Beiträge von Th. Wagner

    Hallo tehall,

    Zitat


    Original von tehall:
    ... spricht die primäre Wundversorgung, der Sonographiebefund (RF in der Skrotalhaut) und der Verlauf gegen einen Abszess.


    Nein, bei kompletter Excision des Abszesses ist ein primärer Wundverschuß möglich,
    man läßt dann evtl. die Drainage etwas länger :d_zwinker:

    Zitat


    Original von tehall:
    \"In der Skrotalhaut zeigt sich eine Raumforderung, umgeben von einer relativ kräftig wirkenden Kapsel, es zeigt sich eine fast echofreie Zone, Gesamtdurchmesser ca. 3 cm, Tiefenausdehnung ca. 2 cm, darunter Fettgewebe. Der Befund wäre mit einem Abszess vereinbar....


    ... sonografisch Abszeß

    Zitat


    Original von tehall:
    Der Histologiebefund zeigt ein Haut-Weichtelexcisat mit Hautbedeckung mit einer 2,5 cm großen mit putridem sämigem Mantel gefüllte cystische Struktur. 2 Kapseln, mit Rest. ... unter (2) weitere Anteile der hier teils phlegmonösen, teils abszedierenden Entzündung. ...


    ... histologisch Abszeß

    Zitat


    Original von tehall:
    Lt. OP-Bericht linsenförmige Umschneidung des infizierten Atheroms, das zirkulär freipräpariert wird. Es wird komplett exzidiert und in toto entfernt.


    ... auch hier, infiziertes Atherom


    Zitat


    Original von tehall:
    Meines Erachtens handelt es sich nicht um eine Entzündliche Reaktion des Skrotums (HD N49.2) sondern um eine Entzündliche Reaktion der Epidermiszyste (HD L72.0), die in der Haut lokalisiert ist. Daher wäre ein Kode aus dem Hautbereich (5-895.2c) anzuwenden.

    Es handelt sich um eine entzündliche Reaktion im Bereich des Skrotums, die in der Haut des Skrotums lokalisiert ist. Ich bleibe bei N49.2.

    Zu den Prozeduren:
    5-61 .. = Operationen am Skrotum und Tunica vaginalis testis
    5-89 .. = Operationen an Haut und Unterhaut

    Also da ist doch 5-61 für diesen Fall klar spezifischer, oder?

    (Nebenbei, die Entfernung von infiziertem Gewebe an Haut und Unterhaut ist 5-893)

    Hallo AnneDD,

    danke für die Vorschläge, aber wie Sie schon vermutet haben bleibt die sich ergebende DRG davon unbeeindruckt.


    Hallo riol,

    Zitat


    Original von riol:
    Wurde der Fixateur extra für diesen Pat. gekauft?!
    Normalerweise ist doch der Fix. ext. im Besitz der Klinik und wird nach Abschluss der Behandlung wieder von der behandelnden/besitzenden Klinik entfernt, ist sozusagen nur dem Pat. \"geliehen\", oder ?!

    Sehr guter Einwand,
    wir haben diesen Fixateur zwar jetzt extra für diesen Fall angeschafft, aber natürlich (wenn nichts dazwischen kommt) bekommen wir ihn zurück. Der Wert der Verbrauchsmaterialien ist viel geringer,... das habe ich im ersten Schreck gar nicht bedacht.
    ... mal seh\'n ob das die Verwaltung überzeugt :d_zwinker:

    Hallo tehall,

    Zitat


    Original von tehall:
    Histologisch zeigt sich eine rupturierte Epidermoidzyste vom Skrotum mit phlegmonöser und abszedierender Entzündung in der Nachbarschaft.

    Das klingt für mich, als hätte ein Abszeß/Phlegmone am Skrotum vorgelegen als Folge der rupturierten Epidermoidzyste. Daher auch notfallmäßige Aufnahme und auch stationäre Behandlung.

    Damit wäre die HD N49.2 - die Prozedur ist mit 5.612.1 korrekt, da spezifischer.

    Es ergibt sich M04C mit RG von 0,719.

    Hallo Forum,

    folgendes Kodierproblem:
    53-jähriger Pat. kommt mit erworbenem fixiertem Spitzfuß (langandauernde Schonhaltung nach Fußsohlenverletzung) zur stat. Aufnahme.

    Operation: Durchtrennung der Archillessehne und Anlage eines Distraktions-Ringfixateurs (Ortho-fix) zur kontinuierlichen Sehnenverlängerung.

    Kontinuierliches tgl. Weiterdrehen des Fixateurs zur Verlängerung der Sehne, Entlassung am 13. Tag, danach weiter ambulant.

    Kodierung: Spitzfuß M21.67 relevante ND Epilepsie G40.6, Harn- und Stuhlinkontinenz N39.48, R15.

    OPS: 5-851.19 und 5-869.2

    Ergibt DRG I27C , Erlös ca. 3700,-

    Kosten für den Fixateur: 8100,- :erschreck:

    In der INEK-Kalkulatution sind für I27C Sachkosten von ca. 100,- enthalten :d_gutefrage:

    Hat jemand eine Idee für eine passendere Kodierung ?

    Hallo Borderline,

    Zitat


    Original von Borderline:
    In welcher Konstellation ist die ICD S36.7 als HD zu verwenden??

    Lt. DKR 1911a \"...sind Codes aus S00-S99, die mit einer 7 an vierter Stelle multiple Verletzungen codieren nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet. ...\"

    Ist mir so noch nicht vorgekommen!!! :d_gutefrage:
    Damit kann man die 7er Codes eigentlich vergessen.

    Da bleibt wohl nur :a_heul:

    Hallo an alle,

    wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es lagen 2 verschiedene Frakturen vor, eine pertrochantäre, die durch einen Nagel versorgt wurde und eine subtrochantäre, die durch die Cerclagen versorgt wurde, dann muss man 2x offene reposition + 2x Osteosynthese codieren.

    Aber: :erschreck:

    1.)Eine subtrochantäre Femurfraktur wird nicht nur mittels Cerclagen versorgt. Hier macht nur die Kombination Nagel + Cerclagen Sinn.

    2.)Wenn ich den Op-Bericht lese, finde ich immer nur \'die Fraktur,... die von ... bis reicht\'. Auch der Operateur unterscheidet in seinem Bericht nicht die beiden Frakturen.

    3.) Dass hier für das Einbringen des Nagels eine zusätzliche Inzision außerhalb erforderlich ist, rechtfertigt meiner Ansicht nach trotzdem nicht die zusätzliche Codierung. Die Verriegelungsschrauben, die ja ebenfalls zur Gesamtosteosynthese gehören und durch getrennte Inzisionen eingebracht werden, möchte ja auch keiner zusätzlich codieren.

    Also ich kann hier den Gedankengang des MDK-Gutachters nachvollziehen (kommt selten genug vor), der einen OPS streicht. (Warum er allerdings die offene Reposition streicht ist natürlich rätselhaft).

    In finde weiterhin: komplexe Fraktur mit komplexer Versorgung (eben Materialkombination)

    Hallo Simone,

    Zitat


    Original von Simone F:
    Aber es lag hier doch eine per- und subtrochantäre OS-Fraktur vor und beide Frakturen wurdn doch versorgt, oder?


    Bei einer per- und subtrochantären Fraktur handelt es sich normalerweise um eine Fraktur, die eben von pertrochantär bis subtrochantär reicht.
    Was wurde denn für eine Diagnose codiert???
    Wenn aber nun nur eine Fraktur vorlag, können hier nicht 2 unterschiedliche Frakturen mit unterschiedlichen Verfahren codiert werden.

    Hallo elnie,

    Zitat


    Original von elnie:
    also den OPS 5-821.0 würde deshalb nicht wählen, da dieser das Hüftgelenk betrifft und es war ja die Rede vom Knie.

    Da haben Sie natürlich recht, ... ?( ich dachte an 5-823.0 .
    Das kommt davon,wenn man zu schnell antwortet.

    Eigentlich tue ich mich schwer den Schloß-Wechsel als Prothesenwechsel zu bezeichnen, ...aber wenn man sich z.B. die 5-823.27 anschaut, hier ist ja auch \'nur\' der Inlaywechsel codiert. Damit würde ich doch 5-823.4x zustimmen :d_zwinker:

    Hallo Simone,

    wie definiert man \'Sonderprothese\' ?
    Die Variation reicht von \'abweichend von dem, was wir immer einbauen\' bis zu \'individuell für den Patienten angefertigt\' ... :d_gutefrage:

    Ich würde ein LCCK-Knie nicht als Sonderprothese bezeichnen.

    Und... ist ein LCCK-Knie nicht \'teilgekoppelt\' ??? Bitte Hilfe durch Orthopäden :rotwerd:

    Hallo Simone,

    5-792.9g :d_zwinker:


    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Die Cerclage und auch der Gammanagel ist die Osteosynthese.

    Damit ist doch schon einmal klar, dass das Osteosyntheseverfahren \'Materialkombination\' ist.

    Die Reposition erfolgte offen !! Die Fraktur wurde freigelegt und offen u. direkt mit Drahtcerclagen versorgt. Das vorher bereits durch den Extensionstisch reponiert wurde, tut nichts zur Sache. Die meisten \'offen reponierten\' Fakturen werden zuvor geschlossen vorreponiert. Die entgültige Versorgung, die immer noch mit Nachreposition verbunden ist (eben z.B. Heranziehen eines Fragments) erfolgte offen.

    Das Vorgehen unterschied sich hier ja auch deutlich von der normalen Gamma-Nagel-Versorgung, bei der die Reposition wirklich geschlossen erfolgt. Dann gibt es keinen Schnitt und Freilegung im Frakturbereich.