Beiträge von pay

    Hallo Lunge,

    ja, ich weiß schon. Da die VD auch noch auf 1 BT gekürzt werden und nur die I76B abgerechnet werden soll (auf diese DRG kommt man aber nur, wenn die Z99.1 gestrichen wird), habe ich alle möglichen Varianten getestet. Mir ging es aber um eine korrekte Kodierung und die Sicherheit, da richtig zu liegen. Diese Rückenstärkung haben Sie mir gegeben. Die ist mir ganz wichtig, um sich ggf. vernünftig einigen zu können. Besten Dank und

    viele Grüße
    pay

    Hallo Lunge,

    das ist sehr schön, dass Sie als Pneumologe antworten, vielen Dank.
    Zunächst haben Sie hinsichlich der M41._ statt Q67.5 Recht. Daran habe ich noch gar nicht gedacht.

    Es gibt folgende Begründung des MDK:
    Die Kyphoskoliose deshalb als HD, da dies die zugrundeliegende Krankheitsentität ist, die zu dem paraklinischen Befund der J96.1 geführt hat.
    Er bezieht sich dabei auch auf die MDK-Empfehlungen Nr. 37 und 244 (COPD und resp. Insuffizienz bei Heimbeatmung). Hierzu ist zu bemerken, dass dieser Vergleich wohl sehr hinkt bzw. diese Empfehlungen mit unserem Prüffall eigentlich nicht zu vergleichen sind, da die COPD in den MDK-Empfehlungs-Fällen ja mitbehandelt wird.

    Er geht auch davon aus, dass die resp. Insuff. auch kein Symptom sei wie z.B. Dyspnoe, also Symptome, die vom Patienten selbst angegeben werden können. Eine resp. Insuff. könne vom Pat. nicht angegeben werden, sie könne nur durch eine Messung bestimmt werden. Er hat damit auf unser Argument reagiert, wonach wir in unserer Stellungnahme die DKR D002f (Symptom als HD) als Begründung für die J96.1 angeführt haben.

    Es ist schon ziemlich bemerkenswert, wie der MDK eine derartige Begründung auf fast 2 Seiten festhalten kann.

    Mit freundlichen Grüßen und ein schönes WE
    pay

    Hallo Forum,

    seit längerem beschäftigt mich folgender Fall:

    Pat. mit Kyphoskoliose mit Atemmuskelinsuffizienz und resp. Globalinsuffizienz wird zur Kontrolle der Heimbeatmung stat. aufgenommen. Es erfolgten die Überprüfung der Lungenfunktion (Progredienz der Atemmuskelinsuffizienz), TTE (ohne relevante Ergebnisse) und BGA einschl. Anpassung der BIPAP-Einstellung (resp. Globalinsuffizienz).
    Zusammenfassend liegt eine leicht progrediente Erkrankung mit einer resp. Globalinsuffizienz vor, so dass eine Änderung der BIPAP-Einstellung erfolgte, die Blutgase konnten so verbessert werden, die weitere häusliche Versorgung mit O2 ist zudem weiterhin notwendig.

    Wie ist die HD? Der MDK möchte die Q67.5 (Kyphoskoliose). Kodiert haben wir die chron. resp. Insuffizienz als HD mit Q67.5 und Z99.1 (Abh. vom Respirator) als ND.

    Wie sehen Sie das? Für Meinungen wäre ich dankbar.

    Viele Grüße
    pay

    Hallo Attorney,

    ich konnte mich erst jetzt wieder mit dieser Problematik befassen und bin Ihnen, wenn auch verspätet, für Ihre Hinweise sehr dankbar.

    Der Fall ist aus 2009. Als Problem sehe ich, dass eine Psy-Diagnostik zwar durchgeführt wird, aber die Dokumentation nur intern zur Verfügung steht. In der wöchentlichen Teambesprechung werden meist die Probleme, Behandlungsziele und der Behandlungserfolg kurz formuliert. Ich hoffe, das ist ausreichend und zweifle aber doch ein wenig, da im OPS-Text die Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment vorgegeben wird. Würde denn die tgl. Angabe der Schmerzintensität in Form einer Punktwertung denn dieser Anforderung genügen? Ich bin mir da nicht so sicher, da der MDK in seinen Gutachten auch ständig auf dieses Assessment hinweist.

    Hinsichtlich der Therapieverfahren haben Sie Recht. Es hätte in dem geschilderten Fall tatsächlich noch ein weiteres stattfinden müssen.

    Unklar ist die Anzahl der zu erbringenden TE. Sind Sie sicher, dass mind. 20 TE erforderlich sind ? Im OPS 8-918.00 werden bis zu 20 TE für mind. 7 bis 13 Beh. tage gefordert. Das würde bedeuten, dass auch weniger reichen.

    Nochmals herzlichen Dank und

    freundliche Grüße
    pay

    Hallo und guten Morgen,

    vielen Dank für Ihre Hinweise. Es ist schon erstaunlich, welche Möglichkeiten es gibt. Ich neige eigentlich zum Vorschlag von Dr. Balling und würde ihn für mich so begründen:
    Grundsätzlich ist ja die Blutungsquelle anzugeben, hier also die polyp. Struktur. Da diese aber nicht den Zusatz für die Blutung enthält, wäre zusätzlich die K92.2 als ND anzugeben, lt. Kodierleitfaden der Gastro und DKR. K92.2 dürfte somit nicht HD sein, hatte ich aber auch erst gedacht. Als weitere ND die D68.3. und evtl. noch die Y57.9! Mit der T88.8 tue ich mich ein wenig schwer, da es sich hier nur um die Komplikation durch Arzneimittel handelt. Die T88.8 beschreibt eine Komplikation bei chirurgischen Eingriffen und medizin. Behandlung.
    Haben Sie alle vielen Dank. Durch Ihre Vorschläge ließ sich der Fall viel besser analysieren und die, denke ich, richtige Lösung finden.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Freundliche Grüße
    pay

    PS.: Sie haben natürlich Recht, Dr. Balling, es erfolgte nicht die Gabe von Kalium, sondern Vitamin K.

    Hallo Forum,

    wie sehen Sie die Kodierung im folgenden Fall:

    Pat. mit Z.n. Kolon-Ca mit Resektion vor einigen Jahren, 2008 dann Kardia-Ca mit Gastrektomie sowie lymphogener und hepatogener Metastasierung kommt jetzt wg. Teerstuhl unter Falithrom-Therapie. Vermutliche Falithrom-Überdosierung durch eingeschränkte Leberfunktion bei Metastasenleber.
    Gastroskopisch wurde eine Blutung aus einer polypoiden Struktur im Bereich der Anastomose gestillt und der Quick-Wert durch Kalium-Gabe angehoben.

    Wie würden Sie hier die HD kodieren? Kardia-Ca C16 oder K92.2 (GIB, n.n.bez.) mit D68.3 hämorrg. Diathese ?

    Ist die ND C78.7 Lebermetastase korrekt? Ein Aufwand erfolgte konkret nicht.

    Würde mich über Antworten freuen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    pay

    Hallo Forum,

    ich befasse mich seit kurzem mit der Kodierung der multim. Schmerztherapie und kann aus der OPS-Beschreibung nicht ableiten, wie oft z.B. die Injektionstherapie erfolgen muss. Würden folgende Kriterien die Kodierung des OPS rechtfertigen? Vielleicht kann mir als Neuling dieses Gebietes jemand helfen:

    stat. Aufenthalt: 15.-22.9.
    Injekt. therapie: an 6 Tagen
    Visite: tgl.
    Teambespr.: 2x
    Physioth.: 7 TE
    Psychoth. 4x

    Für den psychol. Bereich gibt es keine schriftl. erhobene Anamnese, im Ganzkörperstatus wird nur eine ausglichene Psyche angekreuzt. Allerdings fanden zwei Einzelgepräche statt, deren Dokumentation nicht zu finden sind.

    Hier noch zusätzliche Fragen:
    Muß an allen Tagen eine Physiotherapie stattfinden ?
    Zählt das Einzelgespräch zur psychol. Anamneseerh. als TE ?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen und bitte Sie um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    pay

    Hallo Forum,

    ich weiß, dass es zur Problematik Stentverschluss im Forum Beiträge gibt, dennoch stehe ich hier irgendwie auf der Leitung und finde nichts, was mir bei folgendem Fall hilft:

    Pat. wird vom ZNA bei bekanntem Adeno-Ca der Papilla vateri mit V.a. Stentverschluss und akuter Cholangitis stat. eingewiesen. Noch am Aufnahmetag erfolgte die Wiederherstellung des Galleflusses durch einen Stentwechsel. Die Entzündungsparameter waren am Abend im Vergleich zum Aufnahmezeitpunkt im pathologischen Bereich. Der MDK argumentiert nun, dass deshalb die T85.5 (mechan. Komplikation durch gastroint. Prothesen...) die HD sei und nicht die Cholangitis. Eine mech. Komplikation kann ich nicht nachvollziehen, der Stent war regelrecht platziert. Wir hatten in anderen Fällen die K83.1 (Verschluss des Gallengangs) kodiert. Wäre die nicht die HD ?

    Danke im Voraus und viele Grüße
    pay