Hallo nochmal,
Zitat aus der genannten Rechtsprechung:
"Seit der Ergänzung der BUB-RL durch den am 11.11.2004 in Kraft getretenen Beschluss des G-BA vom 15.6.2004 ist die Polysomnographie in der Regel Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung und daher ambulant durchzuführen."
Die Polysomnographie ist also ambulant durchzuführen und nicht teilstationär!