Beiträge von phlox

    Hallo Herr Miller,

    wie Herr Rembs schreibt, gefürchtete Komplikation eines DES ist die akute Stentthrombose, hat beim letzten Kardiologenkongress in Barcelona für viel Wirbel gesorgt. Es handelt sich nach meiner meinung hier weder um eine erwartete Nebenwirkung der Behandlung oder um den natürlichen Verlauf der Erkrankung- somit für mich eindeutige Komplikation.
    Voraussetzung ist natürlich der Infarkt im Versorgungsgebiet des RIVA- also Vorderwand. Wenn sie jetzt einen Stentverschluss haben aberden INfarkt in einem anderen Versorgungsgebiet, dann sieht das anders aus. Ich interpretiere Ihre Zeilen aber so, dass der INfarkt im RIVA Versorgungsbereich war.

    Mfg

    Hallo EKCM,

    sie müssen hier unterscheiden, was im EBM steht und im Katalog nach §115b SGB V.
    Die Voraussetzungen sind andere.
    Der Katalog fürs ambulante Operieren enthält die Eingriffe, die am Krankenhaus durchgeführt werden dürfen, wenn sich das KH mal fürs ambulante Operieren angemeldet hat. Hierzu benötigt das KH keine KV Zulassung.

    Die im EBM- Anhang2 Browser enthaltenen OPS-Kodes sind nach EBM abrechenbare Prozeduren. (Achtung, viele kleine Sachen, Wundversorgung oder so gehen in bestimmte Komplexnummern ein, soweit mir bekannt ist, Diese OPS Kodes stehen nicht im Browser, das fällt dann unter solche Nummern wie 09360 Kleiner operativer Eingriff im HNO Bereich etc.)
    Das ist im KH aber nur möglich, wenn Einzel- oder Institutsermächtigungen (gibt die noch irgendwo?) der KV vorliegen, bzw. im Rahmen der Zulassung des KH zur ambulanten Notfallversorgung.
    Also ohne KV Zulassung sind nur die im Katalog nach §115b hinterlegten OPS interessant.
    Soweit als grobe Orientierung. Ich bin aber sicher da kommen noch kompetentere Aussagen als meine zu dem Thema.

    Hallo McSvan,

    so ganz kann ich Ihre Kodierung nicht nachvollziehen.
    Aus dem beschriebenen Fakten geht weder eine infektiöse Bursitis (M71.13) noch die R09.1 Pleuritis hervor. Ändert aber nichts an der DRG.
    Warum war der Patient den vorher im KH. Beginnendes Kompartment? aber doch nicht durch die Phlebitis. Soweit ich mich an die Venen des Unterarmes erinnere liegt die Cephalica subcutan, also in keinem Kompartment.
    Wo kommt das den her? Trauma vorher?
    Das spielt aber ja auch keine Rolle fürs Problem.

    Der MDK geht also von der Infektion nach Infusion.. aus.
    Ja warum?
    Wenn die Sepsis-Kriterien bei Aufnahme erfüllt waren, welche? für 2006 oder 2007, dann würde ich auch die Sepsis kodieren. Hier schreibt selbst der MDK in der Kodierempfehlung Nr. 27 Ätiologie vor Manifestation gilt nur im Kreuz Stern System. Sepsis lag vor und ist nach retrospektiver Analyse als Grund für die stat. Aufnahme anzusehen.
    Aber wird das keine Fallzusammenlegung wegen Komplikationen?

    Mfg

    Morgen,
    da nach FPV die schon abgerechneten Fälle zu stornieren sind
    und dann der zusammengeführte Fall quasi als ein Fall betrachtet wird,
    kann nach meinem Wissen hier das Dialyse ZE nicht abgerechnet werden.

    Kenne da auch keinen Weg.

    Mfg

    Hallo miteinander,

    da würden mich andere Meinungen auch interessieren. Wir haben es kodiert
    nach Einbringung von Bonit, nachdem uns der Hersteller mitgeteilt hat, dass
    es sich um ein resorbierbares keramisches Material handelt.
    Angewendet bei TEP Wechsel und Auffüllung der \"Osteolysen\".

    Eine Vorschrift, die gegen die Anwendung des Kodes spricht haben wir nicht gefunden.

    Grüße

    Hallo an alle, besonders an Herrn Stern,
    der ja im Intensivbereich zu den ungewollt genannten Experten gezählt wird.
    Scherz beiseite. Ich möchte hier nach Herrn Bobrowski- Grüße nach HGW-
    auch nochmal etwas aufwärmen zur Beatmung Normalstation.

    Wie definieren denn die anderen Häuser \"intensivmedizinisch versorgt\" als Voraussetzung für Maskenbeatmung- Anerkennung?

    1. anhand der Kriterien der intensivmedizinischen Komplexbehandlung?
    2. anhand der potentiellen Lebensbedrohung
    3. anhand eines spezifischen Monitorings?

    Davon hängt doch ab, inwieweit für einen respiratorisch globalinsuffizienten Patienten auf der pulmologischen Normalstation, der tgl. mehrer Stunden über
    Maske beatmet wird, die Beatmung kodiert werden darf.
    Monitoring- Blutgasanalysen 2x tgl. 0 und 4 Uhr, kein online monitoring.

    Ich habe da so meine Probleme das als intensivmedizinisch versorgt anzusehen.

    Mfg

    Hallo hier nachträglich noch eine Quellenangabe:

    \"Nach den neuen ACC- und ESC-Leitlinien (Eur Heart J 2000; 21: 1502-1513) wird der Begriff \"Instabile Angina Pectoris\" neu definiert. Instabile Angina pectoris mit erhöhtem Troponinwert wird ab jetzt als Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI) bezeichnet.\"

    anbei Artikel aus der Zeitschrift für Kardiologie zu dem Thema


    Grüße

    Hallo alle miteinander,

    wir hatten diese Diskussion auch mit der Intensivstation, bzw. den Kardioanästhesisten. Die Einschätzung des DIMDI kennen wir auch über den MDK.
    Der Kode wurde bei uns nur bei Verwendung des \"Opticath\"- PA Katheter mit Lichtwellenleiter zur gem.ven. 02 Messung verwendet. (Für den deutlich öfter verwendeten PA-Kath. ohne LWL nie verwendet.)
    Momentane Regel: bei Anwendung Opticath im Rahmen des \"normalen\" Monitorings zur Herz-OP wird der Kode nicht verwendet, hier dann auf Intensiv der 8-932.
    Dies umso eher, da die Indikation zum \"teureren\" Opticath teilweise recht großzügig gestellt wird.
    Wenn allerdings po. bei Verschlechterung des Patienten ein solcher PA-Katheter eingeschwemmt wurde, dann habe ich bis 2006 aus Mangel an differenzierter Abbildung der Intensivpatienten im System schon überlegt, ob hier der Kode nicht verwendbar ist. Kam aber dann nicht vor.
    Durch die bessere Dfferenzierung 2007 ist dies aus meiner Sicht nicht mehr vertretbar.

    Grüße von der Küste