Hallo Forum,
die Fachabteilungsdiagnose ist zum einen ein Bestandteil der §301-Daten, zum anderen gehört sie noch in das bestehende Abrechnungsrecht. Es gibt auch eine Statistik: Die L4-Statistik, die fachabteilungsbezogen zu den Pflegesatzverhandlungen vorgelegt werden muss. Leider höre ich immer wieder, dass es "die Verwaltung" wäre, die solche Daten bräuchte. Glauben Sie wirklich, dass die Verwaltung aus Spass an der Freude Daten erfassen oder erfasst haben will? Tatsache ist, dass die Krankenhäuser per Bundespflegesatzverordnung verpflichtet sind, die L4-Statistik zu den Pflegesatzverhandlungen vorzulegen und sie außerdem (mindestens in Baden-Württemberg) auch für den Krankenhausbetriebsvergleich an die Landesverbände senden muss.
Was mich allerdings sehr ärgert ist unsere Gesetzgebung, die 1985 oder 1986 diese Statistiken gesetzlich vorgeschrieben hat, die sich aber nicht mehr darum kümmert, ob diese Auswertungen wirklich gebraucht werden. Damals hieß es nämlich, dass anhand der L4/L5-Statistik (=fachabteilungsbezogene Diagnosen und OP-Statistik) der Pflegesatz der entsprechenden Fachabteilung bewertet werden sollte. Die Statistiken waren damals hoch in der Diskussion und es gab sogar Häuser, die zusätzlich Daten erfasst haben, um den "Schweregrad" seiner Patienten zusätzlich hervorzuheben.
Leider bleiben die Gesetze dann über die Jahre bestehen, die Daten, die man bisher gesammelt hat, muss man auch weiter sammeln, wie so oft wird meistens auch vergessen, wozu man die einen oder anderen Daten überhaupt noch braucht und der Gesetzgeber vergisst leider regelmäßig, die Auswirkung seiner Vorgaben zu überprüfen und unnützes zu verändern oder wieder bleiben zu lassen.
Für uns heißt das, aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Fachabteilungsdiagnosen auch weiterhin erfasst werden, im Rahmen des Krankenhausbetriebsvergleiches müssen wir uns (mindestens in Baden-Württemberg)auch auf Diskussionen mit den Krankenkassen gefasst machen (weshalb die Fachabteilungsdiagnose auch möglichst repräsentativ für den den Aufwand auf der Fachabteilung sein sollte). Nach Einführung der DRG`s wird sie hoffentlich (Ein Flehen an das BMG!!!) Geschichte werden.
Gruß Christa Bernauer
Med. Dokumentarin
Kreiskrankenhaus Heidenheim