Beiträge von Michael Bauer

    Hallo Hr. Horndasch,
    natürlich müssen wir uns mit allen Argumenten auseinandersetzen. Das ist ja gerade der Ansatzpunkt für meine Kritik an der Stellungnahme. Denn hier werden nur Argumente pro KH vertreten und andere Argumente aus den genannten Urteilen fallen unter den Tisch. Ob das für die Auseinandersetzung in einem konkreten Fall hilfreich ist, mögen Sie selbst entscheiden. Ich für meinen Teil bereite mich insbesondere gerne mit den Argumenten meiner Kontrahenten auf eine Auseinandersetzung vor.

    Hallo Papiertiger,
    was passiert denn, wenn das MDK-Gutachten z. B. zu einer Veränderung der Kodierung führt aber nicht zu einer Minderung der Vergütung, sondern ggf. sogar zu einer Erhöhung. Gibt\'s dann eine Nachzahlung + 100,00 Euro Gebühr?

    Hallo,
    möglicherweise gibt\'s wieder Streit. Aber die Möglichkeit der Krankenhäuser durch verspätete Rechnungslegung die geltenden Rechtsgrundlagen zu beeinflussen ist sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers - zumindest nach meiner Auffassung. Ich vermute, dass das etwaige Sozialgerichte ähnlich sehen.

    Wir werden zumindest die Neuregelung erst ab Aufnahmetag 01.04.07 akzeptieren und umsetzen.

    Guten Morgen papiertiger,
    in Artikel 46 des WSG ist das Inkrafttreten geregelt. Als frühestes Datum ist dort der 01.04.2007 genannt, so dass es nur für Fälle gelten kann, die ab 01.04.07 aufgenommen werden.
    Schönen Kehraus noch!

    Hallo Hr. Schaffert,

    da muss ich jetzt doch noch mal drauf antworten. Wie in einem meiner vorherigen Posts zu diesem Thema bereits beschrieben bin ich der Auffassung, dass es für eine Vergütung eines stationären Aufenthaltes eines nicht behandlungsbedürftigen Säuglings keine Rechtsgrundlage gibt. Die Folge wäre, dass auch keine 45,- Euro-Pauschale gezahlt werden dürfte.

    Da es aber nachvollziehbar ist, dass die Häuser einen gewissen Aufwand mit der Versorgung der Neugeborenen haben, wird z. B. von unserer Kasse eine Aufwandspauschale zugestanden. Mangels einer Rechts- und/oder Berechnungsgrundlage verwenden wir einfach den selben Betrag wie für eine erwachsene Begleitperson, obwohl Neugeborene unter Umständen nicht so viel futtern! :biggrin: Dafür brauchen erwachsene Begleitpersonen möglicherweise weniger Zuwendung, oder?

    Dass Neugeborene keine Begleitpersonen im ursprünglichen Sinne sind, ist meines Erachtens unstrittig. Und Hr. Schaffert - ganz recht - ein Hoch auf die Selbstverwaltung! Wäre schön, wenn die auch nur halb so gut funktionieren würde, wie es der Name suggeriert. (Und das liegt beileibe nicht nur bei den Krankenhausvertretern!) :d_pfeid:

    Hallo Hr. Schaffert,

    da muss ich jetzt doch noch mal drauf antworten. Wie in einem meiner vorherigen Posts zu diesem Thema bereits beschrieben bin ich der Auffassung, dass es für eine Vergütung eines stationären Aufenthaltes eines nicht behandlungsbedürftigen Säuglings keine Rechtsgrundlage gibt. Die Folge wäre, dass auch keine 45,- Euro-Pauschale gezahlt werden dürfte.

    Da es aber nachvollziehbar ist, dass die Häuser einen gewissen Aufwand mit der Versorgung der Neugeborenen haben, wird z. B. von unserer Kasse eine Aufwandspauschale zugestanden. Mangels einer Rechts- und/oder Berechnungsgrundlage verwenden wir einfach den selben Betrag wie für eine erwachsene Begleitperson, obwohl Neugeborene unter Umständen nicht so viel futtern! :biggrin: Dafür brauchen erwachsene Begleitpersonen möglicherweise weniger Zuwendung, oder?

    Dass Neugeborene keine Begleitpersonen im ursprünglichen Sinne sind, ist meines Erachtens unstrittig. Und Hr. Schaffert - ganz recht - ein Hoch auf die Selbstverwaltung! Wäre schön, wenn die auch nur halb so gut funktionieren würde, wie es der Name suggeriert. (Und das liegt beileibe nicht nur bei den Krankenhausvertretern!) :d_pfeid:

    Tja papiertiger,

    das ist wohl unser Los im Deutschen Gesundheitssystem, dass wir uns nicht auf den Gesetz- und Verordnungsgeber verlassen können, sondern immer auf die höchstrichterliche Entscheidung warten müssen. By the way: das Aachener Urteil habe ich mittlerweile, gibt\'s das Hamburger schon irgendwo? (nicht, dass ich es als Kassenvertreter bräuchte, nur so der Vollständigkeit halber!)

    Hallo Papiertiger,

    hier ist noch ein Herr Bauer, aber bitte nicht verwechseln! 8o

    Das mit der Begleitperson ist an und für sich recht einfach. Denn hier sagt das Gesetz dass Kosten für eine Begleitperson übernommen werden können, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Dies ist in der genannten Konstellation sicherlich nicht der Fall - ich persönlich sehe das eher als Entgegenenkommen der Kassen (auch wenn das bei Ihnen jetzt wahrscheinlich nicht gut ankommt!)

    Denn die Rechtslage ist doch die. Rechtsgrundlage für die Versorgung des Säuglings ist (derzeit) § 197 RVO, welcher die Behandlung auf 6 Tage beschränkt. Danach könnte § 39 SGB V ziehen, wenn ein medizinischer Grund für die stationäre Behandlung vorliegt, sprich, wenn die Behandlung nur mit stationären Mitteln sicher gestellt werden kann. Dies ist sicherlich nicht der Fall, ergo gar keine Vergütung über der oberen Grenzverweildauer.

    Da jedoch unbestritten ein Aufwand des Krankenhauses vorliegt, halten wir die Pauschale für die Begleitperson für angemessen.

    Viele Grüße

    Hallo Zusammen,

    ich möchte als Kassenvertreter noch einen weiteren Punkt anbringen, der sicherlich meine Kollegen/innen antreibt Prüfungen zu veranlassen und der den Ärzten und Controllern in den KHs nicht bekannt sein dürfte.

    Die Kassen unterliegen der Aufsicht von Behörden - in unserem Falle ist es das Bundesversicherungsamt, bei landesunmittelbaren Kassen auch mal ein Landesprüfungsamt. Angesichts von DRG-Schwerpunktprüfungen dieser Einrichtungen bei den Kassen bei denen wir uns die Frage gefallen lassen müssen, warum wir einen Fall mit über x,xx Euro Erlös nicht dem MDK vorgelegt haben, kann ich den ein oder anderen Kollegen schon verstehen, wenn er gerade bei höheren Rechnungen \"auf Nummer sicher gehen\" will, auch wenn der Fall keinen Anhaltspunkt für eine Prüfung liefert. :sterne:

    Hier wünsche ich meinen Kollegen hin und wieder mehr Mut und Vertrauen in die eigene Argumentation. Zum hier geschilderten Fall muss ich anmerken, dass ich selbst den wohl auch dem MDK vorgelegt hätte, mit der Fragestellung, ob eine Verlegung hier medizinisch notwendig sei.

    Noch einen schönen Tag!

    P.S. bauer: Ich hoffe, wir werden nicht verwechselt werden! Glücklicherweise sind wir ja beide Kassenvertreter, sonst könnte das lustig werden!

    Schönen guten Tag allerseits,

    und mal ne Nachfrage an thestorm14: Hat die KK tatsächlich eine stationäre Vergütung abgelehnt oder geht es Ihnen nur um die HD. In diesem Falle wäre nämlich die ganze Diskussion an dieser Stelle sinnlos und an anderen Stellen im Forum weiterzuführen, an denen es eben um den Streitpunkt ambulant/stationär geht.
    Viele Grüße