Beiträge von Th. Wagner

    Hallo Frau Dittrich, Dr. Ordu und Tiffany,

    ich gehe \'mal davon aus, dass mit suprapubischer Blasenfistel ein suprapubischer Katheter gemeint ist, und da kann auf keine Fall die N32.2 kodiert werden. Hier ist m.E. eine \'richtige Fistel\' und kein Katheter gemeint.

    Und auch mit der R32 habe ich Schwierigkeiten. Es besteht doch kein Aufwand durch die Inkontinenz. Der Pat. ist mit SPK suffizient und \'abschließend\' behandelt und der Aufwand besteht nur in der SPK-Pflege.

    Tiffany
    Kodieren Sie bei jedem Patienten der wegen \'Inkontinenz\' einen Blasenkatheter hat, die R32 ?

    Hallo NDdorf, hallo Forum,

    etwas spät (aber gut erholt bei Z.n. Urlaub) möchte ich mich hierzu auch noch kurz zu Wort melden.

    Bei der Argumentation in solchen Fällen hilft auch immer gut: Bereits der Verdacht auf eine Erkrankung (mit Aufwand) muss kodiert werden !!!

    Hallo Felix,

    Zitat


    Original von DRG Felix:
    kann man nur mit der Einlage einer Drainage (Redon) die Durchführung einer Kniegelenksarthroskopie oder auch die OP einer Epikondylitis (Hohmann-OP)unter stationären Bedingungen rechtfertigen

    Nein.
    Wenn alleine die Einlage einer Redon eine stationäre Behandlung erforderlich machen würde, müsste ich alleine in meinen chirurgischen Diensten reichlich größere Wundversorgungen (mit Drain) aufnehmen. Auch werden ja bestimmt bei Ihnen viele Patienten trotz Redon ambulant operiert.

    Also: Die Redondrainage kann in speziellen Fällen die stat. Überwachung erforderlich machen z.B. Ungünstige Stelle / unkooperativer Pat = Gefahr einer vorzeitigen Entfernung, oder besonderer Grund für die Drainage (vermehrte intraop. Blutung) mit der Notwendigkeit der weiteren Überwachung ... u.a. :biggrin:

    Hallo Herr Werner, hallo Forum,

    ich möchte jetzt doch nochmal an die \'Kodierfront\' zurückkehren und die Kodierung in Frage stellen.

    Die T-Kodes sind nur zu verwenden, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung existiert (da steht m.E. die Ursache hinten an).
    Also ist die Blasenverletzung S37.28, oder?

    Ob dann der T-Kode noch zusätzlich zur näheren Spezifierung verwendet werden darf, haben wir ja schon häufig kontrovers diskutiert.
    Ich lasse sie zur Zeit dann weg. ?(

    Hallo an alle,

    also ich denke wir sind uns einig, dass bei intra - oder postoperativer PPSB- oder Konakiongabe bei erhöhter Blutungsneigung die D68.3 codiert werden darf/muß.

    Dann muß aber bei vermehrter präoperativer Blutung (jede Fraktur !!) bei antikoagulation und präoperativer \'Antidot\'-gabe das gleiche gelten.

    Dann bleiben nur noch die \'nicht-unfallchirurgischen\' Notfall-OP\'s. Da diese aber aus der Erfahrung trotz präop-\'antidot\' meist intra-od. postoperativ vermehrt bluten und auch dann noch Konakion bekommen, wäre dann ja auch die D68.3 fällig.

    Also zusammenfassend: irgendeine Blutung (mehr als normal !!) und natürlich entsprechender Aufwand (z.B. Konakion), dann D68.3 oder ? :biggrin:

    Hallo Forum, ich möchte dieses Thema nochmal aufgreifen:

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    Die Dauertherapie mit Antikoagulantien ohne Blutung ist laut Exklusivum in der ICD-10 mit dem Kode Z92.1 zu verschlüsseln.

    Vorausgesetzt der Quick war im therapeutischen Bereich und es resultiert also ein Aufwand um den Patienten operieren zu können (z.B. ppsb od. konakion), kann man doch davon ausgehen, dass die Blutung (Hämatom durch Trauma) erheblich stärker als ohne Antikoagulation ausfällt. Dann also doch D68.3 ?

    Oder was ist, wenn sich dann intraoperativ eine vermehrte Blutungsneigung zeigt mit entsprechendem Aufwand ?

    Hallo Herr Selter,

    es kommt immer drauf an, wie man sucht :rotwerd:

    Mein Versuch mit \'D68.3\' und \'Marcumar OP\' brachte irgendwie keinen Erfolg.

    Trotzdem vielen Dank für Ihren Hinweis auf die ANTIKOALULANTIEN :i_drink: :d_zwinker:

    Frohes Weiterschwitzen

    Hallo Forum,

    folgendes sicher nicht seltenes chirurgisches Problem:

    Pat. kommt notfallmäßig mit chir. Erkrankung zur stat. aufnahme nund muss sofort (oder auch spätestens am nächsten Tag) operiert werden. Leider ist er marcumarisiert.
    Daher Gabe von PPSB oder Konakion bis zur OP-Fähigkeit.
    Mit welcher ND wird nun diese \'Blutgerinnungsstörung\' abgebildet ?
    Z92.1 reicht mir nicht, aber D68.3 ohne Blutung ???

    Gibt\'s gute Vorschläge ?

    Guten Morgen Herr Dietz,

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Glottis=Stimmbänder, also ist SUBGLOTTISCHE Stenose sicher nicht richtig,

    Da haben Sie natürlich recht, da hat mir wohl die Hitze etwas die Gedanken getrübt. :j_peinlich:

    Damit bin ich dann doch von der J38.02 überzeugt. Vielen Dank.

    Hallo Herr Busch, hallo klauswiha,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    Zitat


    Original von C.Busch:

    Ich würde mit der T81.8 kodieren da ja der Nerv makroskopisch intakt war (lt. Ihrem Operateur)und somit die T81.2 entfällt.

    wie gesagt, ich finde das zu unspezifisch. Da ist die Codierung der Parese sicher spezifischer.


    Zitat


    Orginal von klauswiha:

    ich denke J38.02 (einseitig komplette Lähmung der Stimmlippen) ist korrekt, es handelt sich ja nicht um eine Stenose, somit trifft das Exklusivum nicht zu.

    Das war eigentlich auch meine erste Überlegung, nur wenn mann weiterdenkt: Stimmlippenlähmung ist doch eigentlich funktionelle subglottische Stenose, oder ? ?(