Hallo miteinander,
hier wird es wohl schwierig werden, da der Pneu sowohl iatrogen als auch traumatisch war und die ICD keine saubere Abgrenzung ermöglicht.
Beim Pneumothorax J93 ist die S27.0 als exclusivum angegeben, bei J95 leider nicht. Der Spannungspneu findet sich nur unter J93.0 als spontaner Spannungspneu, der lag nun definitiv nicht vor.
Ohne sicheren Beleg nach dem Buchstaben der ICD bin ich jedoch auch der Meinung, dass medizinisch der Pneu bei Reanimation dem eines "Strassentraumas" eher gerecht wird als einem iatrogenen Pneu der ja sinngemäß mit Punktion (ZVK, Pacer etc.) verbunden wird.
Der hohe Erlösunterschied läßt vermuten, dass der Patient ja was ganz anderes hatte und die Erlösdifferenz vielleicht daher resultiert, dass traumatische Ereignisse im sonstigen Inhalt der DRG eher unwahrscheinlich sind??
Ließe sich den bei unklaren Abrechnungsvorschriften ein Deal vereinbaren?? Oder was sagt DIMDI zu dem Fall??
Mfg