Beiträge von Heinz Martin

    Hallo lieber Herr Dr. Fischer,

    herzlichen Dank für die Antwort, ich habe heute auch noch eine 2. Meinung, von einem Fachanwalt für Sozialrecht der sich mit diesem Thema beschäftigt, gehört.
    Ich darf diese nochmals Laienhaft wieder geben.
    Also eine Krankenhausbehandlung ist ein 2 seitiger Vertrag und der Patient der nicht dem Sozialversicherungrecht unterliegt muss dem Abrechnungsmodus zustimmen. Das heißt die Klinik kann dem Kunden (Patienten) ein Angebot in beliebiger Höhe machen und dieser nimmt es dann an oder auch nicht. Das selbe gilt dementsprechend auch für Privatpatienten.

    Viele Grüsse und die besten Wünsche für 2006

    Heinz Martin