Hallo liebes Forum,
ich habe im Rahmen meiner Diplom-Arbeit mal wieder eine Frage. Dieses Mal zum Thema Vorstationäre Behandlung. Vielleicht kann mir ja da jemand weiterhelfen.
Wie ist das mit den vorstationären Fällen, kann ich grundsätzlich pro Fall nur einen vorstationären Aufenthalt abrechnen oder sind mehrere vorstationäre Aufenthalte bei einem Fall möglich?? :d_gutefrage:
Bislang wurde bei uns immer nur ein vorstationärer Aufenthalt pro Fall abgerechnet, aber ist dies richtig? Könnte man nicht auch mehrere vorstationäre Aufenthalte abrechnen?? :sterne:
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße und noch einen schönen Tag!