Hallo Herr Selter,
eine A.p.-Symptomatik allein reicht für den zusätzlichen Kode T82.8 wohl nicht aus (wird ja sowieso im Rahmen der relevanten KHK kodiert). Aber wie ist es, wenn beispielsweise der zeitliche und materielle Aufwand bei dieser Dilatation und Stent-Implantation hierbei erheblich erhöht ist? Im genannten Fall wurde im Rahmen der Dilatation der Bypass-Stenose kurzfristig medikamentös eine Rea-Situation erfolgreich überbrückt. Ist es in diesen Fällen möglich, die T82.8 zu verwenden?
Gruß
J.Ikas