Beiträge von joal

    Liebes Forum!
    Vielen Dank für die Antworten. Wir haben nun beschlossen, die Frage der Beurlaubung doch eher etwas tiefer zu hängen, zumal es ja nicht eindeutig ist, ob es sich um eine Beurlaubung handelt oder nicht, und das KIS auch eine Beurlaubung nicht als (vorläufigen) Entlassungsgrund anbietet. Bis auf weiteres werden wir die Vorgänge als 2 Aufenthalte abrechnen.

    Hallo!
    Vielleicht kann dieses weiterhelfen: bei uns ist es umgekehrt:
    Varizen werden immer in Tumeszenzanästhesie durchgeführt. Tritt dann einmal der besondere Fall ein, dass doch in Vollnarkose (zusätzlich zur Tumeszenzanästhesie) operiert wird, habe ich die Devise ausgegeben, die Narkose extra zu codieren, da hier von der Norm abgewichen wird, denn üblicherweise wird keine Anästhesie benötigt.

    Hallo liebes Forum!
    Da es jetzt 2006 ja Bestimmungen zur Beurlaubung gibt, habe ich folgende Frage: wir haben häufig Patienten, die zur Excision eines Hauttumors (incl. Wundverschluss) aufgenommen werden, dann am nächsten Tag wieder entlassen werden und dann etwa 3 Tage später, nachdem der histologische Befund da ist, wieder aufgenommen werden. Dann werden sie entgültig mit einer lokalen Lappenplastik versorgt.
    Eine Fallzusammenführung kommt eigentlich nicht in Frage, da beide Aufenthalte zu verschiedenen DRG führen (1. Aufenthalt J11A, 2. Aufenthalt J22A), keine Wiederaufnahme wegen Komplikationen vorliegt und beide Aufenthalte der Partition O angehören. Bisher haben wir die Fälle also getrennt abgerechnet. Jetzt aber erscheinen mir diese Fälle typisch für eine Beurlaubung. Sehe ich das richtig? Müssen wir die Patienten beurlauben oder können wir sie weiterhin getrennt abrechnen?
    Wenn es sich um Beurlaubung handelt, wie machen wir das praktisch? Unser System hat nur die Möglichkeit, einen neuen Fall anzulegen oder die Möglichkeit der Wiederaufnahme. Oder bleibt der Patient einfach so die ganze Zeit (auch wenn er zu Hause ist) im System, als wenn er die ganze Zeit dagewesen wäre? Wenn er dann also wiederkommt, braucht
    das gar nicht vom System erfasst werden, weil er ja im Prinzip gar nicht entlassen wurde. Wie sieht es dann versicherungsmäßig aus? Reicht eine Aktennotiz aus, um zu dokumentieren, dass er beurlaubt wurde? Fragen über Fragen! Würde mich riesig über Antworten und Tipps freuen. :sterne: