Beiträge von DRG Kodierung

    Guten Tag Forum,

    ich benötige eine kurze Info, weil wir unterschiedlicher
    Meinung sind. Neugeborenes wird am Tag der Geburt nach
    einer Stunde verlegt und nach 4 Tagen für 2 Tage zurückverlegt.

    Ist die P60B = Neugeborenes, verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne
    signifikante OR-Prozedur, zuverlegt (Mindestverweildauer 24 Stunden
    für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand)
    bzw.
    P60C = Neugeborenes, verlegt < 5 Tage nach Aufnahme ohne signifikante
    OR-Prozedur, nicht zuverlegt (Mindestverweildauer 24 Stunden für das
    Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand)

    Ist die P60B oder P60C von dem verlegenden KH oder dem aufnehmenden
    KH abzurechnen?

    Allen einen :sonne: Feierabend undf ür die Antworten im voraus
    vielen Dank.

    MfG DRG Kodierung

    Guten Morgen liebes Forum,

    ich benötige Hilfe.
    Ich habe einen Fall mit einer Bösartige Neubildung: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse = C50.4:L,
    OP`s 5-873.01:L + 5-401.11:L + 5-871.0:L. Der Grouper zeigt die J16Z (Beidseitige Mastektomie).
    Ich bin jedoch der Meinung, dass hier die J23Z abzurechnen sei, da nur eine einseitige Mastektomie erfolgte.
    Wie ist die Ansicht der Forummitglieder.
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Kodierung

    Hallo Klara! Hallo Forum,
    ich teile die Meinung von A. Sander, dass der
    Aufnahmeanlass HD=Alkoholrausch gewesen ist.
    Erfolgte eine diagnostische Auswertung der Synkope,
    kann man sicherlich eine Überschreitung der UGVD
    gegenüber der KK rechtfertigen.
    Wie alt war denn der Pat.?
    :sonne: Sonnigen Sonntagsgruß DRG Kodierung

    Hallo Forum,
    ich benötige gedankliche Unterstützung, da ich
    die DRG I65B nicht nachvollziehen kann.
    Enstprechend den Definitionshandbüchern ist
    alles ok, aber ich kann es nicht verstehen.
    HD M48.54 und es kommt die DRG I65B heraus.
    Kann mir das jemand erklären, damit es einen
    Sinn ergibt?
    Für die Antwort schonmal vielen Dank.
    MfG und sonnigen Gruß
    DRG Kodierung

    Hallo fallingstar,
    ich teile die Meinung von Maehrmann.
    Die KK hat im Rahmen eines Ersatzanspruches die Möglichkeit
    sich die Kosten zurück zu holen.
    Der einfachere Weg wäre jedoch m.E. die KK anzurufen und zu
    fragen, wer die zuständige KK ist. Dann würde ich die 301
    Daten an die zuständige KK senden und dann dürfte es keine
    Probleme geben.
    MfG DRG Kodierung

    Hallo Codemann,
    welche G-AEP Kriterien wurden erfüllt. Ansonsten würde ich in
    Verbindung mit § 12 und 39 SGB V nicht die Indikation für
    eine stat. Aufnahme sehen. Der Eingriff wäre dann nur über
    eine Ermächtigung abzurechnen oder der einweisende/aufnehmende
    Arzt hätte den Patienten an einen niedergelassenen Dermatologen
    überweisen müssen, der die OP ambulant durchgeführt hätte.
    :sonne: Sonnigen Gruß DRG Kodierung