Beiträge von c_bernauer

    Hallo Forumsmitglieder,
    Hallo Herr Zacher,
    ich stimme Ihnen voll zu: Der Knackpunkt ist die Interpretation des §8 Abs. 5 KHEntgG. Hat irgendjemand zu diesem Punkt einen Kommentar? Ich habe Kommentierungen nur für die Vorfassungen des FPG und da war dieser Abschnitt noch nicht enthalten. Natürlich ist nur der weitaus geringere Teil unserer Wiederaufnahmen eine "Komplikation" wie ich sie verstehe. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit den jetzigen Fallpauschalen standen wir jedoch häufig vor dem Problem, dass einige Kassen die Auffassung vertraten, dass die Grenzverweildauer immer gelte.
    Viele Grüße aus Heidenheim
    Christa Bernauer

    Hallo Herr Konzelmann, Hallo Herr Schröder,

    nachdem mir das Problem nun doch etwas stärker ins Bewusstsein gerück ist, habe ich unser Patientengut versucht auf Wiederaufnahme innerhalb der Grenzverweildauer zu untersuchen - und ich war doch sehr erschrocken über das Ausmaß. Nach Analyse der Daten von Januar bis einschl. Oktober wären 5% der Patienten innerhalb der Gvwd der vorherigen DRG wiederaufgenommen worden. 3 % fallen fallen mit ihrer Verweildauer voll in die Gvwd!
    Die Ursachen hierfür sind höchst unterschiedlich.
    Viele Grüße an alle aus Heidenheim und einen ganz besonderen Gruß an Herrn Konzelmann
    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Herr Scholz,
    in unseren Pflegesatzunterlagen gibt es die sog. Entgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntg für Leistungen, die noch gemäß BPflV 1995 abzurechnen sind. Wir haben also bei der Erstellung unseres Forderungskataloges die "Überlieger" 2001 auf 2002 ermittelt (sowohl die DRG als auch die Erlöse nach BPFlV). Die Erlösanteile die auf 2002 gefallen sind wurden in o.g. Tabelle aufgeführt. Die zugehörigen Fallzahlen der DRG haben wir von der Hochrechnung der DRG-Fallzahlen auf das Gesamtjahr abgezogen, da wir davon ausgehen, dass Art und Fallzahl des Jahreswechsels 2001/2002 in etwa 2002/2003 entspricht.
    Viele Grüße aus Heidenheim
    Christa Bernauer (Med. Doku)

    Hallo Forumsteilnehmer,

    Herr Konzelmann, die Aussage der BWKG mit den Fallzahlen haben Sie sicher etwas aus dem Zusammenhang gerissen. So hat das die BWKG mit Sicherheit nicht gesagt. Die Fallzahlen sind für die Vereinbarung des Mengengerüstes auf jeden Fall wichtig. Sie vereinbaren doch für das Jahr 2003 eine hausindividuelle Baserate und die bestimmt sich aus ihrem vereinbarten Budget geiteilt durch die Summe der Relativgewichte. Wenn Sie jetzt also zu viele Fälle geplant haben (weil Sie Wiederaufnahmen innerhalb Grenzverweildauer als extra DRG mit extra Relativgewicht erfasst haben, ist Ihre Summe Relativgewicht zu hoch. Den CMI beinflusst dass vielleicht, ihre hausindividuelle Baserate auch vielleicht. Ziemlich sicher erreichen Sie aber bei gleicher Leistung im nächsten Jahr ihre Budgetgrenze nicht, weil Ihnen plötzlich Fälle mit zugehörigen Relativgewichten fehlen. Dass die Wiederaufnahme eine DRG durch neue Hauptdiagnosen oder zusätzliche Nebendiagnosen so stark erhöht, dass dieses Loch gestopft wird, wage ich zu bezweifeln.
    Tatsächlich haben wir jedoch das gleiche Problem, diese Fälle zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen, was uns automatisch in den Pflegesatzverhandlung in eine schwächere Position drückt.
    Viele Grüße aus Heidenheim
    Christa Bernauer (Med. Doku)

    Hallo Forumsteilnehmer,
    ich hätte hierzu noch eine ergänzende Frage:
    Der Text in die Kodierrichtlinie ist "Wird bei einem Patienten eine Angina pectoris diagnostiziert, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben"
    Und nun die Frage: Muß der Patient bei Aufnahme oder später Angina pecotoris-Beschwerden haben oder reicht es auch, wenn er diese vor Aufnahme immer wieder hatte?
    Viele Grüße
    Christa Bernauer (Med. Doku.)
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Guten Morgen allerseits,

    der Grouper spuckt deshalb einen Geschlechtskonflikt aus, weil die N39.3 in Band 5 Anhang D Taballe 8.a als Diagnose aufgeführt wird, die nur bei Frauen möglich ist. Dies widerspricht jedoch der ICD-10 (mindestens der WHO-Version, alphabetisches Verzeichnis, dort wird nämlich sowohl Mann als auch Frau zugelassen). Im systematischen Verzeichnis finden sie hierzu weder einen Ein- noch einen Ausschluss, d.h. lt. Systematik dürfte man auch bei Mann kodieren. Alternativ wäre höchstens noch die postoperative Stressinkontinenz (lt. Diagnosenthesaurus, Version 4.0 = N99.8)

    Gruß aus Heidenheim
    Ch. Bernauer
    Med. Doku.

    Hallo Herr Konzelmann,
    in ASTM, Extras, Übertragungen, DRG-Datensatz.
    Ich habe aber noch keinen erstellt, weil ich a) die Daten für die Ausbildungsstätten noch nicht eingetragen habe, b) die Daten für die Ausbildungstätten meines Wissens noch geändert werden sollen und c) die Erstellung des Datensatzes protokolliert wird. Da wir diese jedoch noch nicht verschicken können (keine Adresse bekannt und fraglich ob Datensatzbeschreibung so bleibt) und jede weitere Anwahl einen Änderungsdatenbestand erzeugt habe ich vorerst lieber die Finger davon gelassen.

    Gruß aus Heidenheim
    Christa Bernauer
    Med. Doku

    Hallo Forum,

    "up-coding" - ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt ist m.E. auf jeden Fall zu vermeiden. Konsequent zu Ende gedacht bedeutet in den zwei budgetneutralen Jahren jeder gefundene "up-coding"-Effekt, der bereits im Vorjahr bestanden hat, einen effektiven Verlust für das Haus. Die hausindividuelle Baserate ist dann nämlich niedrig (wegen hohem CMI), der CMI lässt sich dann jedoch nicht halten.

    Deshalb wäre es sogar wünschenswert, dass die MDK-Prüfungen zum Coding bereits jetzt einsetzen. Der hält sich aber zur Zeit vornehm zurück und betätigt sich in den Feldern, in denen den KHs Geld entzogen werden kann (Fehlbelegungsprüfung im nachhinein). Ab 2005 entziehen Häuser die upcoden sogar dem Gesamtsystem der KHs Geld (Baserate wird für alle niedriger, das aufgrund Upcoding zurückgeforderte Geld fliest aber nicht mehr ins System zurück sondern bleibt bei den Krankenkassen).
    Downcoding ist jedoch genausowenig anzustreben weil ab 2005 die durch downcoding erzeugte Differenz an andere Krankenhäuser verteilt wird.
    Ich finde es deshalb äußerst bedenklich, dass die versprochene Schiedstelle für Kodierfragen noch nicht besteht und dass wir wieder einmal "loslaufen" dürfen, ohne zu wissen, ob die Richtung stimmt. Ich würde mir jedenfalls eine gemeinsame Schulung/Fallbesprechung der Kodierung (vor allem in den konservativen Fächern) mit dem MDK wünschen um verbindliche Informationen zu erhalten, was unter right-coding verstanden wird. Dieses Forum zeigt doch, wie es funktionieren könnte - nur die Gegenseite (sprich MDK oder Kassen) meldet sich nie zu Wort.

    Gruß aus Heidenheim
    Christa Bernauer
    Med. Doku - Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Forumsteilnehmer,

    ich wäre interessiert an Ihrer Meinung zur Plausibilitätsprüfung des Aufnahmegewichtes. Dieses darf lt. DRG-Handbuch nicht größer als 9999g sein. Bei uns haben wir aber durchaus Fälle, in denen Kinder aufgenommen werden, die zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht 1 Jahr alt sind und trotzdem mehr wiegen. Wie sind Ihre Erfahrungen?
    Gruß aus Heidenheim
    Christa Bernauer
    Med. Doku - Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Herr Konzelmann,
    bei der Veranstaltung von 3M wurde aber auch deutlich, dass der Abschlag von 14% aller Voraussicht nach zu niedrig war (da Belegabteilungen überwiegend zu den "Gewinnern" zählten). Ich denke auch,dass ein etwas höherer Abschlag gerechtfertigt ist, zumal mindestens bei operativen Belegabteilungen mit klar strukturierten Fällen die Möglichkeit zu einer ambulanten Vorbereitung und einer Selektion der Patienten größer sind.

    Gruß Christa Bernauer
    Med. Doku.
    Kreiskrankenhaus Heidenheim