Beiträge von Torcida

    Hallo und guten Morgen an alle User,
    liebe Moderatoren,

    die Geburtshilfe in unserem Klinikum gehört zur Hauptabteilung.

    Wenn nun, wie geschehen, eine Patientin ihre \"eigene\" Hebamme mitbringt aber durch eine Sectio von ihrem Kind entbunden wird, muss der Aufenthalt über die Bewertungsrelation \"Hauptabteilung und Beleghebamme\" abgerechnet werden, nicht wahr? Kann mir jemand freundlicherweise erklären, wodurch dies gerechtfertigt wird? Wie sieht denn das Aufgabengebiet einer Hebamme bei einer Sectio aus, dass das Krankenhaus dafür auf einen guten Teil seines Erlöses verzichten muss??? :d_gutefrage:

    Vielen Dank!

    Gruß

    Hallo ans Forum,
    liebe Moderatoren,

    bei einem Patienten zeigte sich ein Li.-Schenkel- sowie ein AV-Block II.Grades, so dass er zur weiteren invasiven Diagnostik in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde (VWD in unserem KH: 2 Tage). Nach Ausschluss einer relevanten KHK erfolgte die Rückverlegung und die Schrittmacher-Implantation (VWD zweiter Aufenthalt in unserem KH: 6 Tage). Als DRG resultiert nach Fallzusammenführung die F12Z.

    Nun liegen jedoch zwei Varianten der FZ vor: Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen ab Entlassung sowie die Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen mit Partitionswechsel (F70B -> F12Z) bei gleicher MDC (05). Wenn wir den Fall als Rückverlegung erfassen, müssen Verlegungsabschläge hingenommen werden, welche wiederum bei Erfassung als Wiederaufnahme nicht anfallen würden.

    Wie muss es richtig sein; welche Wiederaufnahmeregel findet hier ihre Anwendung bzw. hat Priorität? Vermutlich schmunzeln die meisten User über diese Nachfrage :totlach:, aber diese Fallkonstellation ist bisher noch nicht bei uns aufgetreten und wer sonst könnte mir die richtige Vorgehensweise verraten, wenn nicht \"mydrg\"! :d_bravo:

    Falls diese Thema hier bereits diskutiert wurde, bitte ich meine \"schlampige\" Recherche zu entschuldigen und wäre für einen entsprechenden Link sehr dankbar!

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht

    Liebe sehr geehrte Frau Liebenau,

    vielen Dank für die Info!

    Es war nur eine Anmerkung meinerseits - ich bin davon ausgegangen, dass sich hinter den sonstigen Entgelten nur die nichtkalkulierten DRGs verbirgen.

    Dann werde ich dies nochmal prüfen!

    Grüße und einen schönen Tag noch

    Hallo zusammen,

    eigentlich wollte ich fragen, ob man den Zuschlag zur Finanzierung der Mehrkosten in Folge der Abschaffung des AiP zusammengefasst mit dem Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen auch für teilstationäre Behandlungsfälle abrechnen darf?

    Tut mir leid, dass ich nochmal ganz von vorne anfangen muss: aber in den Abrechnungsbestimmungen heißt es, \"wird für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall in Rechnung gestellt\".

    In der Entgeltverhandlung für unser Klinikum heißt es jedoch \" ... vereinbaren die Vertragsparteien einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte sowie auf die sonstigen Entgelte\" (nichtkalkulierte DRGs). Von Basis- und Abteilungspflegesätzen ist da jedoch keine Rede !?!?

    Handelt es sich denn um einen Kann-Zuschlag oder muss der Zuschlag abgerechnet werden?

    Wäre sehr nett, wenn mir jemand von Euch behilflich sein könnte - danke!

    Gruß
    Torcida

    Hallo Forum,

    Die Kodierrichtlinie 0201e besagt, dass für den Fall der Behandlung von Metastasen diese als Hauptdiagnose und der Primärtumor als Nebendiagnose zu kodieren sind - soweit so gut.

    Wenn aber die Behandlung des Patienten z.B. aufgrund eines akuten transmuralen Myokardinfarkts erfolgte und die sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des -markes als Nebendiagnose benannt wird, wie verhält es sich dann?
    Muss dann ebenfalls der Primärtumor zusätzlich angegeben werden oder ist die Angabe in diesem Fall nicht zwingend erforderlich?

    Bin auf Eure Meinung sehr gespannt - vielen Dank schon mal im voraus!

    Gruß

    Hi Mr. Friendly,

    zunächst einmal vielen Dank für die nette Begrüßung und dass Sie sich mit meinem Problemfall beschäftigt haben.

    Es ist leider in der Tat so, dass die Pat. absolut beschwerdefrei gewesen ist (keine Schmerzen, keine Kontraktionen), sie kam nach Anmeldung der Leitstelle per RTW ins KH und blieb über Nacht zur stat. Beobachtung. Außer einem Beutel Lösnesium, sonogr. & tokogr. Kontrollen lief auch nicht viel.

    Tja, dann werde ich mich wohl an Ihren Vorschlag halten und sage nochmals \"Danke\" für den Hinweis.

    Bin auf die Reaktion der Krankenkasse gespannt.

    Bis vielleicht zum nächsten Mal

    Grüße

    Hallo Forum,

    ich benötige Eure Hilfe bei einer Kodierung: es geht um die stationäre Aufnahme nach Pkw-Unfall, Einlieferung per RTW, allerdings hatte die werdende Mutter keinerlei Beschwerden und wie sich nach der Untersuchung herausstellte, ist dem Baby glücklicherweise auch nichts passiert.

    Welche Hauptdiagnose kann ich denn nun erfassen?

    Die Nebendiagnose Z 34 mit dem Sekundärkode O 09.2! steht ja schon mal, aber an welche HD kann ich die V99! anhängen.

    Ja, ich weiß, ich sollte vielleicht mal den behandelnden Arzt fragen, aber der spricht von O 36.9. Das kann spiegelt doch aber nicht den Grund der stationären KH-Behandlung wider, oder was meint ihr? Die Krankenakte gibt auch nicht gerade viel her?

    Hätte jemand einen Vorschlag?

    Vielen Dank