Beiträge von c_bernauer

    Hallo Herr Cramer,

    vielen Dank für Ihre Empfehlung, ich werde diese auch bei uns im Haus weitergeben.

    Sie haben zwar recht, dass aus dem Kode irgendwie hervorgehen soltle, was man getan hat und warum, aber meine bisherigen Erfahrungen mit dem MDK in Sachen Abrechnungsprüfung haben mich so manche bittere Erfahrung machen lassen.

    Gruß,
    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    P.S. Das Angebot mit der "Kodierempfehlung" nehme ich sehr gerne an.

    Hallo DRG-Gemeinde,
    ich habe mir die betreffende Folie angesehen, mit dem Ergebnis bin ich einverstanden, nicht aber mit der Begründung: Dort steht: - in diesem Falle liegt die Regel zur Verschlüsselung von akuten und alten Verletzungen zugrunde: die akute Verletzung wird solange verschlüsselt, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Das bezieht sich auf eine Spezielle Kodierrichtlinie und ich bin mir nicht sicher, ob eine "Übertragung" einer Speziellen Kodierrichtlinie auf andere Sachverhalte zulässig ist.

    In unsere zukünftige Situation hineinversetzt: wie argumentiere ich gegenüber dem MDK, wenn dieser mir sagt, die genannte Kodierrichtlinie würde sich nur auf Verletzungen beziehen?

    Die DKR 0201a "Auswahl und Reihenfolge der Kodes bei Neubildungen" sagt hierzu:
    "Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufentalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastase ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen."
    Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn es sich um eine protektive Ileostomie bei OP aus einem anderen Grund handelt?

    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 07.03.2002 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 07.03.2002 editiert. ]


    Hallo Frau Klein,
    ich bin absolut ihrer Meinung, aber ich finde, dass unsere in Zukunft noch viel mehr "geliebte" Prüfinstanz "MDK" sich vornehm aus allem raushält. Die richtige "Disziplin" beim Kodieren intern ist die eine Sache, aber was der MDK dann anschließend draus macht ist die andere. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ich bei einigen Gutachten zur Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelte "Heulkrämpfe" hätte kriegen können. Was mich einfach ärgert, ist die Tatsache, dass wir mit den offenen Fragen alleine gelassen werden. Was "Rightcoding" ist wird anschließend der MDK festlegen und es gab leider deutlich mehr "Abrechnungsgutachten", denen ich beim besten Willen nicht folgen konnte, als die, die für mich logisch und nachvollziehbar waren. Ich versuche diese Ansicht an möglichst vielen Stellen loszuwerden, ernte dafür aber meistens die Antwort: das ist halt so!
    Gruß
    Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Forum,

    die Fachabteilungsdiagnose ist zum einen ein Bestandteil der §301-Daten, zum anderen gehört sie noch in das bestehende Abrechnungsrecht. Es gibt auch eine Statistik: Die L4-Statistik, die fachabteilungsbezogen zu den Pflegesatzverhandlungen vorgelegt werden muss. Leider höre ich immer wieder, dass es "die Verwaltung" wäre, die solche Daten bräuchte. Glauben Sie wirklich, dass die Verwaltung aus Spass an der Freude Daten erfassen oder erfasst haben will? Tatsache ist, dass die Krankenhäuser per Bundespflegesatzverordnung verpflichtet sind, die L4-Statistik zu den Pflegesatzverhandlungen vorzulegen und sie außerdem (mindestens in Baden-Württemberg) auch für den Krankenhausbetriebsvergleich an die Landesverbände senden muss.
    Was mich allerdings sehr ärgert ist unsere Gesetzgebung, die 1985 oder 1986 diese Statistiken gesetzlich vorgeschrieben hat, die sich aber nicht mehr darum kümmert, ob diese Auswertungen wirklich gebraucht werden. Damals hieß es nämlich, dass anhand der L4/L5-Statistik (=fachabteilungsbezogene Diagnosen und OP-Statistik) der Pflegesatz der entsprechenden Fachabteilung bewertet werden sollte. Die Statistiken waren damals hoch in der Diskussion und es gab sogar Häuser, die zusätzlich Daten erfasst haben, um den "Schweregrad" seiner Patienten zusätzlich hervorzuheben.
    Leider bleiben die Gesetze dann über die Jahre bestehen, die Daten, die man bisher gesammelt hat, muss man auch weiter sammeln, wie so oft wird meistens auch vergessen, wozu man die einen oder anderen Daten überhaupt noch braucht und der Gesetzgeber vergisst leider regelmäßig, die Auswirkung seiner Vorgaben zu überprüfen und unnützes zu verändern oder wieder bleiben zu lassen.

    Für uns heißt das, aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Fachabteilungsdiagnosen auch weiterhin erfasst werden, im Rahmen des Krankenhausbetriebsvergleiches müssen wir uns (mindestens in Baden-Württemberg)auch auf Diskussionen mit den Krankenkassen gefasst machen (weshalb die Fachabteilungsdiagnose auch möglichst repräsentativ für den den Aufwand auf der Fachabteilung sein sollte). Nach Einführung der DRG`s wird sie hoffentlich (Ein Flehen an das BMG!!!) Geschichte werden.

    Gruß Christa Bernauer
    Med. Dokumentarin
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Herr Dr. Cramer,
    wieso ist das Beibehalten der Diagnose problematisch? Wir erfassen für die von Ihnen beschriebenen "normalen" und "problemlosen" Intensiv-Aufenthalte nach einer größeren OP die Diagnose, die operiert wurde. Evtl. auftretende postoperative Komplikation werden dabei als Nebendiagnose kodiert. Es steht nirgens geschrieben, dass für eine Verlegung auch eine andere Diagnose angegeben werden muss.
    Gruß
    Christa Bernauer

    Hallo Herr Konzelmann,
    hallo Herr Lehmann,
    vielen Dank für Ihre Antworten. Bezüglich der Abrechnung des Sonderentgeltes habe ich da tatsächlich ein Problem.
    Ich bin jedoch der Meinung, dass die vom MDK (mindestens uns gegenüber) häufiger vertretene Auffassung, dass SE`s bei Komplikationen nicht abrechenbar seien grundsätzlich falsch ist. Der MDK zitiert`s zwar nie, ich gehe aber davon aus, dass es um den von Herrn Konzelmann genannten 3. Spiegelstrich der Abrechnungsbestimmung 3 der Sondergentelte geht.
    Die Aussage "nicht bei Komplikation" bezieht sich jedoch eindeutig nur auf die Erklärung des Begriffs Rezidiv-Operation. Das lässt auch aus der Entwicklung der Bundespflegesatzverordnung deutlich herauslesen. In der Urfassung stand damals "Zusätzlich zu einer FP darf berechnet werden: ein Sonderentgelt bei einer Rezidiv-Operation während desselben Krankenhausaufenthaltes. Im amtl. Kommentar stand hierzu: Bei bestimmten Erkrankungen können Rezidiv-Operationen erforderlich werden. Ein Rezidiv ist ein "Rückfall", ein Wiederkehren der ursprünglichen Erkrankung. So ist vorstellbar, dass nach einer Bypassoperation am Herzen der Bypass sich wieder verschießt und weitere Operation - gewissermaßen eine zweite Bypassoperation - erforderlich ist. Hierfür könnte neben der Fallpauschale das Sonderentgelt für die zweite Operation abgerechnet werden. Operationen aufgrund von Komlikationen, z.B. bei Wundinfekten, können aufgrund dieser Vorschrift abgerechnet werden."
    Aus diesem Kommentar stammen dann wohl auch die Einrückungen (Wiederkehren der ursprünglichen Erkankung; nicht bei Komplikationen).
    Lange rede kurzer Sinn: die Einschränkung soll erklären, dass auch tatsächlich die Sonderentgelt-relevante OP im ganzen durchgeführt werden muss, um das Sonderentgelt abrechnen zu können.
    Das sehr viel größere Problem stellt für mich deshalb die Verschlüsselung der OP dar. Wenn nämlich tatsächlich nur ein Schlüssel aus 5.394.- verwendet werden dürfte, dann darf auch kein SE abgerechnet werden. Wenn aber zur genaueren Abbildung der eigentliche Eingriff (z.B. Thrombektomie, TEA, Bypass(verlängerung), Protheseninterposition) kodiert werden darf, dann darf m.E. das SE (falls der Schlüssel zu einem führt) auch berechnet werden. Leider ist das im OPS-301 nicht genau geregelt.
    Gruß Ch. Bernauer

    [ Dieser Beitrag wurde von c_bernauer am 27.02.2002 editiert. ]

    Hallo,
    offensichtlich gibt es den ICD-Code K75.4 in der Australischen ICD-Version nicht (im Definitions-Manual Version 4.1 ist sie jedenfalls nicht enthalten!). Ich denke, das müßte man DIMDI melden. Meiner Erinnerung nach wurde als Grund für die Umstellung der ICD-10 Version 1.3 auf die Version 2.0 die Anpassung auf die Australische Version angegeben. Diese ist aber offensichtlich nicht ganz ohne Fehler abgelaufen.
    Gruß Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo,

    wie gehen Sie bei der Kodierung von OP`s bei bzw. nach Bypassverschluss vor (Thrombektomie, Teilwechsel, Bypassverlängerung u.v.m.? Der OPS-301 bietet hierzu zwar den Bereich 5-394.- Revision einer Blutgefäßoperation der jedoch so allgemein gehalten ist, dass viele Eingriffe unter .x kodiert werden müssten und die Lokalisation überhaupt nicht dargestellt werden dürfte. Wie gehen Sie diesbezüglich auch mit der Abrechnung von Sonderentgelten bei Zweiteingriffen während eines stationären Aufenthaltes vor?
    Für Infos wäre ich sehr dankbar.
    Christa Bernauer
    Med. Dokumentarin
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo Frau Zielmann,
    wir haben ebenfalls Orbis, jedoch ohne Openmed. Unsere Diagnosedaten erfassen wir in ASPM und mindestens dort ist es möglich, die Diagnosen sowohl nach Fallpauschalen-Bedingungen als auch nach DRG-Bedingungen zu erfassen. Das Vorgehen ist nur etwas umständlich. Zunächst werden die Daten unter Fallpauschalenbedingungen als Fachrichtungsdiagnose erfasst. Da bei der Geburtshilfe fast immer nur ein Fachrichtungsaufenthalt vorliegt, kopiert Orbis die Fachrichtungsdiagnosen in die Entlassdiagnosen. Diese müssen dann manuell nochmals überarbeitet werden (d.h. O80 löschen und andere Hauptentlassdiagnose wählen, wenn z.B. Dammriss vorliegt). Man muss jedoch beim Abrechnen daran denken, den Haken "Entlassdiagnosen erlauben FP" rauszumachen, damit die richtige FP angezeigt wird.
    Ich denke diese Vorgehensweise entspricht auch den Übergangsregelungen, insbesondere den Regelungen der technischen Details in der Datenübermittlungsvereinbarung (s. DKR S. XIX).
    Gruß
    Christa Bernauer
    Med. Dokumentation
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

    Hallo,
    ich hab auch nichts wirklich passendes gefunden, am ehesten 5-399.x Sonstige "andere" Operationen an den Blutgefäßen.
    Dagegen spricht, dass es sich eben nicht um eine Operation handelt; dafür spricht, dass unter 5-399.a der Verschluß eines Stichkanals mit Kollagen eigentlich auch keine OP ist und trotzdem unter Operationen aufgeführt ist.
    Vielleicht wäre ein Hinweis an DIMDI nicht schlecht (damit die Leistung dann in der nächsten OPS-301-Version erscheint?
    Gruß
    Christa Bernauer (Med. Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim)

    Hallo Herr Heller,
    bei uns (Orbis, GWI) ist das ähnlich, wie das Herr Scholz beschreibt. Wir erfassen die ICD und OPS-301 Schlüsssel für das gesunde Neugeborene beim Fall der Mutter. Wir haben eine Schnittstelle, die uns die Datensätze für ein Benchmarkingprojekt mit der BWKG und der Firma 3M erstellt. Dieses Schnittstelle erstellt die Datensätze so, dass die ICD Z38.0 vom Datensatz der Mutter zum Datensatz des gesunden Neugeborenen überträgt. Den Datensatz des gesunden Neugeborenen haben wir bereits seit längerer Zeit, dieser hat aber offensichtlich ein besonderes Kennzeichen, er bleibt bei Statistiken, Prüflisten und allem sonstigen außenvor. Er kann aber aufgerufen werden und wir könnten auch Diagnose- und OP-Schlüssel erfassen, was wir zur Zeit jedoch nicht tun.
    Problem bei der Schnittstelle ist jedoch dass dieses automatische Übertragen der Schlüssel nicht immer funktioniert. Aus mir noch nicht erfindlichen Gründen geht es in Einzelfällen schief.
    Bei einer Veranstaltung mit der Firma 3M letztes Jahr wurde die gleiche Aussage getätigt, die Sie beschreiben: 3M geht davon aus, dass ein eigener Datensatz bestehen muss. Bislang löst dieses Problem größtenteils unsere Schnittstelle. Ein Problem tritt bei uns aber auch dann auf, wenn das gesunde Neugeborene in die Kinderklinik verlegt wird. Dann haben wir nämlich in der Schnittstellendatei zwei Datensätze (einen fürs gesunde und einen fürs kranke Neugeborene). Die Firma 3M hat mir letztes Jahr geraten, diese Daten zusammenzuführen, was mir dann aber nur für das Benchmarkingprojekt doch etwas zuviel Arbeit war.
    Von einer Änderung der 301-Vereinbarung diesbezüglich weiss ich nichts. Bin gespannt wie das Problem lösen wollen. Eigentlich bräuchten wir dann zwei Varianten, eine für 2003-Umsteiger und eine für 2004-Umsteiger.
    Gruß
    Christa Bernauer, Med.Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim