Beiträge von phlox

    Hallo miteinander,

    hier wird es wohl schwierig werden, da der Pneu sowohl iatrogen als auch traumatisch war und die ICD keine saubere Abgrenzung ermöglicht.
    Beim Pneumothorax J93 ist die S27.0 als exclusivum angegeben, bei J95 leider nicht. Der Spannungspneu findet sich nur unter J93.0 als spontaner Spannungspneu, der lag nun definitiv nicht vor.
    Ohne sicheren Beleg nach dem Buchstaben der ICD bin ich jedoch auch der Meinung, dass medizinisch der Pneu bei Reanimation dem eines "Strassentraumas" eher gerecht wird als einem iatrogenen Pneu der ja sinngemäß mit Punktion (ZVK, Pacer etc.) verbunden wird.
    Der hohe Erlösunterschied läßt vermuten, dass der Patient ja was ganz anderes hatte und die Erlösdifferenz vielleicht daher resultiert, dass traumatische Ereignisse im sonstigen Inhalt der DRG eher unwahrscheinlich sind??

    Ließe sich den bei unklaren Abrechnungsvorschriften ein Deal vereinbaren?? Oder was sagt DIMDI zu dem Fall??

    Mfg

    Hallo Kolibri,

    wie ist den das betroffene Haus im landesbettenplan eingetragen als Akutkrankenhaus oder als Rehaklinik?
    Wie haben die den Fall abgerechnet- nach DRG? (Akuthaus) nur dann Abschläge!
    War Ihnen bewusst wohin Sie verlegt haben- doch in die Reha! Das impliziert per se, dass keine Abschläge.

    Wenn jedoch der Zustand so war, dass die "REha"klinik vor Ort eine ungeplante Aufnahme in den Akutteil (wenn denn so abgrenzbar und im Bettenplan ausgewiesen) vornehmen mussten, dann trifft die Definition der Verlegung innerhalb von 24h in eine anderes haus zu.

    Ob Sie das mal mit der betroffenen Rehaklinik erörtern?

    Mfg

    Hallo Frau Stötzel, Hallo GenS,

    natürlich ist der normale AKE transaortal, aber ich denke hier ist eine "minimalinvasive" Methode mittels Device, welches sonst für transapikal/transfemoral verwendet wird, direkt über die Ao. ascendens gemeint?
    Das kann man z.B. auch bei der IABP Implantation machen.
    Wenn also eine Sternotomie erfolgte und dann ohne HLM die Implantation des transapikalen oder transfemoralen systems erfolgte (von der Einführungsrichtung eher transfemorales System) könnte dies formal über die 5-354.0x (triggert F07B) kodiert werden, aber hier wäre die HLM enthalten, was wahrscheinlich nicht erfolgte oder die 5-35a.x (triggert F19C) sonstige minimal invasive OP an Herzklappen.

    Vom Aufwand her wäre allerdings bei den Kosten fürs Device die analoge Verwendung der 5-35a.00 oder .01 als Trigger für die
    F98Z wünschenswert.

    In Abhängigkeit vom verwendeten Verfahren würde ich dies versuchen im Dialog mit der betroffenen Kasse zu einen, da es sich wohl um ein eher seltenes Vorgehen handelt.

    Mfg

    Zitat

    Inhaltlich ist der Einwand korrekt.
    Frage ans Publikum: Wie soll ein anständiger MC damit umgehen?


    Er wird sich wohl über den eigenen Fehler ärgern, aber klein beigeben.


    Antwort: wenn dies auch in der Führungsriege der Krankenhäuser soweit ist.

    Hallo miteinander,

    wir kennen alle diese Argumentationen zur Sepsis auch zur Genüge.
    Die Kodierung der Sepsis wird nach DIMDI FAQ und also DIVI-Kriterien definiert.
    Liegen diese nicht vor (formal), dann liegt auch keine Sepsis vor- im kodiertechnischen Sinne.
    Die Intensivstation findet sich darin nicht, also irrelevant- wieder für die Kodierung, nicht aus medizinischer Sicht.
    Die Kodierung als HD muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme stehen- siehe Begriff "Veranlassung" dazu gibt es irgendwo hier im Forum eine schöne Interpretation von Herrn Schaffert- also wird in den meisten Gründen, wenn bei Aufnahme die Kriterien nicht erfüllt sind, also formal keine Sepsis vorliegt, diese auch nicht HD sein.

    Grüße aus dem Norden

    Hallo KODI79,

    um eine Komplikation handelt es sich anscheinend sicher. Auch im Zusammenhang mit der leistung (TAVI) steht sie wohl?

    Wann ist die Komplikation im Verantwortungsbereich des KH?
    Nach aussage des MDK : immer, es sei denn, das KH kann nachweisen, dass sich der Pat. nicht an die Verhaltenshinweise, die natürlich nachvollziehbar in der Akte dokumentiert sein müssen :-), gehalten hat. Also z.B. keine Clexane Spritzen beim HA abgeholt, Termine nicht wahrgenommen, Orthese nicht getragen etc.
    Wenn das KH das beweisen kannn, dann könnte es nicht im Verantwortungsbereich sein?

    Die andere extreme Meinung besteht darin, dass alles, was nicht unter Verletzung einer Regel (medizinischer Standards) - Nachweispflicht für die Kasse?- erfolgte, nicht zum Verantwortungsbereich des KH gehört. Kurz: keine Fehler- keine Verantwortung.

    Auch ich tue mich mit der Interpretation schwer, da so rein gefühlt die Wahrheit irgendwo dazwischen liegen muss. Vielleicht können sich mal die Autoren des Wortlautes zu ihren Hintergedanken äußern!

    Grüße aus dem kalten Norddeutschland

    Hallo alle miteinander,

    wie handhaben Sie/Ihr das denn nun mit der Kapsel?

    Gängige Indikationen sind okkulte Blutungen und CED. Das eine ist nach G-BA nach EBM abrechenbar, das andere nicht.
    Prinzipiell geht es ambulant, aber im Umfeld macht es keiner. Eine AOP ist es nicht. Eine KV- Zulassung gibt es nicht.

    Also stationär geht nicht, wenn nicht triftige Gründe, eine ambulante Alternative gibt es nicht.

    Fazit: Macht keiner mehr, sollen die Patienten doch sehen wie sie weiter kommen, machen wir doch gleich eine
    Doppelballonenteroskopie erst von unten und wenn wir nichts finden von oben- macht nur 4-5 h Analgosedierung.
    Aber das geht dann stationär.

    Irgendetwas stimmt doch hier nicht? ?(

    Hallo miteinander,

    da auch ich gerade über dieses Problem, was für mich gar nicht existierte, 8-932 und fertig,
    gestolpert bin, habe ich mir mal die Quelle angesehen,

    Und siehe da, der Hersteller des PiCCO gibt- immer noch (heute) - unter http://www.pulsion.de/?id=2147 an:
    ps. Trotz des Schriftwechsel mit anderen kollegen aus dem Forum (siehe unter Suchfunktion "PiCCO" von TT 2010)

    Dabei beinhaltet 8-932 zwar die Pulswellenkonturanalyse, aber bei PiCCO liegt routinemäßig kein PAP, damit passt es nicht optimal. das ist wie beim OptiCath, der soll ja auch hier erfasst werden, aber die Messung der gemischtvenösen Sättigung
    wird auch nicht erfasst. Warum wird eine Unterteilung bei 8-931 vorgenommen und bei 8-932 nicht?


    De facto ist PiCCO weder mit 8-931 noch mit 8-932 korrekt abgebildet, ebenso der OptiCath. Aber zum letzteren hat sich das DIMDI ja schon 2006, glaube ich, gegen die Kodierung der 1-273 ausgesprochen, daher ist anzunehmen, dass es mit dem piCCO ebenso ist.

    Grüße von der Küste

    Hallo miteinander,

    nochmal zu diesem Thema aus aktuellem Anlass bei uns.

    Basierend auf den Ausführungen der SEG4 (Nr 30), den Kommentaren des FoKA dazu, dem Schriftsatz der DGAI "Analgosedierung für diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei Erwachsenen" und der S3 Leitlinie "Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie" der DGVS sowie Rücksprache mit Kollegen aus der Anästhesiologie und unter Berücksichtigung von OPS und DKR komme ich zu folgenden Schlussfolgerungen:

    Eine iv. Anästhesie bedeutet Narkose und ist von der Analgosedierung durch Erlöschen der Schutzreflexe, Notwendigkeit des Atemwegsmanagement etc. zu differenzieren (siehe Stadien Sedierung der verschiednene Quellen).

    Diese Narkose ist durch den Anästhesisten durchzuführen (auch in der DGVS Leitlinie so empfohlen).

    Konsequenz: eine Analgosedierung in der Gastroenterologie etc. ist nie so geplant, dass dieses Stadium erreicht wird, daher handelt es sich nicht um eine iv. Narkose und ist nicht zu kodieren.

    Die Anlagosedierung erfordert definitiv keinen Anästhesisten sondern einen im Umgang mit den Mitteln erfahrenen Kollegen mit mgl. intensivmed. Erfahrung und Fähigkeit zum Atemwegmanagement.

    Gibt es hierzu von Ihnen/Euch Anmerkungen?

    Schönen Feierabend.