Beiträge von phlox

    Hallo an alle Mitstreiter, vor allem aus der orthopädischen Ecke,

    In einem Gespräch mit unseren Orthopäden bin ich vor kurzem auf ein speziell orthopädische Situation aufmerksam gemacht worden.
    Hier steht die Frage ob es da irgendwo schon Lösungen gibt oder wie andere Kliniken das kodieren.
    Die sogenannte Girdlestone Situation (Z.n. Resektion Femurkopf, ohne Implantation einer TEP, als Folge einer septischen Hüftkopfnekrose oder nach Entfernung einer infizierten Endoprothese mit dem Ziel der Ausheilung als Pseudoarthrose) war früher eine Endlösung der Behandlung im Bereich des Hüftgelenks. Jetzt wird zunehmend in einem 2. Eingriff eine TEP implantiert.
    Hier stellt sich die Frage der Hauptdiagnose.
    Die Girdlestone Situation - Z98.8 ist als HD nicht zulässig.
    In Frage kommen die Knochennekrose obwohl sie nicht mehr vorliegt; Komplikation- Infektion nach Endoprothese, liegt auch nicht mehr vor.
    Wir haben uns jetzt für die M24.85 Sonstige näher bezeichnete Gelenkschädigung entschieden, aber das Gelenk existiert ja auch nicht mehr.
    In den letztgenannten Fällen kommt man korrekterweise in die TEP DRG´s, ansonsten entsteht ja die Fehler-DRG 961Z.


    Mfg

    U. Neiser

    Guten Morgen an alle Forumsmitglieder,

    diesen thread habe ich nochmal aufgegriffen, da zwar die hier behandelte Frage der Fraktionen mit dem OPS 2006 geklärt ist, da die Definition aus dem EBM in den OPS übernommen wurde, aber die konkrete Anwendung nicht eindeutig erscheint.

    Im OPS 8-52 wird ja das Zielvolumen definiert und die Fraktion daran gebunden.

    Nun meine erste Frage an alle Strahlentherapeuten, wie handhaben Sie eine Kodierung bei 6- Felder Bestrahlung im Hals - z.B. Pharynx-/ Larynxbereich?
    Da werden zunächst 4 Felder (anterior, posterior, links , rechts) verwendet.
    Dann wird, um die Belastung fürs Rückenmark zu reduzieren, der Tisch bewegt- ca 5 cm seitlich. Nun erfolgt eine halbkreisförmige Bestrahlung von links indem die Kanone von anterior nach posterior- oder umgedreht um den Patienten geschwenkt wird.
    Nun erneute Bewegung des Tisches um jetzt ca. 10 cm und identische halbkreisförmige Bestrahlung von rechts.
    Nach Definition des Zielvolumens im OPS wird der Tisch 2x bewegt- das ergibt dementsprechend 3 Fraktionen!
    Bewegt wird, aber nicht um einen anderen Tumor zu bestrahlen, sondern um das Rückenmark zu schonen.

    Zweite Frage ist vom Problem her ähnlich.
    Bestrahlung eines Primärtumors- Mamma, Rektum als Bsp.
    Zur Bestrahlung der Lymphabflussbereiche- supraclaviculär oder inguinal muss der Tisch oder Patient bewegt werden. 2 Fraktionen?
    Laut Definition sind es zwei Zielvolumina.
    Oder kommt hier das übliche Denkmuster nach DKR P001 bzw P003 zur Anwendung, wenn etwas regelhaft zur Prozedur hinzugehört (Bsp. HLM zur Klappenoperation, oder Thoraxdrainage bei Herzoperation) dann ist es im Prozedurcode enthalten und nicht zusätzlich zu verschlüsseln.
    Da die Lymphwege routinemäßig mitbestrahlt werden ist es enthalten?
    Allerdings wird ja in diesem Fall kein zusätzlicher Kode verwendet, sondern derselbe für die nächste Fraktion.

    Vielen Dank für die Mühen im voraus
    :i_respekt:

    Mfg

    Guten Morgen alle miteinander,

    im konkreten Fall schließe ich mich der letzten Darstellung von Herrn Hollerbach an. Besonders richtungweisend war für mich in der Darstellung von Herrn Kunze die Beschreibung der Akutsituation, wo wohl primär der Rhythmus stabilisiert werden sollte oder wurde. Das Lungenödem wurde mitbehandelt.
    Natürlich ist das Lungenödem Ausdruck einer \"Herzinsuffizienz\", aber auf der Basis des VHF, ohne insuffiziente Pumpleistung des Herzens kein Lungenödem.
    Ich würde VHF als HD, Herzinsuff. als ND kodieren.
    Schwieriger ist die Frage ob alledem- also auch dem VHF nicht eine länger bestehende \"chronische\" Herzinsuffizienz bei KHK?, Klappenfehler?, Kardiomyopathiepathie? etc. zu Grunde liegt?
    Also ein bekannter herzinsuffizienter Pat. mit Lungenödem und VHF kommt quasi mit Exazerbation der Herzinsuffizienz (Bsp. Zunahme der Mitralinsuffizient plus VHF als Ursachen des Lungenödems). Hier sollte man nach dem Prinzip 2 HD (MI oder VHF) entscheiden.
    All diese Fälle werden immer wieder Anlass zu Diskussionen mit dem MDK sein, je nach dem welche Variante kostengünstiger ist.
    Aber insgesamt kann ich Herrn Schaffert nur zustimmen, irgendwo muss die Grenze der Kausalität sein, ansonsten benötigen wir bundesweit nur noch eine DRG- die Geburt.

    Mfg

    Hallo Herr Lange ?

    Ohne Unterschrift/ Signatur schwierige Anrede.
    Das DRG System ist ein nach ökonomischen Prinzipien erstelltes System. Die Gruppen sind keine medizinischen Gruppen und somit für solche Fragestellungen auch schlecht verwendbar. Jede MDC ist in drei Partitionen eingeteilt, A,M,O und bis 2004 waren auch die Ziffern eindeutig einer Partition zugeordnet, aber jetzt ist das aufgehoben. Damit kann eine bestimmte Partition nur nach Durchforsten der jeweiligen MDC im FP-Katalog des betreffenden Jahres gefunden werden.
    Für medizinische Fragestellungen sind die DRG´s schlecht als Gruppen geiegnet.
    Schicken Sie mir doch mal Ihre konkrete Fragestellung bzw. Thema der Arbeit. Vielleicht gibt es einen Ansatz.

    Mfg

    Hallo Herr Trübenbach,

    ich gehe hier mit Herrn Sander konform, laut OPS ist für die 1-272 eindeutig die kombinierte Durchführung von Rechts - und Linksherzkatheter in einer Sitzung gemeint und nur dann zu verschlüsseln.
    Ein isolierter LH Kath. mit 1-275...
    Für Herrn Sander : transseptal, also 1-274, kommt man schon nach links, aber eben schlecht in die Koronarien!

    Zu Herrn Schraders Kodierungsbeispiel würde ich die Prozeduren ebenso mit 8-837.00 und 8-837.k0 kodieren aber für die 1-275.2 finde ich keine Ventrikeldarstellung in Ihrem Beispiel, die isolierte Koronarographie beim Infarkt müsste mit 1-275.0 kodiert werden.
    Es müsste also geprüft werden ob KM in Ventrikel gegeben wurde bzw. Druckmessung erfolgte.

    Mfg

    Guten Morgen,

    zu diesem Thema habe ich auch meinen Senf hinzuzugeben.
    Das Problem steht ja schon lange im Raum und ist insofern schwierig, weil
    die Behandlung der Klappenvitien nicht immer zu trennen ist, was ist für welche Klappe?
    In den DKR (D010a) sind die Kombinationskodes nur dann zu verwenden, wenn damit die komplette Information wiedergegeben wird und wenn es im alphabetischen Katalog so gewünscht wird. Früher stand hier \"oder\", soweit ich mich erinnern kann. Oder ist immer noch \"oder\" gemeint.
    Aif jeden Fall geben die I08.- Kodes nie die komplette Information wieder im Vergleich zu den einzelnen Klappenkodes. Die Information zur Genese (ob rheumatisch oder nicht) und zum Vitium selbst (Stenose, Insuffzienz oder beides)geht hier völlig verloren.

    Ich denke aus diesem Grund wird auch im KLF Kardiovascularchirurgie die getrennte Kodierung empfohlen - siehe auch http://drg.uni-muenster.de/de/kodierung/k…archirurgie.pdf

    Ansonsten gibt es noch einen Beitrag im \"Casemix- journal\" Nr6 Dez. 05

    Vielen Dank Herr Selter,

    aber ganz überzeugt bin ich noch nicht.
    Das Problem liegt doch ähnlich der commotio cerebri.
    Liegt hier ein Symptom vor, was entfernt an eine commotio erinnert, dann wird diese vom MDK gefordert. Bsp. anamnestisches Erbrechen- nicht im KH.
    Eine Schädelprellung bekommen Sie hier nicht abgesegnet.
    Jetzt liegt Blutspucken vor- doch eher Symptom der Lungenkontusion aber nicht der Thoraxkontusion, warum also auf dieser Basis nicht auch die Lungenkontusion verwenden? Nur weil hier die Lunge billiger ist und am Schädel die commotio.
    Mir ist klar, dass das Beispiel hinkt, aber der Ansatz ist doch interessant, oder?.
    Im Denkmodell wird ja auch nicht das Erbrechen kodiert, traue ich aber dem MDK auch zu.

    Mfg

    Hallo Herr Selter,

    da bin ich mal genauso gespannt wie N.!
    Ich gehe eigentlich davon aus, dass eine FZ wegen Komplikationen dann erfolgen muss, wenn die Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Therapie des ersten Aufenthaltes zu sehen ist. Daher Komplikation und nicht natürlicher Verlauf der \"Erkrankung\".
    Wenn eine WS Prellung vorhanden ist, egal ob damit aufgenommen oder durch Sturz im KH zugezogen, und wegen zunächst fehlenden Beschwerden Entlassung erfolgt, dann sind die folgenden Beschwerden natürlicher Verlauf der Erkrankung.
    Mal vorausgesetzt,keine ident. DRGs und hoffentlich abgeklärtem Frakturverdacht im ersten Aufenthalt.

    Mfg