Beiträge von phlox

    Hallo alle miteinander,

    ich komme wieder spät aber habe nach Durchsicht folgende Meinung zur HD, da die T81.2 wie folgt beschrieben: versehentliche Perforation u.a Blutgefäß/durch/Katheter/während eines Eingriffes und als weitere Diagnosen Schock und Hämopericard wie erwähnt I31.2. ,
    Hämopericard als HD und die T81.2 als ND; Ja das ist sinnvoll, da Aufnahme wegen vitaler Bedrohung durch Tamponade und die T81.2 ist eindeutig dann als Ursache mit anzugeben umsomehr da ja das Leck versorgt werden musste also Ressourcenverbrauch.
    Die DRG rutscht bei T81 als HD in eine X-DRG und nicht F. Und X ist ja doch nicht sachgerecht. Was wurde eigentlich operiert um in die F07 zu kommen- die einfache Naht oder PAtch und ein ACVB tun es jedenfalls nicht.


    Mfg

    Hallo an alle,

    hier komme ich zwar etwas spät, da ich im Urlaub war, aber kardiochirurgisch unterscheidet man die percutane Drainage- 8-er Kode und den 5-er Kode würde ich bei der inferioren Perikardiotomie und Draineinlage verwenden- also wie Minithorakotomie.

    Mfg

    Hallo an alle,

    stellt sich die Frage ob die Patientin schon mal vorstationär da war und dabei BB okay, dann konnte das KH davon ausgehen dass OP möglich ist.
    Wenn Sie bei elektiv geplantem Eingriff immer einen Tag vor OP aufnehmen, dann hätten Sie bei uns schlechte Karten das zu begründen.
    Ganz nebenbei bei uns wäre ein HB von 7,9 mmol/l kein Grund nicht zu operieren. Ich gehe davon aus das sie hier als Einheit g/dl verwenden.

    Mfg

    Hallo Dr. No oder Dr. Hannover?

    Geschickte Fachgesellschaft!
    Mit welchem Zweck wird denn die Inzision durchgeführt?
    Durchtrennung des Peritoneums scheidet aus, dann ist es eine Laparotomie.
    Incision der Haut und Unterhaut gibt es extra- 5-892.0b ff, Muskel und Faszie auch unter 5-850.....
    Also bis zum Peritoneum gibt es andere Kodes darunter dann die Laparotomie.
    ??

    Hallo MDK Opfer,

    ich kann hier keine so \"schröcklichen \" Verstöße erkennen, denn wenn Sie oder der Psychiater... es für notwendig hält, teilstationär zu behandeln, dann soll das exakt niedergeschrieben werden warum und durchgeführt.
    Das muss der MDK erst mal erschüttern. Auf einen langen Schriftwechsel bis zur Klage sollten Sie sich einrichten- ist der Fall so, dass Sie auch klagen würden?
    Ansonsten kann es auch eine politische Entscheidung des KH sein dies teilstationär durchzuführen.

    Soweit mir bekannt ist die Vorlage der Kostenübernhame der Kasse keine Voraussetzung für die Durchführung der Behandlung ergo ist in der Umkehr das Fehlen kein Grund es nicht doch zu tun. So zumindest im DRG Bereich.

    Wer kann noch mehr beitragen?

    Mfg

    Hallo miteinander,

    es muss so sein, wie Herr Schaffert vermutet, denn wenn man die Agranulozytose rausnimmt und HWI plus Keim drinn läßt, bleibt die B DRG, jetzt den Keim weg und voila wir haben die F.

    Eine Erklärung findet sich im DRG- Handbuch:

    In Fällen, in denen es sich nicht um
    Neugeborene handelt, geht der Grouper folgendermaßen vor: (bei der CC Ermittlung)

    1. Er identifiziert die Basis-DRG, zu der die Behandlungsepisode gehört, und überprüft, ob die Diagnose bereits Teil
    der Definition der Basis-DRG ist. Ist dies der Fall, wird sie nicht als CC anerkannt und erhält den CCL-Wert Null;

    Anm: Dies scheint hier der Fall zu sein.

    Gibt es eigentlich eine Auflistung, welche ND bei welcher DRG welchen CC Wert haben? Die CC Auschlussliste beinhaltet doch nur Diagnosen, die sich gegenseitig in der CC Bewertung ausschließen oder sehe ich das falsch.

    Mfg

    Hallo,

    da Thema ist spannend, bei uns wird das Medimanet über Privatrezept verordnet, nach Auskunft der AUgenärzte auch problemlos? aber warum müssen die Kassen das zahlen?
    In Sachsen gibt es wohl einen Beispielvertrag mit der Kasse?

    Andere Meinungen wären interessant!

    Grüße

    Hallo Ordu,

    nicht das ich hier in den Verdacht gerate \"kassenfreundlich\" zu sein, aber trotzdem. In der DKR steht \"Sofern ein Patient eine auf mehrer Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung ... benötigt, ..., als Hauptdiagnose zuzuweisen.\"
    Das impliziert für mich in gewisser Weise eine unzweifelhaft für die Behandlung notwendige mehrzeitige Durchführung der Eingriffe bzw. anderer Behandlungen des Tumors.
    Wenn jedoch als Folge der Tumorresektion eine wiederum op- bedürftige Pathologie auftritt ist dies zwar Folge der Erstoperation, hätte aber auch
    im Zusammenhang mit anderen ähnlichen Voroperationen auftreten können.

    Bsp. Gastrektomie bei Carcinom. Ein Jahr danach Bridenlösung bei Ileus auf Grund von Verwachsungen. Nach Ihrer Definition ist auch hier das Karzinom HD?
    Wäre schade- das ergibt die G21B (2007) falls aber der Bridenileus HD ist und das Carcinom ND auch nach DKR 0201 erhält man G04B.

    Wahrscheinlich haben Sie aber Recht, dass dann erlösorientiert die Wünsche des MDK anders sind.
    Wichtig sehe ich für mich in diesem Zusammenhang, dass die Klinik einheitlich die DKR auslegt und die Reaktionen des MDK für sich registriert, denn wie zu sehen ist, kommt es auch mal andersrum.

    Mfg

    Hallo miteinander,

    da möchte ich aber streiten.Bin aber kein Urologe.
    Frage: ist nach jeder OP bei Blasen Ca damit zu rechnen, dass ein Schrumpfblase netsteht und somit NeoBlase nötig wird?
    Aus meiner Sicht ist dies ein möglicher Verlauf nach Tumorentfernung aber kein regelhaftes Weiterbehandeln des Tumors, es sei denn dies war schon bei der Primärop so geplant, dann gehe ich mit der HD Carcinom konform, ansonsten ist das Ca für mich ND.

    Mfg