Hallo miteinender,
es ist doch immer wieder erstaunlich, was für Interpretationspielraum die "im Wortlaut anzuwendenden" Kodierregeln bieten.
In der gängigen Lesart und in Übereinstimmung mit der Bedeutung eines ! Kodes kann R65 nie ohne Primärkode stehen und dieser steht nun mal immer davor. Handelt es sich um ein SIRS infektiöser Genese ist die "damalige" und kodiertechnisch noch sachgerechte Definition der Sepsis erfüllt.
Dazu Verwendung der Synonyme in :" Die jeweiligen Kriterien eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) (Sepsis) sowie derjenigen eines SIRS infektiöser Genese mit Organkomplikation(en) (schwere Sepsis) müssen maßgeblich durch die Infektion begründet sein." https://www.dimdi.de/static/.downlo…f-2007-1007.pdf.
Die einzige Frage, die Sie meines Erachtens für sich und ggf. dem Richter erläutern müssen, ist das Vorliegen der Organkomplikation- Encephalopathie- diese müsste allerdings nach Wortlaut der oben zitierten DIMDI Quelle lebensbedrohlich sein- denn Sie haben keine andere Komplikationen die in Kombination vital bedrohlich wären?
Auch müssen Sie sich fragen, ob diese Encephalopathie durch das SIRS/ respektive die Infektion bedingt ist und nicht andere Ursachen- Niere, Leber.. haben könnte.
Siehe auch KDE 250 der SEG 4.