Hallo Herr Dietz,
tut mir leid, dass ich den Code nicht dazu geschrieben habe, dachte ist aus dem ersten Beitrag klar geworden. Bei beschriebener Methode die 8-144. Im OP und mit Minithorakotomie also nicht nur Stichincision den 5-er Kode.
Mfg
Hallo Herr Dietz,
tut mir leid, dass ich den Code nicht dazu geschrieben habe, dachte ist aus dem ersten Beitrag klar geworden. Bei beschriebener Methode die 8-144. Im OP und mit Minithorakotomie also nicht nur Stichincision den 5-er Kode.
Mfg
Hallo Simone F,
die Hauptdiagnose hat Herr Selter ja schon beantwortet.
Zur Interpretation des Befundes:
LAD- left anterior descending - auch RIVA genannt (Ramus interventricularis anterior)
PLA - posterolateral arterie gehört zum RCX (Ramus circumflexus)
RCA- rechte Koronarie
Also alle drei Hauptäste betroffen somit I25.13 Dreiastsklerose.
Mfg
hallo DRG Felix,
nein zu spät sind sie nicht, aber ihr vorschlag bezieht sich auf dei Girdlestone. Wie sieht es denn mit der Osteolyse aus M89.55??
Mfg
HAllo liebe Kollegen,
nun muss ich dochmal noch ein paar Worte loswerden zu der \"Rammbockmethode\", da ja hier die Chirurgen verunglimpft werden.
GAnz nebenbei möchte ich keine Drainage vom Anästhesisten haben, da sind meine Erfahrungen eher skeptischer Natur, aber Forumsmitglieder natürlich ausgenommen.
Konkret: natürlich benutze ich ein Skalpell um die Haut zu incidieren, aber muss es immer eine Minithorakotomie sein?. Danach mit gut dosierter Kraft und Klemmchen den Weg zwischen den Rippen finden und spreitzen, erst danach durch diesen Kanal mit dem Trokar. Ist das in den Augen der \"einigen\" Anästhesisten praktikabel.
ps. bei verwachsener Pleura würde ich auch immer den Weg des kleinen Schnittes und mit dem Finger wählen.
Mfg
Hallo Frau F.,
nach der von Herrn Stern zitierten DKR ist eindeutig die instabile Angina HD. Die Kodierung des Katheters hängt davon ab,ob eine Verbringung oder Verlegung vorliegt, klingt eher nach Verbringung. Wie lange war der Pat. im anderen KH? weniger als 24 h?
Dann können sie am Katheterprotokoll sehen, was gemacht wurde.
Ein transarterieller Linksherzkather ist sicher gemacht worden, steht die Frage ob auch Rechtsherzkatheter. Wenn im Protokoll Druckwerte vom rechten Herz wie RV- rechter Ventrikel, PAP- Pulmonalarteriendruck, PAWP- Wedgedruck ... vorhanden sind, ist der Rechtsherzkatheter dabei. Ansonsten wie vorgeschlagen im erbringenden KH nachfragen.
Bei Verlegung kodieren Sie ja den HK nicht.
Mfg
Hallo nochmal an die Orthopäden,
wie gehen andere Häuser im Bereich Hüft TEP mit der Kodierung
M89.55 Osteolyse um?
Der MDK geht davon aus, dass eine Osteolyse bei Lockerung der
TEP-Pfanne immer vorliegt und somit nicht zusätzlich zu kodieren ist?
Wie sind sonst die Erfahrungen?
Ist die Osteolyse nur für Knochemmetastasen etc. vorgesehen?
Laut Definition einer Osteolyse ja nicht (durch Druck, altersbedingt .. etc)
Vielen Dank
Hallo Herr Dietz und Herr Schulz,
bei uns wird die \"Ritter\" Methode noch angewandt, wenn auch mit wenig Schwung. Der Schwung macht ja die Verletzungsgefahr aus. Also wir bohren mit Klemmchen sozusagend vor und dann mit Lanze und Drain nach. Unsere Allgemeinchirurgen gehen aber meist den Weg der Mini-Incision.
Ich schließe mich der Einschätzung an, dass zu kodieren, was durchgeführt wurde, aber eben nur eines, nicht beide.
Das hier scheinbar in der Wertung im System eine Unlogik vorliegt, scheint darin begründet, dass wahrscheinlich das offene Vorgehen als Zusatz zu anderen Op´s im OP-Saal gedacht war und die Lanzenmethode eben einen zusätlichen Hinweis auf erschwerten Verlauf bei überwiegend konservativen Behandlungsformen ?? Wer weiss da mehr??
Mfg
Hallo Frau Köppert,
wo steht denn das, dass sie 24 h entlassen müssen. Die Regel trifft nur bei Verlegung in ein anderes Haus zu.
mfg
Hallo MC Sven,
warum wollen Sie die Pneumonie, ansonsten ist der MDK doch eher daran interessiert keine Sepsis als HD zu nehmen.
Mfg
Hallo MCO,
sicher gibt es hierzu noch andere Meinungen, aber ich sehe es so:
1. keine Komplikation, da möglicher Verlauf der Erkrankung- Wunde- Erysipel
2. abgebrochene stationäre Behandlung ? nach §1 FPV nehme ich an, da §2 ja nicht greift.
Wenn Sie eine gute Akte haben, wo der Befund des Beines als unauffällig dokumentiert ist, dann denke ich, dass gute Chancen bestehen 2 DRG´s abzurechnen. Falls nicht, würde ich als \"MDK\" auch \"unterstellen\", dass hier bei 2 h später Fieber etwas eilig entlassen wurde. Eventuell hilft ja ein Gespräch des MDK dann mit dem Behandler.
Mfg
Hallo an alle,
hierzu noch ein Tip, BSG Urteil 8.9.04 B6 KA 14/03 R, dabei geht es zwar um private Abrechnungen, bestätigt aber genau die Meinung von Herrn Hollerbach.
mfg