Beiträge von Dompteur

    Guten Tag Frau Uphoff,

    Sie sind hier m. E. rechtlich in einer eindeutigen Situation.
    Der Vertragspartner ist hier eindeutig der Patient und nicht die
    Versicherung. Der Versicherungsanspruch besteht nur zwischen Patient
    und Versicherung. Sie können daher rein rechtlich gesehen die Zahlung durch den Patienten verlangen.
    Da sie hier aber evtl. einen Privatpatienten haben, sind Sie in einem Gewissenskonflikt. Ich schlage daher vor, dem Patienten mitzuteilen, dass seine Versicherung die Kostenübernahme ablehnt und er selbst als Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet ist. Gleichzeitig sollte man dem Patienten einräumen, dass sie der Versicherung hier ggf. notwendige Unterlagen zur Prüfung vorlegen, wenn diese die Kopierkosten übernimmt und selbstverständlich eine Zustimmung zur Weitergabe der Unterlagen durch den Patienten ihnen im Original vorliegen.
    Sollte keine Einigung zustande kommen, muss der Patient gegen seine Versicherung ggf. klagen.

    Gruß der Dompteur