglich X62Z abrechenen. Ich meine allerdings, das letzlich die Psycho-problematik im Vordergrund stand.