Beiträge von Weirich

    Hallo Herr Offermanns,
    ich habe das gleiche Problem mit der Abrechnung von Shavern bei Arthroskopien. Ich rechne nach § 115 ab.
    Ihre Ausführungen finde ich soweit richtig, bis auf eine Sache. Bei dem Shaver handelt es sich nicht um ein Einmalskalpell sondern um ein Instrument, dass nach der Anwendung verbraucht ist, und meiner Meinung nach im EBM unter 7.3 anzusiedeln ist.
    Ich rechne die Kostenpauschale aus dem Kapitel 40ff ab und zusätzlich noch den Shaver.
    Meine bisherige Erfahrung ist folgende:
    DAK und BEK zahlen den Shaver nicht mit dem Hinweis, er sei in der Kostenpauschale 40... enthalten.
    Die AOK Hessen möchte 15 Euro Eigenanteil abziehen.
    Alle anderen Kassen zahlen.
    Daran kann man erkennen, dass es noch Klärungsbedarf gibt.

    Eine Anfrage, was in der Kostenpauschale 40ff enthalten ist, hat bisher weder die HKG noch die örtliche KV beantwortet.
    Nur die Firma Integra sagt: Die Kostenpauschale für Arthroskopien beinhaltet alle Materialien, die für solche Eingriffe erforderlich sind, mit Ausnahme derjenigen, die in den Allgemeinen Bestimmungen des EBM 7.3 aufgeführt sind.

    Der Abzug von 15 Euro ist meiner Meinung nach auch nicht gerechtfertigt, da der Shaver nicht in der Aufstellung AO-Vertrag §9 Abs.3 aufgeführt ist.
    Wer kann dieses Problem eindeutig klären.
    Viele Grüße von einer ratlosen Abrechnerin.
    Gabriela Weirich