Beiträge von MaFre

    Hallo liebes Forum,

    wir stehen genau vor dem selben Problem:
    Bei einem Kind mit Spastik wurde im Rahmen einer ambulanten Therapie unter Narkose eine Injektion in den Ober- bzw. Unterschenkel mitels Botox vorgenommen.
    Die Frage ist nun ähnlich wie beim "Kinder-Verschlüssler": wie können wir diesen Fall (Injektion mittels Botulinumtoxin) abrechnen?

    Kann jemand helfen?

    Gruß
    MaFre ?(

    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Antworten.

    Zitate: 

    Mir scheint, dass hier ein Verständnisproblem vorliegt; im EBM stehen keine OPS Codes.

    Im EBM lässt sich die Facettendenervation unter 34503 oder 34504 abrechnen, die Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit des 34504 sind zu beachten.

    Laut unserer Leistungsabrechnung lassen sich die EBM-Ziffer abrechnen, allerdings fehlt dann noch ein entsprechender OPS aus dem AOP-Katalog für die Übermittlung an die Krankenkasse.


    Gruß vom Niederrhein 
    MaFre

    Hallo liebe Forumsteilnehmerinnen und -teilnehmer,

    ich habe von der ambulanten Abrechnung nur wenig Ahnung, wurde aber mit diesem Thema beauftragt ?( und benötige daher Ihre Hilfe:

    Der von uns im Rahmen einer ambulanten OP abgerechnete OPS 5-830.2 (Inzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Facettendenervation) wird seit dem 1.4.2013 nicht mehr im EBM-Katalog geführt und kann dementsprechend nicht mehr abgerechnet werden.

    Diese Denervation wird übrigens hier im Hause mittels Elektrokoagulation bzw. Thermokoagulation durchgeführt.

    Kann dieser Eingriff auch anders kodiert und abgerechnet werden? Leider habe ich keinen adäquaten Code gefunden.

    Danke für Ihre Hilfe!


    MaFre

    Guten Morgen liebe Experten des Forums,
    es ist Montagmorgen und ich habe Hauptdiagnosen-Findungsstörung.

    Folgender Fall:
    Eine Patientin erleidet in 2001 beim Sport ein Supinationstrauma des OSG, welches seinerzeit durch Ruhigstellung im Gips behandelt wurde. Seit dieser Zeit ist die Patientin aber trotz mehrerer Folgeoperationen und -therapien (u.a. Arthrodese, Implantation epiduraler Elektroden zur SC-Stimmulation) nie schmerzfrei gewesen und man hat sich daher zur Amputation entschlossen.
    Mein Problem ist es, jetzt die richtige Hauptdiagnose zu finden.
    Die medizinische lautet: chron. regionales Schmerzsyndrom (CRPS) rechtes Bein. Wenn ich diese nehme, komme ich in die 901D (ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose...). Auch die T93.- (Folge einer Verletzung untere Extremität) geht nicht, dies wird als unzulässige Hauptdiagnose in 961Z eingegroupt.

    Vielleicht hat jemand von Ihnen eine Idee?
    Für jegliche Anregungen bin ich sehr dankbar.

    Vielen Dank im voraus!
    MaFre

    Liebe Experten des Forums,
    ich habe ein Problem die richtige (Neben-)diagnose bei folgendem Fall zu finden:

    Ein Pat. kommt stationär mit lumbalen Bandscheibenvorfall (HD = M51.1+ , G55.1* ...)
    und wird operiert (Prozeduren= 5-032.31, 5-831.1, 5-839.61 ...). So weit, so gut.

    Aufgrund weiter bestehender Paresen in beiden Beinen und Blasen-Mastdarmstörungen wird in einer externen Klinik mit der Fragestellung \"Vorhandensein eines raumfordernden Prozesses im thorakolumbalbereich?\" - also ohne direktem Tumorverdacht- ein CT durchgeführt.
    Hier zeigt sich eine Metastasierung eines -später diagnostizierten- Bronchialkarzinoms.
    Der Patient wird vom CT aus nicht mehr in unser Krankenhaus zurückverlegt, sondern bleibt sofort in der externen Klinik.

    Meine Frage: Da ich nach DKR D008b die diagnostizierte Metstasierung nicht kodieren darf, würde ich gerne eine andere Verdachtsdiagnose kodieren. Hat jemand eine Idee wie diese lauten könnte?

    Oder bleibt mir nichts anderes über, als nur die Symptome (Paresen in beiden Beinen und Blasen-Mastdarmstörungen) zu kodieren?

    Schon mal vielen Dank im voraus!!!
    :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

    Grüße vom Niederrhein

    Vielen Dank für die Antwort.
    Die Unterscheidung zwischen Typ1- und Typ2-Diabetes ist mir schon bekannt. War nur irritiert wg. des Begriffes \"insulinpflichtiger Diabetes mellitus\", da der Pat. ja anfänglich Insulin bekommen hat.

    Gruß
    MaFre

    :augenroll: Hallo Forummitglieder! :augenroll:
    Ich bin neu in diesem Geschäft und z.Zt. noch in der Weiterbildung zum MDA. Ich soll aber \"schon mal\" die Patientenakten und die Kodierung kontrollieren. Jetzt habe ich das erste Problem:

    Ein Patient kommt zur Knie-OP in die Klinik. Er ist Diabetiker und mit Insulin eingestellt. Während des Aufenthaltes wird er auf orale Antidiabetika umgestellt.
    Meine Frage: darf ich den insulinpflichtigen Diabetes oder den nichtinsulinpflichtigen Diabetes kodieren?

    Schon mal viiiiielen Dank im voraus!

    MaFre